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Ein Urlaub in “Bella Italia” hat seinen ganz eigenen Charme: berühmte Bauwerke, schöne Altstädte und idyllische Landschaften einerseits; Strände und Meer, aber auch Wanderwege andererseits – für jeden ist etwas dabei. Besonders wenn man in den Städten Italiens unterwegs ist, muss man sich als Autofahrer im Straßenverkehr allerdings auf einiges einstellen: Italiener pflegen nämlich ihren “eigenen” Fahrstil – und der ist manchmal nicht nur flott, sondern durchaus rasant. Und als müsste man aufgrund des ungewohnten Fahrstils im Urlaubsland nicht schon aufmerksam und konzentriert genug sein, verlangen die vorbeiflitzenden Motorroller, die in Italien besonders viel unterwegs sind, zusätzlich höchste Aufmerksamkeit ab.
Dennoch sorgen die vielen Roller-Fahrer für ein bestimmtes, ganz eigenes Flair. Und wenn man im Urlaub die Italiener auf ihrer Vespa an sich vorbeifahren sieht, bekommt der ein oder andere mitunter auch Lust, sich einen Roller zu kaufen oder zumindest mal zu mieten. Eine Fahrt auf dem Roller bereitet einen ganz besonderen Fahrspaß – den man natürlich so weit wie möglich ausreizen möchte. Da liegt es für manchen Rollerfahrer bzw. -Besitzer nahe, den Roller “auf Vordermann” zu bringen und die Leistungsfähigkeit – wie bei einem Auto – durch Tuning zu steigern. Doch ist dies überhaupt möglich? Welche Arten von Roller-Tuning gibt es?
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Grundsätzlich besteht für “Rollerliebhaber” die Möglichkeit, ihr Fahrzeug zu tunen und Änderungen an der Leistungsfähigkeit oder der Optik vorzunehmen. Allerdings gilt wie beim Tuning von Autos: bei weitem nicht alles, was man gerne hätte, ist auch zulässig. Insbesondere wenn die Leistungsfähigkeit des Motorrollers gesteigert und/oder originale Fahrzeugteile ausgetauscht werden sollen, sind bei entsprechenden Umbauten gesetzliche Vorschriften zu beachten.
Abhängig von der Art des Tunings sind bauliche Veränderungen am Motorroller genehmigungspflichtig; das heißt, sie müssen vom TÜV abgenommen und in die Zulassungsbescheinigung eingetragen werden. Dazu ist eine sogenannte Allgemeine Bauartgenehmigung für Fahrzeugteile (ABE) und unter Umständen zusätzlich ein Teilegutachten erforderlich, die der Roller-Besitzer TÜV und Zulassungsbehörde vorlegen muss. Das Ausbauen oder Ändern von Bauteilen, die wichtig für die Fahrsicherheit sind, ist nur mit ausdrücklicher Genehmigung des TÜVs erlaubt, und die Veränderungen müssen im Kfz-Schein eingetragen werden.
Die Abgasanlage ist besonders heikel: mancher “do it yourself”-Kfz-Mechaniker möchte durch den Ausbau des Katalysators den Luftwiderstand mindern und dadurch die Leistung erhöhen – hierbei handelt es sich allerdings um Verstöße gegen gleich mehrere Vorschriften und ist daher verboten: Fahren ohne Betriebserlaubnis, Umweltverschmutzung, Steuerhinterziehung (der höhere Schadstoffausstoß bewirkt eigentlich eine Höherstufung der Kfz-Steuer). Das “Rumschrauben” an der Abgasanlage “in Eigenregie” kann den Rollerbesitzer also durchaus teuer zu stehen kommen und zudem ein Strafverfahren nach sich ziehen.
Wer auf Nummer sicher gehen will, überlässt das (gesetzlich zulässige) Roller-Tuning am besten einer Fachwerkstatt, die nicht nur technisch, sondern auch juristisch das nötige Know-how hat.
Darüber hinaus müssen Roller-Besitzer bzw. -Fahrer die Angaben auf ihrem Führerschein beachten. Abhängig von Leistung, Hubraum, Gesamtgewicht etc. gilt der Führerschein bzw. die Fahrerlaubnis nämlich nur für bestimmte Fahrzeugtypen. Wird durch bauliche Veränderungen beispielsweise die Leistungsfähigkeit des Rollers gesteigert und die Leistung ist nun höher als im Führerschein angegeben, ist es dem Fahrer verboten, mit dem Roller zu fahren, denn er hat keine gültige Fahrerlaubnis. Setzt er sich dennoch auf den Motorroller und nimmt am Straßenverkehr teil, macht er sich strafbar (Fahren ohne gültige Fahrerlaubnis). In diesem Fall spielt es keine Rolle, ob das Roller-Tuning ordnungsgemäß durchgeführt und die Änderungen abgenommen und eingetragen worden sind. Dem Täter bzw. Fahrer drohen in diesem Fall eine Geld- oder eine Freiheitsstrafe sowie drei Punkte in Flensburg.
Motorrollerbesitzern stehen zum Tuning ihres Fahrzeuges unterschiedliche Möglichkeiten zur Verfügung. Eine optische Veränderung kann zum Beispiel durch das Aufziehen breiterer Reifen, die Anbringung neuer Spiegel oder Folierungen erfolgen. Meist steht allerdings die Leistungssteigerung des Rollers im Vordergrund. Dazu gibt es unterschiedliche Tuning-Arten: beispielsweise Entdrosselung, Veränderungen am Getriebe oder am Auspuff oder das Chiptuning.
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Dr. V. Ghendler ist Rechtsanwalt und Partner unserer Kanzlei. Als Verkehrsrechtsexperte vertritt er mit seinem spezialisierten Team bundesweit die Interessen von Verkehrsteilnehmern.
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