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Serviceheft, Scheckheft, Kundendienstheft – diese Begriffe sind jedem Autobesitzer geläufig und klingen vielleicht nach langweiliger Bürokratie. Dabei handelt es sich aber weder um “überflüssige” behördliche Anordnungen noch um ein nettes “Nice-to-have”, auf das man eigentlich genauso gut verzichten könnte. Im Gegenteil: das Scheckheft bzw. Serviceheft ist in vielerlei Hinsicht und aus verschiedenen Gründen unerlässlich und sollte in jedem Kraftfahrzeug vorhanden sein, denn es dient der Dokumentation einer regelmäßigen Wartung des Fahrzeugs. Ohne Scheckheft ist ein Nachweis erheblich komplizierter.
Dr. V. Ghendler ist Rechtsanwalt und Partner unserer Kanzlei. Als Verkehrsrechtsexperte vertritt er mit seinem spezialisierten Team bundesweit die Interessen von Verkehrsteilnehmern.
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Das Scheckheft (auch Service- oder Kundendienstheft) dient als Nachweis der Instandhaltung eines Kraftfahrzeuges. Das Dokument beinhaltet Angaben zu durchgeführten Inspektionen und anderen Wartungen/ Reparaturen (zum Beispiel Ölwechsel, Austausch der Bremsflüssigkeit oder Zahnriemenwechsel) und erfasst, zu welchem Zeitpunkt in welchem Umfang und bei welchem Kilometerstand eine Inspektion vorgenommen worden ist. Auch das Datum der nächsten Inspektion wird eingetragen, sodass der Kfz-Besitzer weiß, wann der nächste “Fahrzeugcheck” ansteht. Eine regelmäßige Wartung bzw. Inspektion ist notwendig, um im Sinne der Verkehrssicherheit Mängel am Kfz auszuschließen. Das Scheckheft wird größtenteils handschriftlich geführt, Neufahrzeuge haben allerdings häufig auch ein digitales bzw. elektronisches Scheckheft, in dem die erforderlichen Angaben bzw. Daten per Computer dokumentiert werden.
Das Führen eines Scheckheftes ist zwar nicht gesetzlich vorgeschrieben. Dennoch ist es sinnvoll, Inspektionen und Wartungen mittels Scheckheft genau zu dokumentieren und somit die fachgerechte Instandhaltung des Kfz oder Motorrades nachzuweisen. Insbesondere beim Kauf oder Verkauf des Fahrzeuges ist ein ordentlich geführtes Scheckheft wichtig. Das regelmäßige Pflegen und Ausfüllen des Scheckhefts steigert nämlich in gewissem Sinne den Wert des Fahrzeugs: der Nachweis einer ordnungsgemäßen fachmännischen Wartung des Kfz spricht für eine stetige Qualitätskontrolle und Mängelbeseitigung, und der Besitzer kann daher einen höheren Verkaufspreis verlangen und auch erzielen. Ist das Fahrzeug hingegen nicht scheckheftgepflegt und kann der Verkäufer daher nicht nachweisen, dass regelmäßig Inspektionen durchgeführt worden sind, ist es wahrscheinlich, dass er das Kfz nur für einen geringeren Preis verkaufen kann.
Der Käufer wiederum muss zwar tiefer in die Tasche greifen, wenn er scheckheftgepflegtes Fahrzeug kaufen möchte. Er weiß durch das geführte Scheckheft aber auch, dass das Kfz verkehrssicher ist und keine gefährlichen Mängel aufweist.
Das Scheckheft ist allerdings auch in Zusammenhang mit der Händlergarantie des Fahrzeuges von Bedeutung. Treten nämlich Schwierigkeiten mit dem Kfz innerhalb des Garantiezeitraumes auf, greift die Garantie in der Regel nur bei einem geführten Scheckheft, also wenn das Fahrzeug scheckheftgepflegt ist.
Ein Kfz oder Motorrad gilt dann als scheckheftgepflegt, wenn die standardmäßig vorgesehenen Inspektionen und Wartungsarbeiten fachgerecht und lückenlos durchgeführt und im Serviceheft eingetragen wurden. Häufigkeit und Zeitpunkte der Inspektionen und Wartungsarbeiten sind dabei nicht bei allen Fahrzeugen gleich, sondern unterscheiden sich von Hersteller zu Hersteller bzw. von Modell zu Modell. Darüber hinaus spielen das Alter des Kfz und Kilometerstand eine wichtige Rolle.
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Der TÜV bzw. die Inspektion steht an und man findet das Scheckheft trotz intensiver Suche nicht mehr – ein Szenario, das der ein oder andere Autofahrer wohl schon erlebt hat. Dabei ist der Ärger häufig noch größer, wenn man plant, sein Kfz privat zu verkaufen. Was tun in einer solchen Situation, wenn das Serviceheft unauffindbar bleibt? Grundsätzlich ist es bei Verlust des Scheckheftes möglich, einfach ein neues zu kaufen und quasi “von vorne” zu beginnen. Im Idealfall haben Kfz-Besitzer Rechnungen und Belege der bisherigen Inspektionen und Reparaturen bzw. Wartungsarbeiten aufbewahrt. Dann ist es nämlich gegen Vorlage der Dokumente möglich, die entsprechenden Angaben durch die Werkstatt, die die Inspektionen durchgeführt hat, nachträglich dokumentieren zu lassen. Fahrzeugbesitzer sollten sich in diesem Fall allerdings die Nachtragungen offiziell bestätigen lassen, um etwaigen späteren Schwierigkeiten, zum Beispiel Fälschungsvorwürfen, aus dem Weg zu gehen.
Konsequenzen, etwa in Form eines Bußgeldes, drohen bei Verlust des Scheckheftes im Übrigen nicht. Denn da das Führen eines Serviceheftes nicht gesetzlich verpflichtend ist, begeht der Betroffene keinen Verstoß, wenn er das Scheckheft verliert bzw. nicht mit sich führt.
Wie erwähnt ist das Scheckheft unter anderem besonders bei einem privaten Gebrauchtwagenkauf von Bedeutung. Hierbei ist erhöhte Vorsicht geboten: denn da für ein scheckheftgepflegtes Fahrzeug beim Verkauf ein höherer Preis gefordert werden kann, besteht die Möglichkeit des Betruges durch ein gefälschtes Scheckheft. Kaufinteressenten sollten das Scheckheft daher mitsamt Eintragungen genau kontrollieren. Mögliche Anzeichen für eine gefälschte Angaben bzw. ein gefälschtes Scheckheft sind beispielsweise komplett identische Unterschriften und Stempel oder fehlende Unterschriften bei vielen Stempeln. Darüber hinaus ist eine Überprüfung der Angaben zu Kilometerstand und zum Füllstand von Öl, Kühlwasser und anderen Fahrzeugflüssigkeiten ratsam, um gegebenenfalls einen möglichen Betrug zu erkennen. Ebenso können fehlende bzw. herausgerissene Seiten aus dem Serviceheft ein Indiz für eine Fälschung bzw. für einen Betrug. In diesem Fall besteht nämlich die Möglichkeit einer Tachomanipulation; das heißt, das Fahrzeug ist mehr Kilometer gefahren, als es der Kilometerstand anzeigt, und der Kilometerzähler wurde zurückgedreht. Ist das Scheckheft erst gar nicht vorhanden,
Dabei ist das Fälschen eines Scheckheftes kein Kavaliersdelikt, sondern (verkehrs)strafrechtlich relevant. Hier stehen unterschiedliche Tatbestände im Raum, etwa Tachomanipulation, Betrug oder Urkundenfälschung. In Abhängigkeit davon, welcher Tatbestand nachweislich erfüllt ist, drohen dem Täter gemäß Straßenverkehrsgesetz (StVG) oder Strafgesetzbuch (StGB) Geldstrafen oder Freiheitsstrafen. Darüber hinaus stellt ein gefälschtes Scheckheft gegebenenfalls eine arglistige Täuschung nach § 123 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) dar. In diesem Fall besteht unter Umständen die Möglichkeit, einen bereits abgeschlossenen Kaufvertrag anzufechten und Schadensersatz zu verlangen, wenn das Kfz entgegen der Behauptung des Händlers nicht scheckheftgepflegt ist (vgl. unter anderem Amtsgericht München, Aktenzeichen 142 C 10499/17).
Ist das Scheckheft erst gar nicht vorhanden, sollte man besonders vorsichtig sein. Hier besteht nämlich ebenso die Möglichkeit, einen Betrug zu begehen oder zu vertuschen, zum Beispiel im Fall einer Tachomanipulation, die bei einem ordentlich geführten Serviceheft sofort erkannt würde. Zudem kann ein fehlendes Scheckheft darauf hinweisen, dass die vom Fahrzeughersteller empfohlenen bzw. vorgeschriebenen Wartungen etc. nicht oder nur ungenügend durchgeführt wurden. Dies könnte im schlimmsten Falle bedeuten, dass das Kfz nicht verkehrssicher ist. Liegt allerdings bei einem tatsächlich verloren gegangenen Serviceheft keine Täuschungs- oder Betrugsabsicht vor und können die Originalrechnungen mit den durchgeführten Wartungsarbeiten vorgelegt werden, stellt ein Autokauf kein grundsätzlich erhöhtes Risiko dar.
Dennoch sollte bei nicht vorhandenem Scheckheft oder nicht nachvollziehbaren Eintragungen im Zweifel lieber auf einen privaten Autokauf verzichtet werden. Der Betroffene erspart sich so gegebenenfalls nicht nur eine Menge Ärger, sondern schützt im Zweifel auch andere Verkehrsteilnehmer.
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Hallo,
ich hatte vor über 2 Monaten ein großes Problem an meinem Motor und bin deshalb in die Werkstatt mit meinem Wagen. Dort wurde die Reparatur erfolgreich durchgeführt und ich habe bereits sehr früh mein Serviceheft beim entsprechenden KFZ Mechaniker und zugleich auch Besitzer der Werkstatt abgegeben, mit der Angabe, das er mir die Reparatur notieren soll und entsprechende Reparaturbeläge noch dazu geben soll. Seit Anfang August hatte ich nun darauf gewartet, dass er mir dieses endlich zurück gibt. Habe ihm mindestens 1x pro Woche geschrieben, bin mehrmals hingefahren und habe auch angerufen. Nach 9 Wochen dann hat er mir, nachdem ich darauf bestanden habe es endlich zurück zu bekommen, gesagt, dass er es verloren habe. Dabei meinte er aber bereits seit Mitte September, dass angeblich alle Zettel fertig wären und bei ihm zuhause liegen würden, etc. Ich habe sämtliche Whatsapp Verläufe, seit dem Tag, an dem mein Wagen zuhause kaputt gegangen ist und er zur Inspektion vorbei kam. Alle Lügen die er erzählt hat, von wegen das die Papiere fertig seien und auch sein Eingeständnis, dass er es verloren hat.
Kann ich nun dagegen vorgehen und Schadensersatz einfordern mit Garantie oder ist das ein Fall, der mich am Ende teuer zu stehen kommt? Und falls ich dagegen vorgehen kann, wie muss ich das dann machen? Direkt zur Polizei und Anzeige erstatten oder über einen Anwalt laufen lassen?
Vielen Dank für eure Hilfe!
Mit freundlichen Grüßen
Ferhat A.
Sehr geehrter Herr A.,
vielen Dank für Ihre Frage. Grundsätzlich haftet die Werkstatt auf Schadensersatz aufgrund des verlorenen Servicehefts.
Der Schaden bemisst sich dann nicht nur am Wert des Heftes sondern auch an Wertverlust, den das Auto dadurch erlitten hat.
Möglicherweise können die Informationen über Reparaturen auch wiederhergestellt werden, da sie in der Regel gespeichert sind. Hierüber können Sie sich beim Hersteller oder der Werkstatt erkundigen.
Mit freundlichen Grüßen
C. Kämmerer
Rechtsanwalt