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Viel Schnee, niedrige Temperaturen, blauer Himmel, Sonnenschein, gut präparierte Pisten und Loipen… von derartigen optimalen Bedingungen träumen Wintersportler, die in der kalten Jahreszeit in den Urlaub fahren. Jedes Jahr ziehen Skigebiete in Österreich, Italien, und anderen Ländern unzählige Wintersportbegeisterte an. Doch ehe man sich auf die Bretter stellen und die Pisten bzw. Loipen unsicher machen kann, muss die Anreise gemeistert werden. Diese kann besonders beschwerlich sein und die Geduld aller Reisenden auf die Probe stellen. Denn in bergigen Regionen sind winterliche Straßenverhältnisse äußerst gefährlich und eine große Herausforderung für Kfz-Fahrer. Um die bestmögliche und sicherste Mobilität zu gewährleisten, muss das Fahrzeug angemessen ausgerüstet sein, unter anderem mit Winterreifen. Diese alleine reichen je nach Witterungsbedingungen allerdings nicht immer aus. So ist bei außergewöhnlich schwierigen Verhältnissen das Aufziehen von Schneeketten erforderlich. Gerade bei viel Schnee und Schneeglätte ermöglichen nur noch Schneeketten eine Haftung der Reifen auf der Fahrbahn und ein Vorankommen bei steilen Anstiegen.
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In Deutschland ist der Einsatz von Schneeketten abhängig von Witterungsbedingungen und Straßenverhältnissen. Inwiefern die Pflicht besteht, mit Schneeketten zu fahren, wird durch Verkehrsschilder (Zeichen 268) geregelt. Das entsprechende Schild hat einen blauen Untergrund, darauf befindet sich ein weißer Reifen mit aufgezogener Schneekette. Die Schneekettenpflicht gilt in diesen Fällen für alle Fahrzeuge, die auf der jeweiligen Straße fahren. Dazu zählen sowohl Pkw und Motorräder als auch Lkw, Busse und landwirtschaftliche Fahrzeuge. Für gewöhnlich sind Schneeketten allerdings nur in bergigen Regionen erforderlich.
In der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) finden sich Vorschriften hinsichtlich der Verwendung von Schneeketten.
(2) Einrichtungen, die das sichere Fahren auf schneebedeckter oder vereister Fahrbahn ermöglichen sollen (Schneeketten), müssen so beschaffen und angebracht sein, dass sie die Fahrbahn nicht beschädigen können. Schneeketten aus Metall dürfen nur bei elastischer Bereifung (§ 36 Absatz 3 und 8) verwendet werden. […] (§ 37 Abs. 2 StVZO)
Die Schneeketten werden auf die Reifen an der jeweiligen Antriebsachse aufgezogen. Es ist darauf zu achten, dass die Schneeketten die richtige Spannung aufweisen und nicht zu locker oder zu fest montiert sind.
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Nutzen Kfz-Fahrer Schneeketten, obwohl es aufgrund der Straßenverhältnisse nicht erforderlich bzw. nicht vorgeschrieben ist, können Schäden sowohl an den Ketten selbst als auch an der Fahrbahn entstehen. Bei missbräuchlicher Verwendung der Schneeketten oder bei einem Verstoß gegen die Schneekettenpflicht in entsprechend ausgewiesenen Regionen droht ein Verwarngeld.
Verstoß | Bußgeld |
Unvorschriftsmäßige Verwendung von Schneeketten | 10 Euro |
Fahren ohne Schneeketten, obwohl Verwendung durch Zeichen 268 angeordnet | 20 Euro |
Beim Fahren mit Schneeketten sieht die Straßenverkehrsordnung (StVO) eine zulässige Höchstgeschwindigkeit vor. Diese beträgt 50 km/h.
(4) Die zulässige Höchstgeschwindigkeit beträgt für Kraftfahrzeuge mit Schneeketten auch unter günstigsten Umständen 50 km/h. (§ 3 Abs. 4 StVO)
Ein wesentlicher Grund für die Festlegung einer Höchstgeschwindigkeit ist die mögliche Beeinträchtigung der Schneeketten auf die Fahr- und Bremseigenschaften des Kfz. Bei einer Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit hat der Fahrer mit Sanktionen gemäß Bußgeldkatalog zu rechnen.
Die Vorschriften zur Schneekettenpflicht im Ausland sind unterschiedlich geregelt. In der Schweiz und in Italien beispielsweise müssen Schneeketten aufgezogen werden, wenn dies – wie in Deutschland – durch Verkehrsschilder angeordnet wird. Das österreichische Verkehrsrecht schreibt den Gebrauch von Schneeketten bei winterlichen Straßenverhältnissen von November bis April des Folgejahres durchgängig vor, wenn keine Winterreifen montiert sind.
Bei Missachtung der Schneekettenpflicht werden Bußgelder verhängt, die je nach Land und Sachverhalt empfindlich hoch ausfallen können.
Um auf der sicheren Seite zu sein und nicht unangenehm überrascht zu werden, ist es sinnvoll, sich vor der Fahrt ins Schnee- und Skigebiet über die jeweiligen Vorschriften des Landes hinsichtlich der Winterreifenpflicht und der Schneekettenpflicht zu informieren. Reisende sollten Schneeketten griffbereit ins Fahrzeug legen und sich im Vorfeld mit der Montage vertraut machen. Mit der richtigen Vorbereitung wird die Anreise bestmöglich gemeistert und der Urlaub kann losgehen.
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Dr. V. Ghendler ist Rechtsanwalt und Partner unserer Kanzlei. Als Verkehrsrechtsexperte vertritt er mit seinem spezialisierten Team bundesweit die Interessen von Verkehrsteilnehmern.
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