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Mit dem Begriff “Landstraße” verbindet mancher Autofahrer ein gewisses “Urlaubsfeeling”: das Fahren in einer ländlichen Gegend auf einer Straße, gesäumt von Bäumen, Feldern und Wiesen, dazu blauer Himmel und Sonnenschein – eine Idylle. Besonders im Herbst, wenn sich die Blätter an den Bäumen und Sträucher in gelbe und rote Farben verfärben.
Doch das malerische Bild trügt: so idyllisch eine Fahrt auf einer Landstraße ist, so gefährlich kann sie auch sein. Denn Landstraßen sind Schwerpunkte für schlimme Unfälle, die – im Vergleich zu Unfällen auf Autobahnen oder in der Stadt – für Beteiligte häufig tödlich enden; Unfallursachen sind etwa überhöhte Geschwindigkeit oder misslungene Überholmanöver.
Häufig wissen Autofahrer allerdings auch nicht, welche Höchstgeschwindigkeit auf einer Landstraße überhaupt gilt, und tragen mit einer etwas unsicheren Fahrweise mitunter ebenfalls zu einem erhöhten Unfallrisiko bei. Doch zunächst stellt sich – nicht zuletzt aufgrund der unzähligen Verkehrswege, die das weitläufige Straßennetz bilden – die Frage: was ist eine Landstraße eigentlich? Und worin unterscheidet sie sich von einer Bundesstraße?
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Eine Landstraße ist ein Verkehrsweg außerhalb geschlossener Ortschaften, der Städte oder Gemeinden miteinander verbindet. Im Gegensatz zu Autobahnen, Schnellstraßen oder Bundesstraßen haben Landstraßen (mitunter “stolpert” man auch über die Bezeichnung “Außerortsstraße”) jeweils nur einen Fahrstreifen pro Richtung, die durch den Mittelstreifen – häufig eine durchgezogene Linie – getrennt sind. Der Großbuchstabe “L” in Verbindung mit einer fortlaufenden Nummer (zum Beispiel “L 262”) ist die offizielle Kurzbezeichnung für solche Landstraßen.
Umgangssprachlich ist es durchaus weit verbreitet, eine Landstraße auch als Bundesstraße zu bezeichnen. Allerdings handelt es sich hierbei um zwei unterschiedliche Verkehrswege, auch wenn sich die beiden Straßen mitunter ähnlich sind. Der wesentliche Unterschied liegt zum einen in der Bauart: im Gegensatz zu Landstraßen können Bundesstraßen aus zwei, drei oder noch mehr Fahrspuren in eine Richtung bestehen und autobahnähnlich ausgebaut sein.
Zum anderen unterscheiden sich Landstraße und Bundesstraße hinsichtlich des Trägers der sogenannten Straßenbaulast voneinander. Während Bundesstraßen Eigentum des Bundes sind, sind für Landstraßen die jeweiligen Länder verantwortlich. Die Kennzeichnung von Bundesstraßen im Straßenverkehr erfolgt mit kleinen gelben Schildern mit Nummern in schwarzer Schrift und mit schwarzem Rand (zum Beispiel “B 35”). Bundesstraßen sind im Straßennetz grundsätzlich höher als Landstraßen eingestuft.
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Häufig sind sich Fahrer unsicher, wie schnell sie auf einer Landstraße fahren dürfen. Da Landstraßen Verkehrswege außerhalb geschlossener Ortschaften sind, gilt gemäß 3 § der Straßenverkehrsordnung (StVO) für Pkw und anderen Kfz mit einem zulässigen Gesamtgewicht bis 3,5 t grundsätzlich eine Höchstgeschwindigkeit von 100 km/h. Für Pkw mit Anhänger sowie für Fahrzeuge mit mehr als 3,5 t gilt eine niedrigere Höchstgeschwindigkeit; abhängig von der Fahrzeugart 60 bis 80 km/h.
Verkehrsschilder können allerdings eine niedrigere Geschwindigkeit anordnen, die die Geschwindigkeitsbegrenzung der StVO aufhebt. Dies ist häufig bei (scharfen) Kurven oder bei erhöhter Wahrscheinlichkeit eines Wildwechsels der Fall. Auch widrige Witterungsverhältnisse, wie Nebel, Regen oder Schnee können die Geschwindigkeit begrenzen.
Eine Richtgeschwindigkeit wie auf Autobahnen oder Schnellstraßen, also eine empfohlene Geschwindigkeit zur Verkehrssicherheit, sieht der Gesetzgeber auf Landstraßen nicht vor. Ebenso gilt keine Regelung zur Mindestgeschwindigkeit. Während Autobahnen und Kraftfahrstraßen nur Fahrzeuge nutzen dürfen, die aufgrund ihrer Bauart mindestens 60 km/h fahren, ist auf Landstraßen auch das Führen von Fahrzeugen erlaubt, die bauartbedingt keine 60 km/h erreichen. Dazu zählen beispielsweise Traktoren. Allerdings: Fahrzeugführer dürfen auch auf Landstraßen nicht ohne Grund besonders langsam fahren und so den nachfolgenden Verkehr behindern. (3 § Abs. 2 StVO). Denn auch dadurch kann das Unfallrisiko steigen.
“Verkehrsrowdys” auf der Landstraße müssen mit Sanktionen rechnen, wenn sie zu sehr aufs Gas drücken. Der Bußgeldkatalog sieht hier die üblichen Strafen für eine Geschwindigkeitsüberschreitung außerorts vor. Gestaffelt nach der Höhe der Überschreitung drohen dem Schnellfahrer ein Bußgeld, Punkte in Flensburg und ein Fahrverbot.
Auch wenn das Überholen auf der Landstraße Gang und Gäbe ist, handelt es sich um eines der risikoreichsten Manöver im Straßenverkehr, das Autofahrer oft falsch einschätzen bzw. unterschätzen. Aus diesem Grund herrscht auf vielen Landstraßen bzw. Streckenabschnitten ein Überholverbot. Insbesondere bei kurvenreichen Straßenverläufen oder in Gebieten, in denen vermehrt landwirtschaftliche Fahrzeuge oder Wildtiere unterwegs sind, oder an Einmündungen und Kreuzungen, ist es Kfz-Fahrern in der Regel untersagt, andere Fahrzeuge zu überholen.
Ein Überholverbot auf Landstraßen wird dabei entweder durch Verkehrsschilder angezeigt (Verkehrszeichen 276, 277) oder durch eine durchgezogene Linie (Verkehrszeichen 295, 296).
Auch wenn langsam fahrende Fahrzeuge mitunter die Nerven strapazieren, heißt es: in Geduld üben und immer daran denken: Verkehrssicherheit hat oberste Priorität. Wer dennoch trotz Überholverbot überholt, muss – ebenso wie bei einer Geschwindigkeitsüberschreitung – mit Sanktionen gemäß Bußgeldkatalog rechnen: Bußgeld, Eintrag in die Verkehrssünderkartei und gegebenenfalls Fahrverbot.
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Auch den Sicherheitsabstand zu anderen Fahrzeugen bzw. Verkehrsteilnehmern unterschätzen viele Kfz-Fahrer. Insbesondere bei hohen Geschwindigkeiten können die Folgen fatal sein, wenn der Fahrer aufgrund zu geringen Abstandes nicht mehr rechtzeitig bremsen kann. Der Gesetzgeber schreibt für die Verkehrssicherheit daher nicht nur einen Mindestabstand zum vorausfahrenden Kfz vor, sondern auch einen seitlichen Mindestabstand zu Verkehrsteilnehmern, speziell zu Radfahrern und Fußgängern, beim Überholen.
Den Sicherheitsabstand zum vorausfahrenden Kfz regelt § 4 StVO. Der Fahrer muss einen so großen Abstand einhalten, dass er auch bei plötzlicher Bremsung des Vordermannes problem- bzw. gefahrlos anhalten kann. Da der Bremsweg bzw. der Anhalteweg umso länger ist, je höher die Geschwindigkeit ist, erhöht sich entsprechend auch der Sicherheitsabstand. Außerorts kann sich der Fahrer an der Faustformel “Abstand gleich halber Tacho“ orientieren. Bei einer Geschwindigkeit von 100 km/h auf der Landstraße bedeutet das einen Mindestabstand von 50 Meter zum vorausfahrenden Kfz, um im Notfall bremsen zu können, ohne dass die Gefahr eines Auffahrunfalls besteht.
Der seitliche Mindestabstand auf Landstraßen bzw. grundsätzlich außerhalb geschlossener Ortschaften, etwa beim Überholen, beträgt gemäß § 5 Abs. 4 StVO mindestens zwei Meter zu Radfahrern und Fußgängern . Ein Seitenabstand zu anderen Kraftfahrzeugen oder Motorrädern ist hingegen nicht explizit vorgegeben, er muss laut StVO “ausreichend” sein. Allerdings können sich Fahrzeugführer an der deutschen Rechtsprechung orientieren: Gerichte halten 1 Meter (Autos) bzw. 1,5 Meter seitlichen Mindestabstand (Motorrad) für angemessen.
Ein Verstoß gegen die Vorschriften der StVO bzw. das Nicht-Einhalten des Mindestabstandes hat für den Verkehrssünder Sanktionen zur Folge. Hier greifen die Strafmaßnahmen des Bußgeldkataloges für Abstandsverstöße in Form von Bußgeld, Punkte und Fahrverbot. Die genaue Strafe hängt von Abstand, Geschwindigkeit und der Höhe des daraus resultierenden potentiellen Gefährdungsrisikos ab.
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Die meisten Autofahrer haben es beim “gemütlichen” Fahren auf der Landstraße schon erlebt, dass sie ein schneller fahrendes Kfz oder Motorrad überholt, mitunter mit extrem hoher Geschwindigkeit. Ganz gleich, ob man sicht der hohen Geschwindigkeit zwar bewusst ist, die Gefahr aber unterschätzt oder ob man aus Unwissenheit über die geltenden Geschwindigkeitsbegrenzungen auf einer Landstraße zu schnell fährt – sowohl eine überhöhte Geschwindigkeit als auch Überholvorgänge führen gerade auf Landstraßen nicht selten zu schweren Unfällen, wie etwa zu Frontalcrashs.
Besonders tückisch ist dabei, dass zusätzliche Risikofaktoren die Unfallgefahr auf einer Landstraße erhöhen, die Kfz-Fahrer leicht unterschätzen. So sind beispielsweise bei entgegenkommenden Fahrzeugen, die überholen, die Ausweichmöglichkeiten oft eingeschränkt, da Landstraßen – etwa im Gegensatz zu Autobahnen – eine enge Straßenführung haben, nur aus zwei Fahrspuren bestehen und häufig von Bäumen und Alleen gesäumt sind.
Diese können zudem die Sicht der Fahrer beeinträchtigen, etwa wenn sie Schatten auf die Straße werfen. Auch Traktoren oder andere land- bzw. forstwirtschaftliche Fahrzeuge sind häufig auf Landstraßen unterwegs, genauso wie Radfahrer oder sogar Fußgänger, die beispielsweise an Einmündungen die Straße überqueren. Darüber hinaus müssen Kfz-Fahrer gegebenenfalls auch mit Wildtieren rechnen, die die Straße kreuzen.
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Dr. V. Ghendler ist Rechtsanwalt und Partner unserer Kanzlei. Als Verkehrsrechtsexperte vertritt er mit seinem spezialisierten Team bundesweit die Interessen von Verkehrsteilnehmern.
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