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Anwaltliche Verkehrshotline
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Der Ausdruck “Punkte in Flensburg” ist wohl jedem Verkehrsteilnehmer, speziell Fahrzeugführern, bekannt. In der Regel wird mit “Punkten in Flensburg” Negatives assoziiert, da die Punkte Teil der Strafe für eine Ordnungswidrigkeit oder Straftat im Straßenverkehr sind. Je nach Vergehen drohen dem Verkehrssünder ein bis drei Punkte und gegebenenfalls ein Fahrverbot oder ein Fahrerlaubnisentzug. Dabei können sowohl Kfz-Fahrer als auch Radfahrer oder Fußgänger nach einem verkehrsrechtlichen Verstoß Punkte in Flensburg erhalten.
Erhält ein Verkehrsteilnehmer nach einem Verstoß einen oder mehrere Punkte, werden diese auf einem entsprechenden Punktekonto im Fahreignungsregister (FAER) in Flensburg erfasst. Verantwortlich für das FAER ist das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA). Neben den Punkten werden im FAER die entsprechenden verkehrsrechtlichen Vergehen gespeichert. Auch Fahrverbote, Fahrerlaubnisentzüge und medizinisch-psychologische Untersuchungen (MPU) sind registriert.
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Der Gesetzgeber sieht die Vergabe von Punkten in Flensburg vor, wenn ein Verstoß im Straßenverkehr zu einer Gefährdung der Verkehrssicherheit führt oder wenn das Vergehen ein Bußgeld ab 60 Euro zur Folge hat. Je schwerer der Verstoß, desto mehr Punkte hat der Verkehrssünder zu erwarten.
Weist das Punktekonto acht oder mehr Punkte auf, hat dies für den Betroffenen einen Entzug der Fahrerlaubnis für mindestens sechs Monate zur Folge. Erst nach einer erfolgreich absolvierten medizinisch-psychologischen Untersuchung wird der Führerschein von der zuständigen Behörde wieder ausgehändigt.
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Ist eine gewisse Anzahl an Punkten in Flensburg erreicht, setzt das Kraftfahrt-Bundesamt das zuständige Straßenverkehrsamt in Kenntnis. Dieses ergreift je nach Punktestand bestimmte Maßnahmen.
Ein Abbau von Punkten in Flensburg durch eine freiwillige Teilnahme an einem Fahreignungsseminar ist nur einmal innerhalb von fünf Jahren möglich.
Die Punkte in Flensburg verjähren nach einer bestimmten Zeit. Die jeweilige Verjährungsfrist richtet sich nach dem zur Last gelegten Vergehen.
Die Verjährung des jeweiligen Verstoßes bzw. der entsprechenden Punkte in Flensburg ist unabhängig von weiteren Vergehen, die im FAER gespeichert sind. Hat ein Verkehrsteilnehmer beispielsweise aufgrund einer Geschwindigkeitsüberschreitung einen Punkt in Flensburg erhalten, verjährt dieser nach zwei Jahren und sechs Monaten. Dabei ist es nicht relevant, ob in diesem Zeitraum weitere Punkte dazu gekommen sind. Jeder Verstoß wird einzeln registriert.
Sind die Punkte in Flensburg verjährt, gilt die sogenannte Überliegefrist. Die Punkte bleiben noch ein Jahr gespeichert, bevor sie aus dem FAER gelöscht werden.Dies liegt daran, dass die Bearbeitung eines Vergehens häufig einige Zeit in Anspruch nimmt. Durch die Überliegefrist kann festgestellt werden, wie viele Punkte die Person zum Zeitpunkt des Vergehens hatte, auch wenn diese Punkte seitdem verjährt sind.
Es stehen mehrere Möglichkeiten zur Verfügung, die Anzahl der Punkte in Flensburg abzufragen. Dies kann online, postalisch oder persönlich vor Ort erfolgen.
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Auch Radfahrer müssen sich als Teilnehmer des Straßenverkehrs an die geltenden Vorschriften halten. Verstöße werden mit Bußgeldern sanktioniert. Je nach Vergehen gibt es zudem Punkte in Flensburg. Daraus kann ein Entzug der Fahrerlaubnis resultieren, sofern acht Punkte in Flensburg erreicht werden, und es muss eine MPU absolviert werden.
Zu den verkehrsrechtlichen Verstößen von Radfahrern, die neben einem Bußgeld mit Punkten in Flensburg geahndet werden, zählen unter anderem:
Während ein Rotlichtverstoß und eine Geschwindigkeitsüberschreitung einen Punkt in Flensburg für Radfahrer zur Folge haben, gibt es bei einer Alkoholfahrt ab 1,6 Promille auf dem Rad drei Punkte. Auch bei einem niedrigeren Promillewert drohen Punkte, wenn der Fahrradfahrer den Straßenverkehr gefährdet. Darüber hinaus sind ein Radfahrverbot (der Betroffene darf nicht mit dem Fahrrad am Straßenverkehr teilnehmen) oder ein Fahrerlaubnisentzug möglich.
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Da Fußgänger ebenfalls am Straßenverkehr teilnehmen, sind auch sie an die Regelungen der StVO gebunden. Andernfalls drohen ihnen Sanktionen. Diese können neben einem Verwarn- oder Bußgeld Punkte in Flensburg umfassen. Das Verkehrsrecht sieht beispielsweise bei einem Vergehen unter Alkohol- oder Drogeneinfluss als Strafe unter anderem einen Punkt in Flensburg vor. Entfernt sich der Fußgänger unerlaubt vom Unfallort, erhält er zwei Punkte. So kann ein Fehlverhalten im Straßenverkehr als Fußgänger erhebliche Auswirkungen auf den Führerschein haben. Denn sobald acht Punkte auf dem Konto gespeichert sind, wird die Fahrerlaubnis entzogen. Der Gesetzgeber macht keinen Unterschied, ob die Punkte als Fußgänger, Radfahrer oder Kfz-Fahrer “gesammelt” werden.
Das Punktesystem betrifft auch Fußgänger, die keinen Führerschein besitzen. Punkte in Flensburg können zur Folge haben, dass die Fahrerlaubnis nicht erworben werden kann. Betroffene werden möglicherweise nicht zur Führerscheinprüfung zugelassen.
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gibt es irgendeine Möglichkeit die Punkte abzubauen ohne dass man dazu aufgefordert wird?
Sehr geehrter Fragesteller,
unter bestimmten Voraussetzungen kann man freiwillig die Punkte abbauen:
– Man hat nicht mehr als fünf Punkte
– Man hat in den letzten fünf Jahren kein Punkteabbauseminar besucht
In diesem Fällen kann man ein freiwilliges Fahreignungsseminar durchführen und damit die Punkte abbauen.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. V. Ghendler
Kann ich meine pumkte auch bei euch abfragen? So als kostenlose Erstberatung? Sonst ist das so viel Arbeit oder kostet Geld…
Sehr geehrter Fragesteller,
diesen Service bieten wir aktuell noch nicht an. Ich würde Ihnen jedoch in jedem Fall empfehlen, die Abfrage selbst durchzuführen und nicht auf ein evtl. kostenpflichtiges Angebot eines Drittanbieters zurückzugreifen.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. V. Ghendler
Rechtsanwalt