Urteil gegen BMW Bank vor dem Landgericht Ravensburg (Az: 2 O 115/19)

Bei diesem Verfahren ging es um einen Mini Cooper. In dem von uns erstrittenen Urteil des Ravensburger Landgerichts mit dem Aktenzeichen 2 O 115/19 vom 30.07.2019 stellten die Richter fest, dass unser Mandant seinen Autokreditvertrag aufgrund von Formfehlern zu Recht widerrufen hat und die BMW Bank GmbH keine Nutzungsentschädigung für die 50.000 zurückgelegten Kilometer verlangen darf.

Nach Rückgabe des Mini Coopers an die BMW Bank GmbH erhält unser Mandant somit alle gezahlten Beträge in Höhe von 20.626,56 Euro zurück. Weiteren Ratenzahlungen entfallen somit.

Dieses Urteil zum Widerruf Autokredit ist eins der ersten gegen die BMW Bank GmbH.

Fakten zum Urteil:

Aktenzeichen:

2 O 115/19

Betreff:

Widerruf eines Verbraucherdarlehensvertrags (Widerruf Autokredit)

Beklagt:

BMW Bank GmbH

Gericht:

Landgericht Ravensburg

Verkündet am:

30.07.2019

Ergebnis:

Verbraucher erhält alle Raten und seine Anzahlung zurück