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Anwaltliche Verkehrshotline
(Mo. – So. von 9 – 22 Uhr / BUNDESWEIT – Dt. Festnetz)
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Jedes Jahr passieren unzählige Verkehrsunfälle. Eine der häufigsten Ursachen ist eine überhöhte Geschwindigkeit. Insbesondere auf Autobahnen ist das Unfallrisiko aufgrund der hohen Geschwindigkeit groß. Um die Gefährdung im Straßenverkehr zu mindern, gelten zulässige Höchstgeschwindigkeiten. Diese sind zum einen davon abhängig, ob sich der jeweilige Streckenabschnitt innerorts oder außerorts befindet. Zum anderen sind beispielsweise Wetterverhältnisse oder die Straßenbeschaffenheit wesentlich. So können die Höchstgeschwindigkeiten unterschiedlich sein.
Dr. V. Ghendler ist Rechtsanwalt und Partner unserer Kanzlei. Als Verkehrsrechtsexperte vertritt er mit seinem spezialisierten Team bundesweit die Interessen von Verkehrsteilnehmern.
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§ 3 der Straßenverkehrsordnung (StVO) bestimmt grundsätzliche Vorgaben zur Höchstgeschwindigkeit. Auch Verkehrszeichen zeigen Tempolimits an. Ist die Höchstgeschwindigkeit durch ein Verkehrszeichen geregelt, müssen sich Fahrzeugführer nach diesem richten. Bei Missachtung der Höchstgeschwindigkeit und einer damit verbundenen Geschwindigkeitsüberschreitung drohen Sanktionen. Für das Ausmaß der Strafe ist die Höhe der Geschwindigkeitsüberschreitung entscheidend und wo der Verstoß begangen wurde (innerorts oder außerorts). Relevant ist zudem, ob der Verkehrssünder ein Wiederholungstäter ist. Neben einem Bußgeld muss der Betroffene möglicherweise auch mit Punkten in Flensburg sowie einem Fahrverbot rechnen.
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Die Höchstgeschwindigkeit innerhalb geschlossener Ortschaften beträgt gemäß § 3 StVO für alle Fahrzeuge 50 km/h.
(3) Die zulässige Höchstgeschwindigkeit beträgt auch unter günstigsten Umständen
1. innerhalb geschlossener Ortschaften für alle Kraftfahrzeuge 50 km/h […] (§ 3 Abs. 3 StVO)
Verkehrsschilder weisen allerdings häufig auch ein Tempolimit von 30 km/h aus. Zudem besteht die Möglichkeit, dass eine niedrigere Geschwindigkeit als Höchstgeschwindigkeit gilt. So muss beispielsweise in verkehrsberuhigten Bereichen, wie einer Spielstraße, die Schrittgeschwindigkeit eingehalten werden. Diese liegt bei maximal 10 km/h.
Außerhalb geschlossener Ortschaften ist eine Höchstgeschwindigkeit von 60 km/h, 80 km/h oder 100 km/h vorgeschrieben. Die Höchstgeschwindigkeit ist abhängig von der Fahrzeugart und dem Gesamtgewicht. So gilt beispielsweise für Pkws mit einem Gesamtgewicht bis 3,5 t ein anderes Tempolimit als für Wohnmobile. Entscheidend ist zudem, ob das Kfz einen Anhänger mit sich führt. Verkehrsschilder können – wie innerorts – eine andere Geschwindigkeitsbegrenzung als in der StVO festgelegt anzeigen.
(3) Die zulässige Höchstgeschwindigkeit beträgt auch unter günstigsten Umständen
[…] 2. außerhalb geschlossener Ortschaften
a) für
aa) Kraftfahrzeuge mit einer zulässigen Gesamtmasse über 3,5 t bis 7,5 t, ausgenommen Personenkraftwagen,
bb) Personenkraftwagen mit Anhänger,
cc) Lastkraftwagen und Wohnmobile jeweils bis zu einer zulässigen Gesamtmasse von 3,5 t mit Anhänger sowie
dd) Kraftomnibusse, auch mit Gepäckanhänger,
80 km/h,
b) für
aa) Kraftfahrzeuge mit einer zulässigen Gesamtmasse über 7,5 t,
bb) alle Kraftfahrzeuge mit Anhänger, ausgenommen Personenkraftwagen, Lastkraftwagen und Wohnmobile jeweils bis zu einer zulässigen Gesamtmasse von 3,5 t, sowie
cc) Kraftomnibusse mit Fahrgästen, für die keine Sitzplätze mehr zur Verfügung stehen,
60 km/h,
c) für Personenkraftwagen sowie für andere Kraftfahrzeuge mit einer zulässigen Gesamtmasse bis 3,5 t 100 km/h. [… ] (§ 3 Abs. 3 StVO)
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Auf Autobahnen in Deutschland gibt es – im Gegensatz zu anderen Ländern – generell kein Tempolimit. Mögliche Geschwindigkeitsbegrenzungen werden durch Verkehrsschilder angezeigt. Dies ist beispielsweise in Kurven, bei extremen Steigungen oder in Baustellen der Fall. Der Gesetzgeber gibt, wenn keine Höchstgeschwindigkeit gilt, eine Richtgeschwindigkeit von 130 km/h vor. Hierbei handelt es sich allerdings um keine Vorschrift, sondern um eine Empfehlung. Autofahrer, die sich nicht an die Richtgeschwindigkeit halten, machen sich keiner Ordnungswidrigkeit oder gar Straftat schuldig, solange kein Unfall passiert.
Für einige Fahrzeuge gilt allerdings dennoch eine grundsätzliche Höchstgeschwindigkeit auf der Autobahn. So dürfen Lkw und Pkw mit Anhänger nicht schneller als 80 km/h fahren.
Sowohl die Höchstgeschwindigkeit auf der Autobahn als auch die Höchstgeschwindigkeit außerorts und innerorts sind von den Wetterverhältnissen abhängig. Denn die StVO schreibt auch vor:
(1) […] Beträgt die Sichtweite durch Nebel, Schneefall oder Regen weniger als 50 m, darf nicht schneller als 50 km/h gefahren werden, wenn nicht eine geringere Geschwindigkeit geboten ist. […] (§ 3 Abs. 1 StVO)
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