Ziele des Schutzschirmverfahrens
Das Schutzschirmverahren ist ein alternatives Planinsolvenzverfahren. Unternehmen, die sanierbar sind, können durch dieses Verfahren die Regelinsolvenz und die Liquidation vermeiden. Ist das Unternehmen also zwar angeschlagen, aber noch nicht zahlungsunfähig, darf die Geschäftsführung in Eigenverwaltung die Sanierung ansteuern.
Im Folgenden erläutern wir Ihnen die Ziele, die die Geschäftsführungen mit der Beantragung des Schutzschirmverfahrens regelmäßig verfolgen:
1. Ziel: Entschuldung des Unternehmens
Im Hauptverfahren des Schutzschirmverfahrens erhält das betroffene Unternehmen zahlreiche Sonderrechte. So besteht die Möglichkeit der außerordentlichen Kündigung von unwirtschaftlichen Verträgen.
Zudem soll durch die Realisierung eines mit den Gläubigern abgestimmten Insolvenzplans ein Schuldenschnitt erwirkt werden. Eine Reduzierung der Schuldenlast um 95% ist möglich, sofern mit Gläubigern eine Vertrauensbasis geschaffen wurde und diese später dem Insolvenzplan zustimmen.
Ein langfristiger wirtschaftlicher Vorteil sollte mit der Sanierung des Unternehmens für die Gläubiger realisiert werden, damit diese zustimmen. Durch die Entschuldung wird ein wichtiger Teil zur Sanierung des Unternehmens beigetragen – und der Grundstein für eine wirtschaftlich optimierte Fortführung gelegt.
Inhalt dieser Seite:
- 1. Ziel: Entschuldung des Unternehmens
- 2. Ziel: Vollstreckungsschutz
- 3. Ziel: Einschränkung der Blockademöglichkeiten
- 4. Ziel: Schutz vor Liquidation durch Planinsolvenz
- 5. Ziel: Herstellung von Liquidität
- 6. Ziel: Rückkehr zur Wirtschaftlichkeit
- 7. Ziel: Befriedigung von Gläubigern
- 8. Ziel: Vollständige Sanierung des Unternehmens
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