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Die meisten Menschen kennen das Phänomen, wenn man schon lange wach ist oder zu wenig geschlafen hat: die Konzentration schwindet, die Augenlider werden schwerer und fallen schließlich zu. Nicht selten geraten Menschen auf diese Weise in einen Sekundenschlaf. Ein Sekundenschlaf kann in verschiedenen Situation auftreten. Unter anderem am Steuer, was besonders gefährlich ist. Denn der Sekundenschlaf birgt eine große Gefährdung im Straßenverkehr und kann insbesondere auf der Autobahn schwere Unfälle zur Folge haben. Beispielsweise bei einer Geschwindigkeit von 150 m/h legt man in einer Sekunde bereits über 40 Meter zurück.
Ein Sekundenschlaf kann aus unterschiedlichen Gründen resultieren. Dazu gehören beispielsweise Schlafmangel, unregelmäßige Arbeitszeiten, lange Autofahrten und Autofahrten in der Nacht. In der Regel “kündigt” sich ein Sekundenschlaf durch verschiedene Symptome an: zum Beispiel häufiges Gähnen, schwere Augenlider und mangelnde Konzentrationsfähigkeit. Um einem Sekundenschlaf am Steuer entgegenzuwirken, sollte der Fahrer zum einen ausgeruht eine Fahrt antreten. Zum anderen sollte er regelmäßig Pausen einlegen. Dies gilt insbesondere bei längeren Fahrten. Spätestens wenn man bereits merkt, wie einem die Augen zufallen, sollte man unbedingt eine Pause einlegen, denn ein Sekundenschlaf steht quasi unmittelbar bevor.
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Sekundenschlaf am Steuer kann eine Gefährdung des Straßenverkehrs darstellen. Es besteht die Möglichkeit, dass das Verhalten des Fahrers als fahrlässig ausgelegt wird, da es für einen Sekundenschlaf im Vorfeld Anzeichen gibt. Ignoriert der Fahrer die Symptome, handelt er fahrlässig. Der Tatbestand der Gefährdung des Straßenverkehrs wird gemäß Strafgesetzbuch (StGB) geahndet:
(1) Wer im Straßenverkehr
1. ein Fahrzeug führt, obwohl er […]
b) infolge geistiger oder körperlicher Mängel nicht in der Lage ist, das Fahrzeug sicher zu führen […] und dadurch Leib oder Leben eines anderen Menschen oder fremde Sachen von bedeutendem Wert gefährdet, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft. (§ 315c Abs. 1 StGB)
Bei einem Unfall, der auf Sekundenschlaf am Steuer zurückzuführen ist, sind je nach Sachverhalt zudem § 222 StGB (fahrlässige Tötung) und § 229 StGB (fahrlässige Körperverletzung) relevant. Das Strafrecht sieht in beiden Fällen entweder eine Geldstrafe oder eine Freiheitsstrafe vor (bis zu fünf Jahren bei fahrlässiger Tötung und bis zu drei Jahren bei fahrlässiger Körperverletzung). Darüber hinaus kann auch ein Entzug der Fahrerlaubnis verhängt werden. Das Amtsgericht Landau verurteilte beispielsweise im Januar 2015 einen Fahranfänger nach einem Unfall mit Personenschaden aufgrund Sekundenschlaf am Steuer zu einer Geldstrafe und entzog ihm für sieben Monate den Führerschein.
Auch eine Polizeikontrolle kann einen vorübergehenden Führerscheinentzug sowie eine Geldbuße zur Folge haben. Dies ist der Fall, wenn die Polizisten aufgrund von Übermüdung von einer Fahruntauglichkeit ausgehen.
Vor allem LKW-Fahrer können aufgrund der langen Arbeitszeiten und unerbittlichen Fristen vom Sekundenschaf betroffen sein. Wird bei einem LKW-Unfall festgestellt, dass die Lenkzeiten überschritten wurden, kann dies als Mitursache für den Unfall gewertet werden.
Kommt es in Folge von Sekundenschlaf am Steuer zu einem Unfall, tritt die Kfz-Haftpflichtversicherung des Unfallverursachers für Fremdschäden ein. Die Schadensregulierung am eigenen Fahrzeug kann die Vollkaskoversicherung jedoch verweigern. Wenn die Versicherung das Verhalten des Unfallverursachers als fahrlässig ansieht, besteht die Möglichkeit, an den Versicherten Regressansprüche zu stellen. Das bedeutet, dass der Betroffene für den Schaden an seinem Fahrzeug vollständig oder zumindest teilweise selbst aufkommen muss. Allerdings muss die Versicherung nachweisen, dass der Fahrer tatsächlich fahrlässig gehandelt und die Symptome des Sekundenschlafes ignoriert hat. Dieser Nachweis des Sekundenschlafs ist der Versicherung so gut wie unmöglich, da bei der Unfallaufnahme nicht gemessen werden kann, wie lange eine Person schon wach ist bzw. wie müde die Person ist. Auf welche Weise der Schaden reguliert wird, hängt schlussendlich immer vom Einzelfall ab.
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Dr. V. Ghendler ist Rechtsanwalt und Partner unserer Kanzlei. Als Verkehrsrechtsexperte vertritt er mit seinem spezialisierten Team bundesweit die Interessen von Verkehrsteilnehmern.
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