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Immer mehr Autofahrer erliegen der Versuchung, während der Fahrt das Handy oder Smartphone zu bedienen. Telefonieren, eine SMS oder WhatsApp Nachricht schreiben, Staumeldungen überprüfen oder sogar im Internet surfen… Durch die vielen Funktionen eines Handys ist die Ablenkungsgefahr groß. Obwohl den meisten Autofahrern bewusst ist, welches Risiko mit der Benutzung des Mobiltelefons am Steuer einhergeht, können sie es nicht unterlassen. Dabei kann die Verwendung des Handys am Steuer schwerwiegende Folgen haben und die Straßenverkehrsordnung (StVO) sieht empfindliche Geldstrafen vor. Der Straßenverkehr erfordert höchste Konzentration und Aufmerksamkeit. Dies ist ist nicht mehr gewährleistet, wenn Autofahrer ihr Mobiltelefon in den Händen halten und bedienen. Eine kurze Unachtsamkeit langt und es kann zu einem schweren Unfall kommen.
Das Benutzen des Handys während der Fahrt wird daher streng geahndet, wenn man erwischt wird. Dabei ist es egal, ob Autofahrer telefonieren, eine Nachricht schreiben oder auf anderer Weise das Smartphone oder Handy bedienen. Relevant ist, ob sie das Mobiltelefon bei laufendem Motor in den Händen halten. Denn alle Tätigkeiten, für die das Handy in die Hand genommen werden muss, sind verboten. Dazu zählt beispielsweise auch das Wegdrücken eines Anrufes oder das Fassen des Handys, um nach der Uhrzeit zu schauen.
Gesetzliches Verbot von Smartphones
Das Verbot von Mobiltelefonen am Steuer ist in § 23 Abs. 1a der StVO geregelt:
(1a) Wer ein Fahrzeug führt, darf ein elektronisches Gerät, das der Kommunikation, Information oder Organisation dient oder zu dienen bestimmt ist, nur benutzen, wenn
1. hierfür das Gerät weder aufgenommen noch gehalten wird und
2. entweder
a) nur eine Sprachsteuerung und Vorlesefunktion genutzt wird oder
b) zur Bedienung und Nutzung des Gerätes nur eine kurze, den Straßen-, Verkehrs-, Sicht- und Wetterverhältnissen angepasste Blickzuwendung zum Gerät bei gleichzeitig entsprechender Blickabwendung vom Verkehrsgeschehen erfolgt oder erforderlich ist. […] (§ 23 Abs. 1a StVO)
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Seit Oktober 2017 drohen Autofahrern, die mit Handy am Steuer erwischt werden, wesentlich strengere Sanktionen. Neben einem höheren Bußgeld gibt es je nach Situation bis zu zwei Punkte in Flensburg und einen Monat Fahrverbot. Auch Fahrradfahrer müssen mit Strafen rechnen, wenn sie das Handy während der Fahrt in die Hand nehmen. Genau wie Autofahrer müssen sie anhalten, um das Mobiltelefon zu bedienen. Autofahrer müssen zudem noch den Motor abstellen. Das Bußgeld für Fahrradfahrer wurde im Oktober 2017 von 25 Euro auf 55 Euro angehoben, Punkte in Flensburg gibt es nicht.
Beschreibung | Bußgeld | Punkte | Fahrverbot |
Als Kraftfahrer das Handy am Steuer genutzt | 100 Euro | 1 | – |
… mit Gefährdung | 150 Euro | 2 | 1 Monat |
… mit Sachbeschädigung | 200 Euro | 2 | 1 Monat |
Beim Fahrradfahren das Handy genutzt | 55 Euro | – | – |
Autofahrer riskieren bei der Benutzung des Handys am Steuer zudem ihren Versicherungsschutz. Denn es liegt fahrlässiges Verhalten vor. Auch wenn viele Kfz-Versicherungen für die verursachten Schäden eintreten, wenn aufgrund der Handybenutzung ein Unfall passiert, kann es passieren, dass der Schutz begrenzt wird.
Wer mit dem Mobiltelefon am Ohr geblitzt wird, begeht gleich zwei Verstöße gegen die StVO gleichzeitig: nämlich Geschwindigkeitsüberschreitung und Handy am Steuer. In derartigen Fällen muss der Verkehrssünder das höhere Bußgeld vollständig und das niedrigere Bußgeld zur Hälfte zahlen. Punkte und/oder Fahrverbote werden addiert.
1. Geschwindigkeitsüberschreitung außerorts von 14 km/h und mit dem Handy in der Hand geblitzt
2. Geschwindigkeitsüberschreitung innerorts von 42 km/h und mit Handy in der Hand geblitzt
Ob sich ein Einspruch gegen einen Bußgeldbescheid für die Handynutzung am Steuer lohnt, ist vom Einzelfall abhängig. Es ist empfehlenswert, einen Rechtsanwalt für Verkehrsrecht zu kontaktieren, der einen beraten kann. Der Einspruch muss innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt des Bußgeldbescheides erfolgen.
Nicht nur in Deutschland, sondern auch in anderen EU-Ländern ist die Handynutzung am Steuer verboten. Laut ADAC haben Verkehrssünder im Ausland teilweise höhere Geldstrafen zu erwarten als in Deutschland. Am teuersten wird die Benutzung des Mobiltelefons am Steuer in Spanien; die Höhe des Bußgeldes liegt hier bei mindestens 200 Euro.
Neben dem Handy am Steuer sind weitere, dem Mobiltelefon ähnliche Geräte am Steuer untersagt. In § 23 der StVO findet sich eine nicht abschließende Liste, die eine Reihe von verbotenen Geräten aufzählt.
Am Steuer verboten sind unter anderem:
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Wenn Fahranfänger mit dem Handy am Steuer erwischt werden, kann sie dieser Verstoß teuer zu stehen kommen. Die Benutzung des Handys am Steuer stellt nämlich einen schwerwiegenden Verstoß, einen A-Verstoß, dar. Bei einem solchen Vergehen sind gemäß Verkehrsrecht neben der eigentlichen Strafe weitere Konsequenzen festgelegt. So droht den Führerscheinneulingen wie anderen Fahrern auch ein Bußgeld von 100 Euro und ein Punkt in Flensburg. Zusätzlich verlängert sich die Probezeit um zwei Jahre und sie müssen an einem kostenpflichtigen Aufbauseminar teilnehmen.
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Dennoch ist es unter gewissen Umständen erlaubt, das Handy am Steuer zu benutzen. Dazu muss das Fahrzeug stehen und der Motor abgestellt sein. Dies kann im Stau sein, vor einem geschlossenen Bahnübergang oder an einer roten Ampel. Gemäß Oberlandesgericht Hamm (Beschluss vom 09. September 2014, Aktenzeichen 1 Rbs 1/14) darf der Fahrer das Handy an einer roten Ampel bedienen, wenn der Motor aus ist. Dabei ist es unerheblich ob sich der Motor durch eine Start-Stopp-Funktion selber abstellt oder ob er manuell ausgeschaltet wird.
Allerdings ist es empfehlenswert, das Greifen nach dem Handy an einer roten Ampel zu unterlassen, da diese schnell auf Grün umschalten kann. Wenn “nur” das Fahrzeug steht, der Motor aber noch läuft, ist es verboten, das Handy in die Hand zu nehmen.
In dem Fall, dass der Fahrer sein Handy in die Hand nimmt, ist das Kommunizieren mit diesem verboten. Dennoch gibt es verschiedene Alternativen, wie der Fahrer Anrufe tätigen oder entgegennehmen kann, ohne dass er ein Verstoß gegen die StVO begeht. Dazu zählen eine Freisprechanlage, ein einseitiges Headset oder eine verbaute Telefonanlage im Auto. Bei einem Headset ist allerdings zu beachten, dass aufgrund der Klangqualität möglicherweise Verkehrsgeräusche nicht mehr zur Kenntnis genommen werden können. Dies kann demnach ein höheres Unfallrisiko zur Folge haben.
Das Smartphone kann im Auto als Navigationsgerät verwendet werden. Viele Fahrer machen beispielsweise von Google Maps Gebrauch, um sich die Strecke anzeigen zu lassen. Voraussetzung ist allerdings, dass der Fahrer sein Telefon während der Fahrt nicht in die Hand nimmt. Wenn der Fahrer, sofern er alleine unterwegs ist, das Navigationssystem seines Smartphones bedienen will, muss er bei der nächsten Gelegenheit sein Auto abstellen und den Motor ausmachen. Alternativ kann das Navigationsgerät per Sprachbefehl betätigt werden.
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Dr. V. Ghendler ist Rechtsanwalt und Partner unserer Kanzlei. Als Verkehrsrechtsexperte vertritt er mit seinem spezialisierten Team bundesweit die Interessen von Verkehrsteilnehmern.
Hallo, ist es erlaubt am Steuer mit Kopfhörern Musik zu hören?
Viele Grüße
Sehr geehrter Fragesteller,
grundsätzlich sind Kopfhörer am Steuer erlaubt. Wenn Sie deswegen beispielsweise einen Krankenwagen oder eine Hupe als Warnsignal nicht hören und dadurch eine Behinderung oder einen Unfall verursacht wird, könnte Ihnen dies evtl. zur Last gelegt werden.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. V. Ghendler
Rechtsanwalt