✔KOSTENLOS ✔SCHNELL ✔UNVERBINDLICH
Anwaltliche Verkehrshotline
(Mo. – So. von 9 – 22 Uhr / BUNDESWEIT – Dt. Festnetz)
Anwaltliche Verkehrshotline
(Mo. – So. von 9 – 22 Uhr / BUNDESWEIT – Dt. Festnetz)
Die Ausstattung von Fahrzeugen wird immer komfortabler, doch gleichzeitig wird die Technik immer umfangreicher. Entsprechend gibt es immer mehr Kontrollleuchten im Fahrzeug. Und obwohl die Kontrollleuchten immens wichtig sind und sie Bestandteil der Fahrausbildung in der Fahrschule sind, geraten die Bedeutungen der einzelnen Kontrolllampen im Laufe der Jahre mitunter in Vergessenheit. Umso größer kann der Schrecken sein, wenn während der Fahrt plötzlich die Kontrolllampen aufleuchten und blinken. Was tun einer derartigen Situation? Und was bedeuten die einzelnen Symbole überhaupt?
Prüfung vom Verkehrsanwalt
Offene Fragen? – Einfach anrufen:
(Mo. – So. von 9 – 22 Uhr / BUNDESWEIT – Dt. Festnetz)
Jedes Kraftfahrzeug verfügt über eine Vielzahl an Kontrollleuchten, die im Armaturenbereich verbaut sind. Dabei erfüllen Kontrollleuchten unterschiedliche Zwecke:
Damit der Fahrer sichergehen kann, dass die Kontrollleuchten funktionieren, leuchten sie beim Einschalten des Motors bzw. der Zündung kurz auf. Leuchtet eine Kontrolllampe weiter, weist sie auf einen möglichen Defekt am Fahrzeug hin.
Die Kontrolllampen haben unterschiedliche Farben und leuchten je nach Funktion grün, gelb oder rot. Grün zeigt den Betrieb einer technischen Einrichtung an, beispielsweise des Blinkers. Gelbe und rote Kontrollleuchten hingegen warnen vor einem möglichen Defekt am Fahrzeug. Während die gelbe Kontrolllampe auf eine Beeinträchtigung der Sicherheit des Kfz hinweist, die sobald wie möglich in einer Werkstatt behoben werden sollte, sollte der Fahrer bei roter Kontrollleuchte umgehend stehenbleiben und die Pannenhilfe informieren. Liegt am Fahrzeug nämlich tatsächlich ein schwerwiegender Mangel vor, muss das Kfz direkt aus dem Verkehr gezogen werden, damit der Straßenverkehr nicht behindert oder gefährdet wird.
Auch eine blaue Kontrollleuchte gibt es, nämlich das Fernlicht. Da das Fernlicht ausgeschaltet bzw. abgeblendet werden muss, sobald Gegenverkehr in Sicht ist, ist die blaue Farbe einmalig.
Je mehr Technik im Fahrzeug verbaut ist, desto mehr Kontrollleuchten gibt es. Nicht jedes Kfz verfügt über die gleiche Technik. Während manch Autofahrer technisch am liebsten das Neuste vom Neusten hat, empfinden andere technische Einrichtungen, die nicht unbedingt erforderlich sind, als “überflüssigen Schnickschnack” und beschränken sich auf das nötigste. Einige Kontrolllampen gehören dennoch zur verpflichtenden Grundausstattung. Dazu gehören unter anderem:
Alle Informationen über die im Fahrzeug verbauten Kontrollleuchten finden sich im jeweiligen Handbuch des Kfz.
Prüfung vom Verkehrsanwalt
Offene Fragen? – Einfach anrufen:
(Mo. – So. von 9 – 22 Uhr / BUNDESWEIT – Dt. Festnetz)
Dr. V. Ghendler ist Rechtsanwalt und Partner unserer Kanzlei. Als Verkehrsrechtsexperte vertritt er mit seinem spezialisierten Team bundesweit die Interessen von Verkehrsteilnehmern.
Dein Kommentar
An Diskussion beteiligen?Hinterlasse uns Deinen Kommentar!