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Anwaltliche Verkehrshotline
(Mo. – So. von 9 – 22 Uhr / BUNDESWEIT – Dt. Festnetz)
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Der berühmt-berüchtigte Schilderwald auf deutschen Straßen lässt fast keine Autobahn oder Kraftfahrstraße “ungeschoren davonkommen”. Während einige Beschränkungen auf bestimmten Straßen grundsätzlich gelten (zum Beispiel Höchstgeschwindigkeit auf Landstraßen, Verbot des Rückwärtsfahrens auf Autobahnen), sind andere Vorschriften auf gewisse Straßenabschnitte beschränkt – hier spricht man von sogenannten Streckenverboten. Doch was hat es damit auf sich?
Dr. V. Ghendler ist Rechtsanwalt und Partner unserer Kanzlei. Als Verkehrsrechtsexperte vertritt er mit seinem spezialisierten Team bundesweit die Interessen von Verkehrsteilnehmern.
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Unter Streckenverboten für Kraftfahrzeuge versteht man Verbote, die nur für bestimmte Abschnitte einer sonst einheitlich geregelten Strecke gelten. In der Straßenverkehrsordnung (StVO) sind Streckenverbote als sogenannte Vorschriftzeichen definiert. Gemäß Anlage 2 zu § 41 StVO zählen zu den Streckenverboten hauptsächlich die in Abschnitt 7 aufgeführten Geschwindigkeitsvorgaben und Überholverbote:
Solange das Streckenverbot gilt, darf der Fahrer des betroffenen Kfz weder die vorgegebene Geschwindigkeit über- oder unterschreiten noch andere Fahrzeuge überholen.
Streckenverbote werden durch die entsprechenden Verkehrszeichen angezeigt. Zusatzzeichen können dabei ergänzend Sonder- bzw. Ausnahmeregelungen vorschreiben. So kann etwa die Länge der Strecke, auf der das Verbot gilt, angegeben werden, beispielsweise “2km”.
Streckenverbote dienen der Verkehrssicherheit und sollen Unfällen und anderen Gefährdungen im Straßenverkehr vorbeugen. Doch gerade auf der Autobahn fragt man sich insbesondere bei vorgeschriebenen Höchstgeschwindigkeiten häufig, wie lange das Streckenverbot denn gilt und wann es endlich aufgehoben wird – schließlich möchte man wieder zügiger vorankommen. Grundsätzlich sind Streckenverbote solange gültig, bis entsprechende Verkehrsschilder diese beenden. Dabei kann sich ein Streckenverbot über mehrere Kilometer hinziehen. Die jeweiligen Verkehrszeichen (278, 280, 281), die das Ende einer Geschwindigkeitsbeschränkung oder eines Überholverbotes anzeigen, sind rund und weiß mit grauen diagonalen, parallel verlaufenen Linien. In der Mitte befindet sich ebenfalls in grau das jeweilige Symbol, das die Art des Verkehrszeichen anzeigt, zum Beispiel “100” für die Geschwindigkeitsangabe oder zwei Autos für ein Überholverbot.
Eine Besonderheit stellt das Verkehrszeichen 282 dar (ebenfalls weiß mit grauen diagonalen, parallel verlaufenen Linien, aber ohne zusätzliches Symbol). Dieses bezieht sich nicht auf ein bestimmtes Verbot, sondern hebt alle bestehenden Streckenverbote auf.
Ausnahmen bestätigen allerdings bekanntlich die Regel – so gelten auch hier drei Ausnahmen:
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Für die Sicherheit des Straßenverkehrs und der Verkehrsteilnehmer sind Streckenverbote ebenso wie die allgemeinen, nicht auf einen bestimmten Abschnitt beschränkten Verbote von großer Wichtigkeit; insbesondere auf Autobahnen oder Kraftfahrstraßen, wo die Kfz-Fahrer mit hohen Geschwindigkeiten unterwegs sind. Entsprechend wird eine Missachtung auch der Streckenverbote streng geahndet. Die Sanktionen (beispielsweise für Geschwindigkeitsüberschreitung oder für rechtswidriges Überholen) richten sich wie üblich nach den im Bußgeldkatalog aufgeführten Strafen.
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Igo Baustelle ohne gefahrzeichen nur vz274 endet dieses nach der Baustelle oder muss ein aufhebunfszeichen kommen .Leider werden viele Baustellen falsch ausgeschildert und in diesen Fall fährt mann in eine Baustelle ein und d mitten in der Baustelle kommt vz 274 auf 30 km /h aber keine Aufhebung. Gibt es in solchen Fällen einegrundlage. Mfg bernd
Sehr geehrter Fragesteller,
eine Geschwindigkeitsbegrenzung endet nur dann mit Ende der Gefahrenstelle, wenn bei dem Zeichen 274 auch die Gefahrenstelle auf einem Zusatzzeichen mit angegeben ist. Bei einer Baustelle müsste also auch ein Baustellenzeichen als Zusatzschild vorhanden sein. Ist dieses nicht vorhanden, gilt die Geschwindigkeitsbegrenzung weiter, bis ein anderes Schild diese aufhebt bzw. das Tempolimit sich ändert.
Sie haben Recht, viele Baustellen sind falsch beschildert. Theoretisch müsste man aber im Anschluss weiterhin 30 fahren.
Leider gibt es keine Rechtsgrundlage dafür, im Anschluss an die Baustelle auf eigene Faust wieder schneller zu fahren.
Mit freundlichen Grüßen
C. Kämmerer
Rechtsanwalt
dürfen privatpersonen autofahrer und fahrzeuge mit dem handy filmen wenn sie durch eine nur für anliga frei strasse fahren
Sehr geehrte Fragestellerin,
dies ist im Einzelfall zu beantworten. Wenn die Filmaufnahmen einen schutzwürdigen Zweck verfolgen, wie etwa das Dokumentieren von unbefugtem Durchfahren der Straße, so könnte das Filmen gerechtfertigt sein. Es ist aber sicherlich nicht gerechtfertigt, grundsätzlich jedes Auto zu filmen, welches durch die Straße fährt.
Mit freundlichen Grüßen
C. Kämmerer
Rechtsanwalt