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Ein Überholvorgang auf der Autobahn, Einordnen vor dem Abbiegen oder das Umfahren eines Hindernisses – für einen Spurwechsel gibt es verschiedene Gründe. Bei so ziemlich jeder Autofahrt erfolgt mindestens ein Spurwechsel (Fahrstreifenwechsel). Die meisten Kfz-Fahrer führen ihn wie selbstverständlich und routiniert durch; er gehört zum Fahren einfach dazu. Trotzdem ist bei einem Spurwechsel stets große Aufmerksamkeit und Vorsicht geboten. Denn auch wenn ein Fahrstreifenwechsel zu den häufigsten Manövern im Straßenverkehr zählt, ist er mitunter auch äußerst gefährlich und kann schwere Unfälle zur Folge haben.
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Aufgrund der potentiellen Gefährdung des Straßenverkehrs, die von einem Spurwechsel ausgeht, schreibt die Straßenverkehrsordnung (StVO) verschiedene Regeln vor, damit ein Spurwechsel möglichst sicher vonstatten geht. Am wichtigsten ist die frühzeitige Ankündigung des beabsichtigten Spurwechsels durch das Setzen des Blinkers. Andere Verkehrsteilnehmer können sich so auf die geplante Fahrtrichtungsänderung einstellen und entsprechend ihr eigenes Fahrverhalten anpassen. Darüber hinaus darf ein Spurwechsel nur erfolgen, wenn eine Gefährdung auszuschließen ist; der entsprechende Fahrstreifen muss also ausreichend frei sein. Es ist nur dann erlaubt, die Spur zu wechseln, wenn sowohl zum voraus- als auch zum hinterher fahrenden Fahrzeug der vorgegebene Sicherheitsabstand eingehalten wird.
(5) In allen Fällen darf ein Fahrstreifen nur gewechselt werden, wenn eine Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer ausgeschlossen ist. Jeder Fahrstreifenwechsel ist rechtzeitig und deutlich anzukündigen; dabei sind die Fahrtrichtungsanzeiger zu benutzen. (§ 7 Abs. 5 StVO)
Der Fahrer, der die Spur wechseln möchte, hat grundsätzlich kein Anrecht darauf, dass ihm andere Fahrzeuge Platz machen, um ihn “reinzulassen”. Der fließende Verkehr auf der jeweiligen Spur hat stets Vorrang. Falls nötig, muss der Fahrer warten, bis er die Spur gefahrlos wechseln kann.
Insbesondere Raser und Drängler auf der Autobahn nutzen häufig jede noch so kleine Lücke, um zum Überholen die Spur zu wechseln. Dabei ziehen sie auf mehrspurigen Autobahnen nicht selten von der rechten Spur über die Mittelspur direkt auf die linke Fahrspur. Doch ein derartiges Fahrmanöver ist nicht nur ein erhebliches Risiko für die Verkehrssicherheit. Unter Umständen macht sich der Fahrer einer Nötigung im Straßenverkehr gemäß § 240 Strafgesetzbuch (StGB) schuldig, wenn er einen Spurwechsel erzwingen möchte.
Grundsätzlich ist ein sogenannter doppelter Spurwechsel (über mehrere Fahrspuren hinweg) nicht explizit verboten. Hierbei ist allerdings besondere Vorsicht und Rücksichtnahme geboten, um den Straßenverkehr nicht zu gefährden.
Eine Ausnahme bei einem Spurwechsel gilt für Linien- und Schulbusse, die durch das Setzen des Blinkers ihre geplante Abfahrt von einer Haltestelle ankündigen. § 20 Abs. 5 StVO schreibt vor, dass in diesem Fall der fließende Verkehr wartepflichtig ist und den Bussen “das Abfahren von gekennzeichneten Haltestellen […] ermöglichen” muss.
Eine Besonderheit hinsichtlich eines Spurwechsels stellt auch das sogenannte Reißverschlussverfahren dar. Dieses kommt hauptsächlich bei Fahrbahnverengungen, beispielsweise wegen Baustellen, zum Einsatz, wenn eine Fahrspur nicht befahrbar ist. Gemäß § 7 Abs. 4 StVO gelten bei einem derartigen Spurwechsel Sonderregelungen. Bei einem Reißverschlussverfahren müssen sich die Fahrzeuge “unmittelbar vor Beginn der Fahrbahnverengung jeweils im Wechsel nach einem auf dem durchgehenden Fahrstreifen fahrenden Fahrzeug einordnen”. Kfz-Fahrer auf der durchgehenden Fahrspur sind dazu verpflichtet, jeweils ein Fahrzeug auf ihre Spur “hereinzulassen”.
Damit der Verkehr möglichst ungestört rollt und kein Stau entsteht, ist es bei einem Reißverschlussverfahren wichtig, direkt bis an das Verkehrshindernis heranzufahren und erst dann die Spur zu wechseln.
Gerade bei hohen Geschwindigkeiten kann ein missglückter Spurwechsel fatale Folgen haben und schwere Verkehrsunfälle verursachen. Dabei besteht nicht nur die Gefahr eines Auffahrunfalls, etwa weil Abstände und Geschwindigkeiten falsch eingeschätzt werden. Es ist auch möglich, dass der Fahrer bei einem abrupt ausgeführten Spurwechsel die Kontrolle über sein Kfz verliert. Um jegliche Gefährdung des Straßenverkehrs auszuschließen, sind bei einem Spurwechsel verschiedene Dinge zu beachten:
Bei einem Auffahrunfall infolge eines Spurwechsels trägt für gewöhnlich der Fahrer die Haftung, der den Fahrstreifen gewechselt hat, da von einer Missachtung der Sorgfaltspflicht auszugehen ist. Es besteht jedoch die Möglichkeit, dass dem Unfallgegner eine Teilschuld zugesprochen wird, etwa weil er unerwartet bremst und der Fahrer ein solches Fahrverhalten nicht vorhersehen konnte.
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Guten Morgen,
Heute morgen hatte ich einen Transporter in der Magdeburger Stadt vor mir der statt 50kmh nur 30kmh gefahren ist. Da dachte ich mir dass ich an der Kreuzung auf die rechte der beiden Spuren fahre und vor meiner Auffahrt zur Magdeburger Tangente wieder einschere. Meines Erachtens war der Abstand ausreichend aber mich plagt nun trotzdem ein mulmiges Gefühl da mein Gegner sehr viel gehupt hat. Muss ich mir jetzt Sorgen machen dass mein Spurwechsel ohne Blinker mir Probleme machen könnte ??
LG
Sehr geehrte Frau P.,
danke für Ihre Frage. Grundsätzlich könnte der Fahrer des anderen Fahrzeugs zwar Anzeige erstatten. Falls er eine “Dashcam” genutzt hat, hätte er sogar ein Beweismittel. Grundsätzlich halte ich die Wahrscheinlichkeit einer Anzeige aber für sehr gering. Und selbst wenn, lag laut Ihrer Angaben keine Gefährdung vor. Hier wäre ein Bußgeld von 10 Euro fällig.
Mit freundlichen Grüßen
C. Kämmerer
Rechtsanwalt
Mit freund
Sehr geehrte Damen und Herren,
ich habe vor zwei Wochen eine unglückliche Siituation mit einer Fahrzeugkolonne der Polizei auf der Autobahn bei Dortmund. Ich wechselte den rechten Fahrstreifen auf die linke Spur, obwohl zwischen dem ersten und zweiten Fahrzeug nicht ausreichend Abstand vorhanden war. Hierbei musste das zweite der vier vorhanden Polizei-Fahrzeuge die Geschwindigkeit verringern, um mich einscheren zu lassen.
Hier wird mir nun diese Ordnungswidrigkeit vorgeworfen:
“Sie wechselten den Fahrstreifen und gefährdeten dabei Andere.”
-> Mit welchen Strafen muss ich rechnen?
Vielen Dank im Voraus.
Freundliche Grüße
Schulte
Sehr geehrter Fragesteller,
laut Ihrer Angaben dürfte ein Spurwechsel mit Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer vorliegen. Hierfür wird ein Bußgeld in Höhe von 30 Euro fällig. Hinzu kommt ggf. eine Bearbeitungsgebühr.
Mit freundlichen Grüßen
C. Kämmerer
Rechtsanwalt