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(Mo. – So. von 9 – 22 Uhr / BUNDESWEIT – Dt. Festnetz)
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Im Straßenverkehr kochen oftmals die Emotionen hoch. Nicht selten ist die vermeintliche Unfähigkeit anderer Verkehrsteilnehmer der Auslöser. In vielen Situationen wird gerne die Hupe betätigt, um seinem Ärger Luft zu machen und die Mitmenschen zu maßregeln. Doch was unter vielen Autofahrern weit verbreitet ist, ist gemäß Straßenverkehrsordnung (StVO) verboten. Denn die Hupe, die offiziell als Schallzeichen bezeichnet wird, ist ein akustisches Warnsignal und soll nur in Gefahrensituationen eingesetzt werden. Unnötiges Hupen gilt als Lärmbelästigung.
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In § 55 der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) ist festgelegt, dass jedes Fahrzeug in Deutschland mit einer Hupe ausgestattet sein muss. Für den Klang des Schallzeichens und für die Verwendung der Hupe gibt es Vorschriften. Gefährdete Verkehrsteilnehmer müssen rechtzeitig gewarnt werden, sie dürfen allerdings nicht erschreckt und andere Personen belästigt werden. Der Grenzwert der Lautstärke darf in sieben Metern Entfernung nicht mehr als 105 dB(A) betragen. Gemäß StVO darf der Fahrzeugführer die Hupe nur in bestimmten Situationen betätigen:
(1) Schall- und Leuchtzeichen darf nur geben,
1. wer außerhalb geschlossener Ortschaften überholt […] oder
2. wer sich oder Andere gefährdet sieht.
(§ 16 Abs. 1 StVO)
Innerhalb von geschlossenen Ortschaften ist das Hupen also nur erlaubt, wenn eine Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer vorliegt. Ansonsten ist es verboten und kann mit Verwarngeldern sanktioniert werden. Situationen, in denen die Hupe rechtskonform betätigt werden kann, liegen beispielsweise vor, wenn durch einen Verkehrsverstoß die Gefahr eines Unfalls besteht. Häufig kommt es vor, dass Autofahrer an einer grünen Ampel hupen, wenn der Vordermann nach einer Rotphase nicht losfährt. Dies ist jedoch nicht erlaubt, da keine Gefährdung besteht. Traditionell wird die Hupe zudem bei Hochzeiten oder bei einem Autokorso bei Fußballwelt- oder Europameisterschaften betätigt, um zu feiern. Hierbei zeigt sich die Polizei für gewöhnlich nachsichtig, solange das Feiern im Rahmen bleibt.
Außerorts ist das Hupen bei einem Überholvorgang gestattet. Der vorausfahrende Fahrer kann so darauf aufmerksam gemacht werden, dass ihn ein anderes Fahrzeug überholen möchte. Allerdings ist ein Fahrzeugführer nicht dazu verpflichtet, das Warnsignal einzusetzen, wenn er eine Überholabsicht hat. Zudem kommt das Hupen in solchen Situationen selten vor.
Für unerlaubtes bzw. unnötiges Hupen innerhalb geschlossener Ortschaften drohen Sanktionen. Das entsprechende Verwarngeld liegt zwischen 5 und 10 Euro. Eine weitere Konsequenz kann außerdem eine Anzeige wegen Nötigung durch den widerrechtlichen Einsatz der Schallzeichen sein. Eine derartige Anzeige, die von den Geschädigten gestellt wird, ist jedoch nur im Einzelfall aussichtsreich. Das Oberlandesgericht Düsseldorf fällte am 18. März 1996 ein Urteil (Aktenzeichen 5 Ss 383/95), wonach es sich nur dann um eine Nötigung im Straßenverkehr handelt, wenn der hupende Autofahrer andere Verkehrsteilnehmer durch psychische Zwangseinwirkung in eine Gefahrensituation bringt. In den meisten Fällen fühlen sich Verkehrsteilnehmer durch das betätigen der Hupe lediglich belästigt.
Tatbestand | Strafe |
Sie gaben missbräuchlich Schallzeichen. | 5 Euro Bußgeld |
Sie gaben missbräuchlich Schallzeichen und belästigten dadurch Andere. | 10 Euro Bußgeld |
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Nebenan wird morgens ein Rollstuhlfahrer von einem kleinen Behindertenbus abgeholt und in die Werkstatt gefahren. Nachmittags wird er wieder gebracht. Jedes Mal hupt die Busfahrerin 1-2x, damit die schneller aus dem Haus kommen. Meine Beschwerde beim Busunternehmen nutzte nichts. Darf sie das?
Sehr geehrte Frau M.,
vielen Dank für Ihre Frage. Nein, dies ist keine Zulässige Nutzung der Hupe.
Der Verstoß kann bei der Polizei gemeldet werden. Wenn er immer zur gleichen Uhrzeit erfolgt, wird die Polizei vielleicht eine Streife schicken.
Mit freundlichen Grüßen
C. Kämmerer
Rechtsanwalt
Ich habe das Problem das ich während der fahrt 2 mal hupte um jemand zu grüssen, durch das Ordnungsamt kam eine strafe…. doch das Ordnungsamt ist nur für Ruhenden Verkehr zuständig!. Inwiefern darf das Ordnungsamt mir dann überhaupt eine Strafe ausstellen .Danke
Sehr geehrter Herr W.,
grundsätzlich darf das Ordnungsamt fahrende Fahrzeuge nicht anhalten, außer es ist zur Gefahrenabwehr unbedingt erforderlich.
Es darf aber Bußgelder ausstellen, auch bei unerlaubtem Einsatz der Hupe.
Mit freundlichen Grüßen
C. Kämmerer
Rechtsanwalt
In meiner Straße wird seit 2016 in Hamburg ständig gehupt, einfach so ohne Grund meist fahren Autos allein oder zu zweit an meiner Nebenstraße vorbei hupen auch mehrfach. Es wurde immer mehr und regelmäßig, täglich so das man dies mitbekam und es dann auch störte, da manches Hupen sehr laut waren. Auch an anderen, immer gleichen Stellen wurde oft gehupt. Ich notierte dann mal Kennzeichen etc. zeigte bei der Polizei Hamburg an. Mir wurde nahegelegt dies selbst privat bei der Bußgeldstelle anzuzeigen, nur hab ich ja kein Beweis, man kennt ja die Zeiten nicht und filmt nicht den ganzen Tag. Es handelt sich nicht um Anwohner der Straße. Ich habe trotzdem immer alles der Polizei mitgeteilt. Es fiel auf das es ja vorher nicht so war, man davon ausgehen könnte es würde absichtlich gemacht. Die Strafen für unerlaubtes Hupen sind viel zu niedrig. Für 5 Euro lässt sich das nicht abschrecken. Gerade wenn man Fußgänger ist und direkt neben ein ständig gehupt wird, was bei mir der Fall war, ist das ein Angriff. Nur wenn man dies der Polizei mitteilt kommt man sich als Opfer belächelt vor, wer glaubt denn das dies absichtlich gemacht wurde? Und was wird denn schon dagegen unternommen? Und wem wird da geglaubt? Ein schönes Mittel um missbräuchlich Leute zu schikanieren.
Sehr geehrte Fragestellerin,
vielen Dank für das Schildern Ihrer Erfahrung.
Es kann jedoch nur in Ausnahmefällen zu einer härteren Bestrafung für unzulässiges Hupen kommen, beispielsweise wenn sich deswegen jemand verletzt, der sich erschrickt.
Mit freundlichen Grüßen
C. Kämmerer
Rechtsanwalt
Hallo zusammen.
Wir sind im Juli umgezogen und wohnen jetzt an einer Kreisstraße die durch den Ort führt. Dadurch, dass wir keine Garage und/oder Parkplätze haben, steht ein Auto von uns auf der Straße. Die anderen beiden parken im Garten. Seit Anfang September fühlen sich einige Autofahrer dadurch gestört und fahren jedesmal hupend an unserem Haus vorbei. Egal zu welcher Tages- und Nachtzeit. Ich bin nervlich völlig am Ende, da ich bei jedem Auto darauf warte, dass es hupt. Manche hupen nur kurz und ein anderer von Grundstücksanfang bis Grundstücksende. Ich habe auch schon versucht, ein Kennzeichen zu erfassen, was aber bis jetzt ohne Erfolg war. Ich weiß auch was die Polizei sagen wird falls wir Anzeige erstellen: stellen sie das andere Auto halt auch in den Garten und/oder ohne Kennzeichen können wir da nichts machen. Da aber meine Freundin schweres Gelenkrheuma hat möchte ich ihr nicht zumuten, die Einkäufe jedesmal durch den Garten über den Gehweg und in unser Haus zu tragen. Ich bin völlig fertig und laufe nur noch mit Ohrenstöpseln durch das Haus. Meine Freundin ist da härter im Nehmen. Sie ignoriert die Huperei. Für mich ist das der absolute Psychoterror :-(
Mit freundlichem Gruß
B.
Sehr geehrter Herr B.,
vielen Dank für das Schildern Ihrer Situation. Leider kann in diesem Fall nur das Ordnungsamt wegen der regelmäßigen Ruhestörungen informiert werden. Die Hupe ist grundsätzlich nur als Warnsignal erlaubt, somit handelt es sich um Ruhestörung.
Mit freundlichen Grüßen
C. Kämmerer
Rechtsanwalt
Hallo,
darf man einen anderen Verkehrsteilnehmer, der sich nicht an die StVO hält und unrechtmäßig fährt, durch Hupen “maßregeln” bzw auf seine falsche Fahrweise im Straßenverkehr hinweisen?
Oftmals wird man auf der Landstraße mit deutlich erhöhter Geschwindigkeit überholt, obwohl keine Gefährdung anderer ausgeschlossen ist. Darf man hier Maßnahmen ergreifen, oder muss man das Fehlverhalten anderer Verkehrsteilnehmer einfach hinnehmen?
Vielen Dank im Voraus für Ihre Antwort
Sehr geehrter Fragesteller,
wenn Sie in dem Überholmanöver eine Gefahr für sich und andere sehen, dürfen Sie die Hupe als Warnsignal nutzen. Übrigens darf auch der Überholer sein Überholmanöver außerorts durch den Einsatz der Hupe ankündigen.
Beachten Sie jedoch, dass der Überholte seine Geschwindigkeit nicht erhöhen und den Überholvorgang so verlängern darf. “Maßregeln” bzw. “Erziehen” anderer Verkehrsteilnehmer ist in der Regel nicht zulässig.
Mit freundlichen Grüßen
C. Kämmerer
Rechtsanwalt
Ich habe folgendes Problem. Ich bin Anwohner in einem Mehrfamilienhaus. Ein Nachbar bekommt regelmäßig Besuch von einer Dame die nach dem verabschieden von ihrem Bekannten(Freund oder was auch immer) bei abfahren immer noch ausgelassen hupt. Das ist immer so gegen 21:30-22:00uhr. Dies stört mich als Kraftfahrer gewaltig, da ich auch immer um 03:30uhr aufstehen muss. Ich sprach auch schon meinen Nachbar(auch Kraftfahrer) darauf an ,nur leider ändert sich nichts. Was kann ich da nun tun?
Mit freundlichem Gruß
Kevin Nowack
Sehr geehrter Herr Nowack,
grundsätzlich handelt es sich beim Hupen zur Verabschiedung um Ruhestörung. Ich würde Ihnen empfehlen, erst einmal mit dem Nachbarn darüber zu sprechen. Alternativ könnte man das Geschehen filmen und dem Ordnungsamt bzw. der Polizei melden.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. V. Ghendler
Rechtsanwalt