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Anwaltliche Verkehrshotline
(Mo. – So. von 9 – 22 Uhr / BUNDESWEIT – Dt. Festnetz)
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Viele Menschen kennen das Problem: es ist spät am Abend bzw. in der Nacht, man ist müde und möchte einfach nur schlafen. Doch möglich ist dies nicht, da draußen auf den Straßen das Leben tobt: Autos fahren umher, Motorradfahrer geben Gas und Lkw rollen durch die Gegend.
Auch wenn der nächtliche Straßenverkehr Anwohner ärgert, da die Nachtruhe gestört wird: Ein generelles, bundesweites Nachtfahrverbot für Kraftfahrzeuge gibt es natürlich nicht. Allerdings sind besonders laute Fahrzeuge, also insbesondere Lkw, vielerorts von einem Nachtfahrverbot betroffen. Etwaige Verbote sind abhängig vom jeweiligen Bundesland.
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Obwohl kein grundsätzliches Nachtfahrverbot gilt, ist je nach Entscheidung des Bundeslandes in bestimmten Gebieten zumindest für Lkw ein Nachtfahrverbot vorgeschrieben. Die entsprechenden Regelungen sind allerdings unterschiedlich. So gelten manche nächtliche Fahrverbote für Lkw schon ab einem Gesamtgewicht von 3,5 t. In anderen Fällen dürfen Lkw ab einem Gewicht von 12 t nachts nicht mehr fahren. Der Zeitraum des Nachtfahrverbotes ist dagegen größtenteils einheitlich und erstreckt sich von 22.00 Uhr bis 6.00 Uhr am Folgetag.
Ein nächtliches Fahrverbot kann durch Verkehrsschilder deutlich gemacht werden. Diese haben einen weißen Untergrund mit einem roten Kreis herum und einem schwarzen Lkw-Symbol in der Mitte. Unter derartigen Schildern sind die Uhrzeiten und das jeweilige zulässige Gesamtgewicht angegeben. Das Nachtfahrverbot wurde hauptsächlich für Wohngebiete sowie für Land- und Bundesstraßen in der Nähe verhängt, um die Anwohner vor Verkehrslärm zu schützen. Bei einem Verstoß gegen das Nachtfahrverbot droht sowohl ein Bußgeld von 60 Euro als auch ein Punkt in Flensburg.
Es sind jedoch auch Ausnahmen vom Nachtfahrverbot möglich. Dazu zählen zum Beispiel Lkw, die Kühltransporte übernehmen. Auf der Autobahn gilt nirgendwo Nachtfahrverbot, sodass Lastkraftwagen dort – unter Berücksichtigung ihrer Lenk- und Ruhezeiten – die gesamte Nacht fahren dürfen. Aufgrund der unterschiedlichen Vorschriften zum Nachtfahrverbot sollten sich Lkw-Fahrer vor Fahrtantritt mit den Regelungen des jeweiligen Bundeslandes vertraut machen.
Im Gegensatz zu Lkw dürfen andere Kraftfahrzeuge, insbesondere Pkw und Motorräder, in der Nacht grundsätzlich auch in Wohngebieten fahren. Als Fahrzeugführer sollte man sich jedoch angemessen verhalten. Das heißt, nicht die Nachtruhe zu stören, beispielsweise durch zu laute Musik oder unnötiges Hupen. Auch laute Motoren bzw. Auspuffanlagen sollte man nachts in Wohnstraßen nicht zu laut “dröhnen” lassen. Eine derartige Verhaltensweise kann als Ruhestörung geahndet werden. Darüber hinaus besagt die Straßenverkehrsordnung (StVO):
(2) Veranstaltungen mit Kraftfahrzeugen bedürfen der Erlaubnis, wenn sie die Nachtruhe stören können. (§ 30 Abs. 2 StVO)
Veranstaltungen mit Kraftfahrzeugen sind zum Beispiel Motocross-Rennen.
Ein generelles Nachtfahrverbot für Pkw und Motorräder besteht nicht, dennoch kann es Fahrzeugführern verboten sein, nachts zu fahren. Dies ist der Fall, wenn im Führerschein die Schlüsselzahl 05.01. (bei Führerscheinerwerb vor 2017) oder 61 vermerkt ist. Fahrer sowohl von Pkw als auch von Motorrädern und Mopeds dürfen ihr Kraftfahrzeug in diesem Fall nur am Tag nutzen und müssen es in der Nacht stehen lassen. Hintergrund dieser Regelung ist eine Beeinträchtigung der Sehkraft des Fahrzeugführers. Leiden Menschen an der Nachtblindheit, ist das Sehvermögen in der Dunkelheit eingeschränkt. In diesem Fall ist das sichere Fahren in der Nacht nicht mehr gewährleistet, da der Straßenverkehr nicht mehr angemessen wahrgenommen werden kann. Wird ein Nachtfahrverbot aufgrund einer derartigen Sehbehinderung erteilt, heißt dies nicht automatisch, dass der Betroffene nie wieder nachts Auto oder Motorrad fahren kann. Sollte die Nachtblindheit zurückgehen, kann das nächtliche Fahrverbot außer Kraft gesetzt werden.
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Sowohl in Österreich und in der Schweiz als auch in Liechtenstein gilt für den Zeitraum von 22.00 Uhr bis 5.00 Uhr ein einheitliches Nachtfahrverbot für Lkw. In Österreich sind Lastkraftwagen mit einem Gesamtgewicht ab 7,5 t betroffen. In der Schweiz und in Liechtenstein greift die Regelung des nächtlichen Fahrverbotes schon ab einer Gesamtmasse von 3,5 t. Das dänische Verkehrsrecht sieht nur in Kopenhagen ein Nachtfahrverbot für Lkw vor. Dies gilt ab einem Gesamtgewicht von 7,5 t und erstreckt sich über einen Zeitraum von 19.00 Uhr bis 7.00 Uhr. Ebenfalls nur in der Hauptstadt ist in Großbritannien ein Nachtfahrverbot festgelegt. In London dürfen Lastkraftwagen ab einer Gesamtmasse von 16,5 t zwischen 21.00 Uhr und 7.00 Uhr nicht fahren. Genau wie bei den verschiedenen Vorschriften der Bundesländer in Deutschland sollten sich Lkw-Fahrer über die jeweiligen gesetzlichen Vorgaben im Ausland informieren bevor sie die Fahrt antreten.
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