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Anwaltliche Verkehrshotline
(Mo. – So. von 9 – 22 Uhr / BUNDESWEIT – Dt. Festnetz)
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Die Anzahl der Kraftfahrzeuge im Straßenverkehr nimmt stetig zu, der Verkehr wird immer dichter, die Straßen sind – gerade zu Berufsverkehrszeiten – verstopft. Und sind die Fahrbahnen dann mal einigermaßen frei, “tobt” sich ein Sportwagenfahrer aus und jagt sein PS-starkes Gefährt über die Straße. Gerade an viel befahrenen Straßen sind Anwohner “geplagt” von Lärm, Abgase und Parkplatznot. Da kann es umso angenehmer sein, wenn man von Durchgangsverkehr “verschont” bleibt, etwa weil man in einer Sackgasse wohnt. Denn eine Sackgasse (auch Stichstraße genannt) ist nur von einer Seite befahrbar und am anderen Ende “geschlossen”. Entsprechend herrscht kein Durchgangs-, sondern nur Anliegerverkehr; das Verkehrsaufkommen ist also äußerst gering. Da eine Sackgasse keine “gewöhnliche” Straße ist, stellt sich die Frage, ob hier besondere Verkehrsregeln gelten? Darf in einer Sackgasse “wie gewohnt” geparkt werden? Wie ist die Vorfahrt geregelt? Was ist ein sogenannter Wendehammer in einer Sackgasse?
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Das Verkehrszeichen einer Sackgasse ist in Anlage 3 zu § 42 der Straßenverkehrsordnung (StVO) als Richtzeichen definiert (Zeichen 357). Das Verkehrsschild ist rechteckig und hat einen blauen Untergrund mit einem weißen senkrechten Balken und einem waagrechten roten Balken, die ein “T” bilden. Ist die Sackgasse für Radfahrer und/oder Fußgänger durchgängig nutzbar, wird dies zusätzlich durch ein Symbol auf dem Schild angezeigt, wenn die Durchlässigkeit der Sackgasse nicht erkennbar ist. Darüber hinaus können weitere Zusatzschilder angebracht sein, beispielsweise um darauf hinzuweisen, dass keine Wendemöglichkeit für Kfz besteht.
Auch wenn eine Sackgasse keine “gewöhnliche” Straße ist, den Vorfahrtsregeln tut dies keinen Abbruch. So gilt auch in einer Sackgasse “Rechts vor Links”. Die Verkehrsteilnehmer, die von rechts kommen, haben Vorfahrt. Das heißt, dass auch der aus der Sackgasse herausfahrende Verkehr vorfahrtsberechtigt ist, sofern er von rechts kommt. Ausnahmen gelten nur, wenn die Vorfahrt durch Verkehrsschilder geregelt ist oder sonstige Gegebenheiten gemäß StVO “Rechts vor links” außer Kraft setzen, beispielsweise wenn die Sackgasse über einen abgesenkten Bordstein auf die Querstraße führt. In diesen Fällen ist der von rechts kommende Verkehrsteilnehmer wartepflichtig. Gerade in “speziellen” Straßen” sollten Fahrer allerdings jederzeit damit rechnen, dass sich andere Verkehrsteilnehmer den Vorfahrtsregeln nicht sicher sind und sich falsch verhalten. Daher sollte man im Zweifel auf sein Vorfahrtsrecht verzichten, um keine gefährliche Situation oder gar einen Unfall zu provozieren.
Verstöße gegen die Vorfahrtsregeln werden gemäß dem Bußgeldkatalog geahndet.
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Das Parken in einer Sackgasse ist grundsätzlich unter Einhaltung der gängigen Verkehrsregeln (§ 12 StVO) erlaubt. Hier existieren keine gesonderten Vorschriften. So müssen Fahrer in einer Sackgasse beispielsweise grundsätzlich am rechten Fahrbahnrand parken. Das Parken in einer Sackgasse ist unter anderem vor einem abgesenkten Bordstein verboten. Allerdings kann das Parken in einer Sackgasse den Fahrer vor gewisse Schwierigkeiten stellen. Denn Sackgassen sind häufig relativ schmale Straßen, was das Parken erschwert, da es anderen Fahrzeugen möglich sein muss, gefahrlos und unter Einhaltung des seitlichen Sicherheitsabstandes durchzufahren. Gemäß der deutschen Rechtsprechung muss der Abstand zwischen parkendem Fahrzeug und gegenüberliegendem Fahrbahnrand mindestens drei Meter betragen. Die Straße muss also entsprechend breit sein. Ist die Sackgasse zu schmal, kann also der Mindestabstand nicht eingehalten werden, ist das Parken verboten. In der Regel zeigen entsprechende Verkehrsschilder ein mögliches Halteverbot in einer Sackgasse an.
Wer falsch parkt, riskiert ein Bußgeld und gegebenenfalls einen Punkt in Flensburg.
In der Regel befindet sich in jeder Sackgasse ein sogenannter Wendehammer. Dieser liegt am Ende der Straße und ermöglicht Fahrzeugen, zu wenden. Hauptsächlich dient der Wendehammer dazu, dass Fahrzeuge die Sackgasse in Fahrtrichtung verlassen können. Wendehammer unterschieden sich dabei in Größe und Form, gesetzliche Vorschriften sind in den Richtlinien für die Anlage von Stadtstraßen (RASt) festgelegt. Wendehammer können beispielsweise nur für Pkw sein; in diesem Fall haben große Fahrzeuge, wie Lkw oder Müllabfuhr, keine Möglichkeit, zu wenden, da der Wendehammer zu klein ist. Es gibt allerdings auch entsprechend große Wendehammer, die für Lkw, etc. ausgelegt sind.
Das Parken in einem Wendehammer ist grundsätzlich erlaubt, sofern kein Parkverbot besteht.
Hat der Fahrer keine Möglichkeit, in einer Sackgasse zu wenden, ist es erlaubt, rückwärts herauszufahren. Hierbei muss der Fahrzeugführer allerdings besonders aufmerksam und vorsichtig fahren, um niemanden zu behindern oder zu gefährden. Entsprechend sollte die Geschwindigkeit angepasst werden. Kommt es beim Rückwärtsfahren zu einer Gefährdung oder gar einem Unfall, drohen 80 bzw. 100 Euro Bußgeld und ein Eintrag in die Verkehrssünderkartei. Darüber hinaus gilt auch beim Rückwärtsfahren “Rechts vor links”. Der Fahrer ist also dazu verpflichtet, von rechts kommenden Verkehrsteilnehmern Vorfahrt zu gewähren, hat aber ebenso Vorfahrt, wenn er selber von rechts kommt.
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Dr. V. Ghendler ist Rechtsanwalt und Partner unserer Kanzlei. Als Verkehrsrechtsexperte vertritt er mit seinem spezialisierten Team bundesweit die Interessen von Verkehrsteilnehmern.
Sehr geehrte Herren,
die Zuwegung zu den Häusern ist eine Straße, 2spurig, als Sackgasse mit Wendehammer. Von dieser Straße führt eine öffentliche Stichstr.ab.sie isrmt 3 m breit und ca. 20m lang. Die Stichstr. endet mit 1 Grundstück. Hier ist im Dunkeln nicht zu erkennen wo die Straße endet, da sie nicht beleuchtet ist. Der Grundstücksberitzer hat direkt auf die Grenze zur Straße einen ca. 40cm hohen Poller als Sperre gesetzt. Dieser wird regelmäßig umgefahren, da er nicht sichtbar ist. Die Paketboten, welche mich beliefern, fahren rückwärts in die Sackgasse und die Fahrzeugreifen stehen auf der Straße, das Fahrzeugende ragt auf das Nachbargrundstück und fährt den Poller um. Ist der so niedrige Poller zulässig, da er nicht sichtbar ist? Vielen Dank für eine Antwort. Wie ist das Ende einer 3m breiten Sackgasse zu kennzeichnen?
Sehr geehrte Frau S.,
vielen Dank für die Frage. Grundsätzlich muss der Fahrzeugführer sich selbst vergewissern, dass sich keine Hindernisse rund um das Fahrzeug befinden. Wenn der Poller direkt auf der Grenze zur Straße steht, könnte dies einen “überraschenden Fahrbahnverlauf” darstellen, dies könnte als ein Verstoß gegen die Verkehrssicherungspflicht oder auch als Hindernis im Sinne von § 32 StVO zu werten sein.
Generell kommt es auf alle Umstände des Einzelfalles an.
Mit freundlichen Grüßen
C. Kämmerer
Rechtsanwalt
Von der Stadt wurde nun endlichen eine Verkehrsdatenerfassung an einer Kreuzung durchgeführt. Diese ergab das in unserer anliegenden Sackgasse ein Verkehrsaufkommen von gesamt 860 Fahrzeugen zwischen 05:00h-22:00h 354 einfahrende Fahrzeuge und 506 ausfahrende Fahrzeuge in unsere Sackgasse. Ist hier auf Grund des Verkehrsaufkommen bzw. Durchfahrtsverkehr noch von einer Sackgasse zu reden ?
Sehr geehrter Herr B.,
meines Wissens ist eine Sackgasse so definiert, dass sie nur eine Einfahrt hat, die gleichzeitig die einzige Ausfahrt ist.
Die Diskrepanz zwischen Ein- und Ausfahrten müsste also daher kommen, dass die restlichen Autos erst nach 22 Uhr wieder herausfahren.
Grundsätzlich kommt es meines Wissens nicht auf das Verkehrsaufkommen an bei der Frage, ob es eine Sackgasse ist.
Mit freundlichen Grüßen
C. Kämmerer
Rechtsanwalt
Guten Tag,
handelt es sich um eine Sackgasse wenn:
man in der “Sackgasse” in eine weitere Straße A abbiegen kann und von dort in eine weitre Straße B, die Straße B aber in den Beginn der Sackgasse mündet?
Also kommt man bei Befahren der Sackgasse nur an deren Beginn an.
Sehr geehrter Herr K.,
eine Sackgasse ist eine Straße, die nur eine Ein- und Ausfahrt hat. Dies gilt auch wenn es sich um ein Straßennetzwerk handelt. Daher würde ich sagen, dass die beschriebene Konstellation eine Sackgasse darstellt.
Mit freundlichen Grüßen
C. Kämmerer
Rechtsanwalt
Hallo,
ich wohne am Ende einer Sackgasse. Das Ende wird durch einen abschließbaren Pfosten gesichert. Der Durchgang ist für Fußgänger und Radfahrer frei. Darf dieser Durchgang für den allgemeinen Verkehr geöffnet werden?
Mit freundlichen Grüßen
Sehr geehrter Herr J.,
es käme darauf an, in wessen Besitz sich dieser Durchgang befindet. Grundsätzlich spricht nichts dagegen, eine Schranke zu öffnen, allerdings eröffnen sich damit Haftungsrisiken aufgrund der Verkehrssicherungspflicht.
Mit freundlichen Grüßen
C. Kämmerer
Wenn in einer Ortschaft ein Schild Sackgasse aufgestellt ist, die Straße aber eine Weiterfahrt am Ende über einen unbefestigten Weg, der nicht mit Verkehrszeichen gesperrt ist, möglich ist und am anderen Ende des Weges auch kein Sackgassenschild steht, darf das so sein? und darf ich dann mit einem PkW durchfahren?
Sehr geehrter Herr V.,
es kommt grundsätzlich auf die Beschilderung des Feldwegs an. Ein Feldweg ohne Beschilderung darf grundsätzlich befahren werden, da er zum öffentlichen Verkehrsraum zählt. Hieran würde auch das Sackgassenschild nichts ändern. Es könnte sein, dass eine Feldwegesatzung der Gemeinde existiert, die das Befahren verbietet, auch wenn kein Schild dort steht.
Mit freundlichen Grüßen
C. Kämmerer
Rechtsanwalt
Darf eine Sackgasse für dahinter liegende Bauarbeiten über Monate „geöffnet“ werden (obwohl von dort 2 Ordentliche Zuwegungen zu Hauptstraßen vorliegen? Bzw. Darf diese ohne jegliche Rücksprachen über viele Wochen zur Durchgangsstraße gemacht werden? (Straße in der angesprochenen Sackgasse (seit Jahrzehnten) nicht ausgebaut nur „Feldweg mit Betonplatten schmal bebaut für Anlieger/ dahinter Neubaugebiete – stark verengte Zuwegung auf Hauptstraße als Unfallschwerpunkt durch unausgebauten Zustand ohne Kanalisation etc.)
Vielen Dank vorab!
Sehr geehrter Herr Guba,
es gibt keinen rechtlichen Anspruch darauf, dass eine Sackgasse auch eine Sackgasse bleiben muss. Wenn es sich um einen Feldweg mit kennzeichnung “Anlieger frei” handelt und dieser zur Baustelle führt, so dürfte es sich bei den Baustellenfahrzeugen um Anlieger handeln.
Mit freundlichen Grüßen
C. Kämmerer
Rechtsanwalt
Sehr geehrter Herr Dr. Ghendler,
am Ende unserer Sackgasse befindet sich das Privatgrundstück meines Nachbarn. Dieser hat zusätzlich eine eigene Zufahrt über die vorbeiführende Kreisstraße. Dürfen er oder seine Kunden bzw. Besucher nun die Sackgasse entgegen der Fahrtrichtung benutzen oder welche Regelung gilt hier? Ich bin der Meinung, daß es sich doch um eine verkehrsberuhigte Zone handeln sollte und um keine Durchgangsstraße. Danke für Ihre Antwort.
Mit freundlichen Grüßen
Sehr geehrter Herr Schuster,
sofern es sich bei der Sackgasse nicht um eine Privatstraße handelt, sondern um öffentlichen Verkehrsgrund, dürfen Besucher dort fahren.
Mit freundlichen Grüßen
C. Kämmerer
Rechtsanwalt
wie schnell darf ich in einer Sackgasse sein. gibt es da eine bestimmte Vorschrift die ich beachten muss .
Sehr geehrter Herr Volkert,
eine allgemeine Geschwindigkeitsbegrenzung für Sackgassen gibt es nicht. Es kommt also auf die Beschilderung an. Innerorts gilt ohne Schild Tempo 50, häufig sind für Sackgassen jedoch Tempo-30-Zonen eingerichtet.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. V. Ghendler
Rechtsanwalt