Landgericht Hanau, Urteil vom 21.06.2019, Az. 1 O 1536/18

Zusammenfassung: Dieses Verfahren vor dem Landgericht Hanau hatte einen VW Passat CC 20 TDI zum Gegenstand. Das Urteil lautete auf Schadensersatz, den die Volkswagen AG aufgrund vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung bezahlen muss.
Der Kläger erhält aufgrund des Urteils den gezahlten Kaufpreis zurück, allerdings muss eine Nutzungsentschädigung für die ca. 100.000 gefahrenen Kilometer abgezogen werden.
Die Nutzungsentschädigung berechnete das Gericht auf Grundlage einer angenommenen Gesamtlaufleistung von 250.000 Kilometern.
Der Käufer gibt den Wagen im Gegenzug zurück.

Fakten zum Urteil:

Aktenzeichen:

1 O 1536/18

Betreff:

Schadensersatz im Diesel-Abgasskandal

Beklagt:

Volkswagen AG

Gericht:

Landgericht Hanau

Verkündet am:

21.06.2019

Ergebnis:

Die Volkswagen AG wird verurteilt, dem Kläger Schadensersatz wegen vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung zu zahlen.