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(Mo. – So. von 9 – 22 Uhr / BUNDESWEIT – Dt. Festnetz)
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Jeden Tag werden unzählige Kfz-Fahrer aufgrund einer Geschwindigkeitsüberschreitung geblitzt. Im Rahmen der Ahndung einer Geschwindigkeitsüberschreitung ist der sogenannte Toleranzabzug von Bedeutung. Von dem Messwert der Geschwindigkeitsüberschreitung wird eine gewisse Anzahl an km/h abgezogen.
Keine Technik ist ohne Fehler und die Messgeräte zeigen nicht immer den korrekten Messwert an. Deswegen dient der Toleranzabzug dazu, etwaige Ungenauigkeiten der Werte auszugleichen.
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Der Toleranzabzug ist grundsätzlich einheitlich, unabhängig davon, welches Messgerät (beispielsweise Blitzer oder Lasermessgerät) verwendet worden ist. Bei einer Geschwindigkeit bis 100 km/h werden von der jeweiligen Geschwindigkeit 3 km/h Toleranz abgezogen. Beträgt die Geschwindigkeit mehr als 100 km/h, beläuft sich der Toleranzabzug auf 3 % der gefahrenen Geschwindigkeit.
Erklärende Beispiele:
bis 100 km/h:
mehr als 100 km/h
Auch wenn der Toleranzabzug bei verschiedenen Messgeräten immer einheitlich ist, gibt es doch eine Ausnahme. Denn bei Videonachfahrsystemen gibt es eine höhere Toleranzgrenze. Diese liegt bei 5 % bzw. 5 km/h. Grund hierfür ist, dass die Videonachfahrsysteme für Messungenauigkeiten anfälliger sind als andere Messgeräte.
Wird ein Bußgeldbescheid aufgrund einer Geschwindigkeitsüberschreitung zugestellt, muss dieser verschiedene Angaben enthalten. Dazu gehören neben der gemessenen bzw. gefahrenen Geschwindigkeit auch die Geschwindigkeitsangabe nach dem Toleranzabzug. Ist dies nicht der Fall, liegt möglicherweise ein Formfehler vor und der Bußgeldbescheid ist unwirksam. Es ist sinnvoll, sich von einem Rechtsanwalt für Verkehrsrecht beraten zu lassen. Dieser kann beurteilen, ob der Bußgeldbescheid korrekt ist und inwiefern ein Einspruch lohnenswert ist.
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