Urteil gegen die Volkswagen AG vom 22.07.2019, LG Aachen, Aktenzeichen: 11 O 514/18

Zusammenfassung: Bei dem Verfahren vor dem LG Aachen ging es um einen VW Tiguan “Freestyle”. Die Volkswagen AG wurde zur Zahlung von Schadensersatz wegen vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung gemäß § 826 BGB verurteilt. 

Somit erhält der Kläger den gesamten Kaufpreis abzüglich einer Nutzungsentschädigung für die bisher gefahrenen Kilometer wieder zurück. Diese Nutzungsentschädigung wurde vom Gericht auf Basis einer Gesamtlaufleistung von 250.000 Kilometern berechnet.

Im Gegenzug gibt der Käufer das Fahrzeug zurück.

Fakten zum Urteil:

Aktenzeichen:

11 O 514/18

Betreff:

Schadensersatz im Diesel-Abgasskandal

Beklagt:

Volkswagen AG

Gericht:

Landgericht Aachen

Verkündet am:

22.07.2019

Ergebnis:

Die Volkswagen AG wird verurteilt, dem Kläger Schadensersatz wegen vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung zu zahlen.