Schuldenerlass vereinbaren

Was ist ein Schuldenerlass?

Ein Schuldenerlass meint die Situation, in der sich Schuldner und Gläubiger einig werden, dass der Schuldner seine geschuldete Leistung ganz oder teilweise nicht mehr erbringen braucht. Mit Schulden sind in der Alltagssprache in der Regel Geldschulden gemeint. Dieses Verständnis ist zu eng, da im Rechtsinne unter einer Schuld jede spezifische Verpflichtung zur Leistung verstanden wird. Beispielsweise schuldet der Arbeitnehmer gegenüber dem Arbeitgeber das Erbringen der verabredeten Arbeitsleistung, welche ebenfalls eine Schuld gegenüber dem Dienstherrn ist. In diesem Artikel soll es aber vornehmlich um Geldschulden gehen. 

Andre Kraus ist Fachanwalt für Insolvenzrecht und Gründer der KRAUS GHENDLER RUVINSKIJ Anwaltskanzlei. Seit 2012 ist er auf die Entschuldung und Beratung von Personen mit finanziellen Schwierigkeiten spezialisiert.

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Wie funktioniert ein Schuldenerlass? 

Ein Schuldenerlass wird nach deutschem Recht durch einen Erlassvertrag gemäß § 397 Abs. 1 BGB erzielt. Darin einigen sich Schuldner und Gläubiger darüber, welche Schuld erlöschen soll. Eine einseitige Erklärung des Gläubigers, die Schulden erlassen zu wollen, bedarf der Zustimmung des Schuldners. Man könnte im ersten Augenblick daran denken, dass dies eine unsinnige Regelung sei, da ein Schuldenerlass für den Schuldner doch immer vorteilhaft sei. In der Regel trifft dies auch zu. Allerdings kann es für den Schuldner steuerrechtliche Nachteile bergen, wenn er einem Schuldenerlass zustimmte. Ebenso können ideelle Ziele des Schuldners dagegen sprechen. Daher hat sich der Gesetzgeber dafür entschieden, dass ein Schuldenerlass kein einseitiges, sondern ein vertragliches (zweiseitiges) Rechtsgeschäft ist, zu dem also beide Parteien zustimmen müssen. 

Einer Schuld steht eine Forderung gegenüber, die ebenfalls erlischt, wenn die Schuld durch Vertrag erlassen wird. 

Ebenso ist es möglich, statt der Formulierung „Schuldenerlass“ die Formulierung „negatives Schuldanerkenntnis“ (§ 397 Abs. 2 BGB) zu verwenden. Der Sache nach geht es um dasselbe. 

Wann kommt ein Schuldenerlass in der Praxis in Frage? 

Ein Schuldenerlass kommt nicht so selten vor, wie man zunächst vermuten könnte. Selbstverständlich verzichtet ein Gläubiger ungern auf seine geldbringende Forderung gegenüber dem Schuldner, dennoch kann je nach Einzelfall ein Schuldenerlass in Betracht kommen. So können etwa gute Geschäftsbeziehungen den Gläubiger dazu bewegen, dem Schuldner die Schulden zu erlassen. Ebenfalls denkbar ist, dass der Gläubiger eine Insolvenz des Schuldners vermeiden möchte, da er ansonsten auf bestimmte Produkte oder besondere Dienstleistungen oder Unterhaltungsangebote des Schuldners verzichten müsste. Schließlich können aber wirtschaftliche Gesichtspunkte eine Rolle spielen. So kann etwa ein Schuldenerlass zur Wirtschaftlichkeit des Schuldners führen, der in Zukunft wieder Gewinne erwirtschaftet, an denen der Gläubiger teilhaben kann, was nicht der Fall wäre, wenn er durch Durchsetzung seiner Forderung zur Insolvenz des Schuldners beitragen würde. 

Einen Schuldenerlass erreicht ein Schuldner meist nicht unbedingt wegen des großzügigen Charakters des Gläubigers, sondern durch eine wirtschaftliche Argumentation und zukunftsorientierte Finanzplanung. Daher kommt es im Vorfeld eines Insolvenzverfahrens im Rahmen eines außergerichtlichen Vergleichs oft zu Schuldenerlässen, weil die Gläubiger einsehen, dass sie mit einem teilweisen Schuldenerlass wirtschaftlich mehr Ertrage verbuchen, als wenn sie mit Mitteln der Zwangsvollstreckung Ihre Forderungen durchzusetzen versuchen. 

Was ist für Unternehmer bei einem Schuldenerlass zu beachten? 

Sowohl für den Schuldner als auch für den Gläubiger ist bei einem Schuldenerlass aus handels- und steuerrechtlichen Gründen besondere Wachsamkeit gefragt. Ein wirksamer Schuldenerlass führt bei Unternehmern und Unternehmen, die eine Geschäftsbilanz unterhalten müssen, zu Abschreibungen auf Forderungen bzw. Zuschreibungen auf Verbindlichkeiten. Diese müssen aus handels- und steuerrechtlichen Gründen im Auge behalten werden. 

Ebenfalls kann ein Schuldenerlass u.a. zu einem Sanierungsgewinn beim Schuldner führen, bei dem sich die Frage der Steuerpflichtigkeit stellt. In unserem Beitrag Muss ein Sanierungsgewinn versteuert werden? gehen wir dieser Frage für Sie nach.

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