Beruflich ausgelöste Krankheiten
Verständlicherweise würde jeder liebend gerne auf Erkrankungen, wie beispielsweise eine Grippe oder einen Migräneanfall, verzichten. Doch so lästig eine derartige gewöhnliche Erkrankung auch sein mag, es ist doch ein “Trost”, dass die Ursache in vielen Fällen harmlos ist, man relativ schnell wieder genesen und nicht lange beeinträchtigt ist. Allerdings gibt es auch Krankheiten, bei denen man nicht so einfach mit einem “blauen Auge” davon kommt, sondern die schwerwiegend sind und einen schlimmstenfalls dauerhaft beeinträchtigten.
Ein “worst-case” ist beispielsweise eine Berufsunfähigkeit oder gar eine Erwerbsunfähigkeit in Folge der Erkrankung, wenn der Betroffene also in seinem bis dahin ausgeübten Beruf oder überhaupt nicht mehr in der Lage ist, zu arbeiten. Dabei trifft es den Arbeitnehmer mitunter besonders hart, wenn die Erkrankung und eine damit eventuelle Berufs- oder Erwerbsfähigkeit ausgerechnet durch seine Arbeitstätigkeit verursacht worden ist. Man spricht hierbei von sogenannten Berufskrankheiten.
Dabei müssen es nicht – wie vielleicht naheliegend – immer Tätigkeiten mit besonderen körperlichen Belastungen und Gefährdungen wie bei der Feuerwehr, im Unter-Tage-Bergbau, beim Umgang mit Gefahr- und Giftstoffen oder radioaktiver Strahlung usw. sein, die körperliche Schädigungen nach sich ziehen können, die ohne die Berufsausübung wahrscheinlich nicht eingetreten wären. Auch weniger “spektakuläre” Tätigkeiten können unter Umständen physische Beeinträchtigungen und Krankheiten verursachen.
Jan Glitsch ist Anwalt für Arbeitsrecht und betreut mit seinem spezialisierten Team bundesweit unsere Mandanten in diesem Bereich.
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