✔KOSTENLOS ✔SCHNELL ✔UNVERBINDLICH
Anwaltliche Verkehrshotline
(Mo. – So. von 9 – 22 Uhr / BUNDESWEIT – Dt. Festnetz)
Anwaltliche Verkehrshotline
(Mo. – So. von 9 – 22 Uhr / BUNDESWEIT – Dt. Festnetz)
Der langersehnte Urlaub rückt immer näher, die Vorfreude wird entsprechend immer größer – und doch gibt es einiges zu tun und an viel zu denken. Besonders wenn eine mehrwöchige Urlaubsreise mit dem Auto ansteht, sind die Vorbereitungen trotz aller Vorfreude mitunter ziemlich stressig. Koffer packen, Auto tanken, Reifenluftdruck prüfen, Ölstand kontrollieren, versicherungstechnische Angelegenheiten für den Notfall klären, einen “Wohnungsbeauftragten” organisieren, der nach dem Rechten sieht usw. – die To do-Liste ist lang. Ein ganz wichtiger Punkt auf jener Liste ist dabei auch: der Kauf einer Vignette. Denn schließlich geht die Reise durch die Schweiz bis nach Italien und in beiden Ländern wird eine Maut fällig. Doch was heißt eigentlich Maut? Und welche Bedeutung hat in diesem Zusammenhang eine Vignette?
Dr. V. Ghendler ist Rechtsanwalt und Partner unserer Kanzlei. Als Verkehrsrechtsexperte vertritt er mit seinem spezialisierten Team bundesweit die Interessen von Verkehrsteilnehmern.
Prüfung vom Verkehrsanwalt
Offene Fragen? – Einfach anrufen:
(Mo. – So. von 9 – 22 Uhr / BUNDESWEIT – Dt. Festnetz)
Wer regelmäßig mit dem Auto in andere Länder fährt, hat schon oft “Bekanntschaft” mit der Pkw-Maut gemacht. Doch auch wer selten mit dem Auto andere Länder bereist, dürfte nicht zuletzt wegen der Diskussionen um eine Einführung der Pkw-Maut in Deutschland mit der Maut in Berührung gekommen sein. Unter “Maut” versteht man grundsätzlich die Gebühr für die Benutzung eines Verkehrsweges bzw. einer Straße, also quasi einen Wegzoll. Mit der Maut “erkauft” man sich das Recht, Verkehrswege für eine bestimmte Zeit zu nutzen. Während in vielen europäischen Ländern eine Pkw- und eine Lkw-Maut existiert, gilt in Deutschland bisher nur eine Lkw-Maut; Fahrer von Pkw oder Motorrädern, die auf Straßen in Deutschland fahren, sind hingegen von der Maut befreit. Mautpflichtige Straßen sind in der Regel Autobahnen und Bundesstraßen. Aber auch für Tunnel und Brücken kann eine Maut gelten.
Ein Verstoß gegen die Mautpflicht zieht ein mitunter hohes Bußgeld nach sich.
Als Nachweis der Bezahlung einer Maut dient eine sogenannte (Autobahn)Vignette, die zur Nutzung der entsprechenden Verkehrswege berechtigt. Eine Vignette ist ein Aufkleber, der von außen gut sicht- und lesbar an der Seite der Frontscheibe des Kfz angebracht wird. Die Vignette kann bei der Einfahrt in das entsprechende Land bzw. an den Grenzübergängen entweder an sogenannten Mautstellen oder an in unmittelbarer Nähe liegenden Raststätten oder Tankstellen erworben werden. Häufig besteht auch die Möglichkeit, bereits im Vorfeld bei Automobilclubs, beispielsweise beim ADAC, eine Vignette zu kaufen. Auf der Vignette ist sowohl das Symbol des zu befahrenen Verkehrsweges abgebildet als auch das jeweilige Jahr angegeben, für das die Maut zur Nutzung der Straßen entrichtet wurde (zum Beispiel ‘18’ für 2018 oder ‘20’ für 2020).
Die Befestigung der Vignette an der Innenseite der Windschutzscheibe ist gesetzlich vorgeschrieben, aber auch recht einfach, da sie auf der entsprechenden Seite selbstklebend ist. Sie muss allerdings auch auf diese Weise angebracht werden, eine andere Befestigungsweise (Klebestreifen, Klammern oder dergleichen) oder auch das einfache “Hinlegen” etwa auf das Armaturenbrett (wie ein Parkschein) sind ausdrücklich untersagt und machen die Vignette ungültig. Das Ablösen der Vignette (und anschließende Weiterverwenden in einem anderen Fahrzeug) ist genauso verboten; sollte ein Austausch der Windschutzscheibe (mit der aufgeklebten Vignette) erforderlich werden, muss die Vignette durch eine von offizielle Stelle (zum Beispiel den Zoll) ersetzt werden.
Prüfung vom Verkehrsanwalt
Offene Fragen? – Einfach anrufen:
(Mo. – So. von 9 – 22 Uhr / BUNDESWEIT – Dt. Festnetz)
In den meisten europäischen Ländern müssen ausländische Kfz-Fahrer eine Maut entrichten, um Autobahnen und Bundesstraßen befahren zu dürfen. Die entsprechenden Länder handhaben die Regelungen und Vorschriften zur Maut dabei unterschiedlich. Im Folgenden findet sich eine Übersicht zu den Regelungen zur Maut in den deutschen Nachbarländern und beliebten Reisezielen Österreich, Schweiz, Italien und Frankreich.
In Österreich gelten eine Pkw- und eine Lkw-Maut auf allen Autobahnen und Schnellstraßen sowie auf einzelnen Privatstraßen und für bestimmte Tunnel und Brücken, wie beispielsweise den Brenner. Auch Motorräder sind mautpflichtig. Die Pkw-Maut umfasst alle Fahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht bis 3,5 t. Für Landstraßen müssen ausländische Fahrer hingegen keine Maut entrichten. Die Pkw-Maut in Österreich gilt pauschal für das ganze Land; nachdem einmal eine Vignette gekauft wurde, können für den entsprechenden Zeitraum (zehn Tage, zwei Monate oder ein Jahr) alle mautpflichtigen Straßen genutzt werden. Abhängig von Vignetten-Art und Fahrzeugtyp sind die zu zahlenden Gebühren unterschiedlich hoch.
Unter Umständen sind an Mautstellen Videosysteme eingerichtet, sodass man, wenn man sich vorher eine sogenannte Videomautkarte gekauft hat, die Mautstelle ohne anzuhalten passieren kann (die Gebühr wird hinterher online eingezogen).
Die Lkw-Maut (alle Kfz ab 3,5 t zulässiges Gesamtgewicht) gilt hingegen nicht pauschal, sondern streckenbezogen. Dazu zählen neben Lastkraftwagen auch Wohnmobile und Busse.
Zu beachten ist, dass für einzelne Strecken (zum Beispiel die Brenner-Autobahn) eine Sondermaut gilt.
Wer entgegen der Vorschriften ohne (gültige) oder Vignette auf mautpflichtigen Straßen in Österreich unterwegs ist, riskiert ein Bußgeld von mindestens 120 Euro (Auto und Wohnwagen) bzw. 65 Euro (Motorrad). Ist die Vignette nicht ordnungsgemäß angebracht und daher beispielsweise nicht lesbar, muss der Fahrer ebenfalls mit einem Bußgeld rechnen.
Genau wie Österreich ist die Schweiz nicht nur ein beliebtes Urlaubsziel, sondern auch ein “Durchfahrland”. Wer etwa von Deutschland nach Italien reisen möchte, kommt nicht umhin, durch Österreich oder die Schweiz hindurchzufahren – und da es auch in der Schweiz eine Maut gibt, muss entsprechend eine Gebühr gezahlt werden. Für Fahrzeuge mit einem Gesamtgewicht bis zu 3,5 t gilt die Vignettenpflicht für alle Nationalstraßen. Ausgenommen hiervon sind lediglich Autostrassen und kantonale Autobahnen. Die Maut in der Schweiz wird pauschal in Form einer Jahresvignette entrichtet. Für Lkw hingegen gilt eine streckenbezogene Maut (sogenannte Schwerverkehrsabgabe).
Ein Verstoß gegen die Mautpflicht ahnden Polizei und Behörde mit einem Bußgeld von 200 CHF (circa 190 Euro). Das Fahren ohne (gültige) Vignette wird dabei ebenso sanktioniert wie eine nicht ordnungsgemäße Befestigung des Aufklebers.
In Italien sind hauptsächlich Autobahnen mautpflichtig. Im Gegensatz zu Österreich und der Schweiz, wo für Pkw eine pauschale Maut anfällt und eine Vignette erforderlich ist, ist die Erhebung der Maut in Italien komplizierter. Hier gibt es verschiedene Systeme: das geschlossene und das offene System. Am häufigsten findet sich das sogenannte geschlossene System, bei dem die Maut streckenbezogen gilt. Je nach gefahrenen Kilometern, Fahrroute und Fahrzeugtyp fallen unterschiedlich hohe Gebühren an. Zu Beginn des entsprechenden Streckenabschnittes wird an der jeweiligen Mautstation ein Ticket gezogen, das am Ende des Teilstückes gezahlt wird. Die Maut nach dem offenen System ist hingegen ein Pauschalbetrag, der – unabhängig von der gefahrenen Strecke – einmalig anfällt. Das offene System kommt allerdings weit weniger vor und gilt besonders an viel befahrenen Autobahnkreuzen und Ballungszentren, unter anderem bei Mailand. Darüber hinaus gilt in bestimmten Städten eine sogenannte City-Maut. Eine Vignette gibt es in Italien nicht, da die anfallende Gebühr streckenbezogen an den Mautstationen gezahlt wird. Dies ist unter anderem mit Barzahlung oder Kreditkarte möglich. Abhängig von der Zahlungsmethode gibt es unterschiedliche Fahrspuren an den Mautstationen.
Auch in Frankreich wird die Maut nicht pauschal, sondern in Abhängigkeit von Strecke, gefahrenen Kilometern und Fahrzeugtyp erhoben. Analog zu der Mautberechnung in Italien erhält der Kfz-Fahrer beim Einfahren auf die jeweilige mautpflichtige “Etappe” an einer Mautstation ein Ticket, das er beim Verlassen des Streckenabschnittes beispielsweise bar oder mit Kreditkarte bezahlt. Die Gebühr an der Mautstation kann entweder selbstständig an einem Automaten oder an Personal an einem Schalter entrichtet werden. Je nach Zahlungsart und Mautklasse bzw. Fahrzeugtyp muss der Fahrer darauf achten, sich auf der richtigen Fahrspur einzuordnen. Allerdings ist nicht jede Autobahn in Frankreich mautpflichtig; manche Strecken sind von der Maut befreit.
Österreich, Schweiz, Italien oder Frankreich sind zweifelsohne immer eine Reise wert. Doch auch in vielen anderen Ländern gibt es viele Sehenswürdigkeit und malerische Landschaften zu entdecken, die unzählige Urlauber anlocken. Einziger “Schönheitsmakel”: wer mit dem Auto fährt, muss eine Maut zahlen. Zu diesen Ländern gehören unter anderem Niederlande, Belgien, Dänemark, Norwegen, Kroatien, Spanien oder Portugal. Auch wenn die Regelungen zur Maut durchaus ähnlich sind, hat jedes Land dennoch seine “eigene” Maut mit “eigenen” Richtlinien und Vorschriften. Daher sollten sich Urlauber vor Reiseantritt über die geltenden Regelungen im jeweiligen Land, unter welchen Umständen die Maut gilt, genau informieren.
Nicht jedes Land liegt, wie die Nachbarländer oder Italien oder Frankreich, “um die Ecke”. Beliebte Reiseziele wie Spanien, Portugal oder Kroatien sind auf dem einfachsten Wege mit dem Flugzeug zu erreichen. Um vor Ort dennoch mobil zu sein, nehmen sich die meisten Urlauber einen Mietwagen. Dabei ist zu bedenken, dass auch mit einem Mietwagen eine Maut anfällt. Neben den von Land zu Land variierenden Regelungen zur Maut an sich, sind auch die jeweiligen Mietbedingungen hinsichtlich der Maut unterschiedlich. So besteht die Möglichkeit, dass in einigen Mietangeboten die Maut bereits im Mietpreis enthalten ist. Ist dies nicht der Fall, ist der Fahrer bzw. Mieter des Wagens für die Zahlung der Maut verantwortlich. Das Mietunternehmen kann dem Fahrer allerdings auch im Nachhinein die Mautgebühren berechnen. Um unliebsame Überraschungen zu vermeiden, lohnt es sich daher, bereits im Vorfeld die genauen Mietbedingungen und Zahlungsmöglichkeiten der Maut abzuklären.
Prüfung vom Verkehrsanwalt
Offene Fragen? – Einfach anrufen:
(Mo. – So. von 9 – 22 Uhr / BUNDESWEIT – Dt. Festnetz)
Dein Kommentar
An Diskussion beteiligen?Hinterlasse uns Deinen Kommentar!