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Auch wenn Autofahren meistens Spaß macht und viele Kfz-Fahrer einerseits gerne, andererseits sicher fahren, schwingt doch immer auch Anspannung mit. Denn im Straßenverkehr gibt es unzählige Risikofaktoren, die zu einer Gefährdung der Verkehrssicherheit führen können. Entsprechend verlangt die Teilnahme am Straßenverkehr mit einem Kraftfahrzeug den Fahrern einiges ab: Sorgfalt, Aufmerksamkeit, Konzentration und Rücksichtnahme sind unerlässlich. Umso mehr, je größer und schwerer das Fahrzeug oder das Fahrzeuggespann ist. Meist denkt man dabei direkt an Lkw. Tatsächlich geht von Lastkraftwagen ein wesentlich höheres Gefährdungspotential aus; Unfälle enden oftmals tödlich. Aber nicht nur das Führen eines Lkw bzw. Lkw-Gespanns erfordert erhöhte Sorgfalt und Konzentration.
Auch das Steuern eines Pkw mit Anhänger im Straßenverkehr birgt aufgrund der Länge und des Gewichts ein erhöhtes Sicherheitsrisiko. Daher darf nicht jeder Führerscheinbesitzer mit dem Auto jeden beliebigen Anhänger hinter sich herziehen. Bei der Verwendung eines Anhängers sind vielmehr bestimmte Vorschriften zu beachten, die neben einer entsprechenden notwendigen Fahrerlaubnis unter anderem von der Bauart des ziehenden Kfz abhängen. Hier spielen insbesondere bestimmte Höchstwerte für Gewichte bzw. Massen (“Lasten”) eine wichtige Rolle. Dazu zählen beispielsweise die Anhängelast und die Stützlast.
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Unter der “Stützlast” versteht man das Gewicht, das auf der Anhängerkupplung des Zugfahrzeuges lastet. Dabei haben sowohl Anhänger und Zugfahrzeug als auch die Anhängerkupplung eine eigene maximal zulässige Stützlast. Sind die entsprechenden Werte nicht identisch, ergibt der niedrigste dieser Werte die maximale Stützlast. Die zulässige Stützlast bei gewöhnlichen Gespannen mit einem Pkw als Zugfahrzeug liegt im Allgemeinen bei 50 bis 100 kg. Gesetzliche Vorschriften zur Stützlast regelt § 44 der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO).
Es ist nicht nur ärgerlich, sondern auch unnötig und überflüssig: man belädt mühsam das Kfz und den Anhänger… und stellt erst hinterher fest – schlimmstenfalls in einer Verkehrskontrolle – dass das zulässige Gesamtgewicht überschritten und das Gespann zu schwer ist. Also die Fahrzeuge wieder entladen und “alles von vorn”. Derartigen zeitaufwendigen und gegebenenfalls in Form eines Bußgeldes kostspieligen Ärger kann man sich jedoch leicht ersparen: um Zugfahrzeug und Anhänger richtig zu beladen, lohnt es sich, im Vorfeld zulässige Gewichte zu ermitteln – und dies ist ganz einfach: es genügt nämlich ein Blick in den Fahrzeugschein (Zulassungsbescheinigung Teil I); hier sind alle Daten zur erlaubten Stützlast und zu zulässigen Gesamtgewichten eingetragen.
Wie hoch einzelne Werte bzw. Gewichte je nach Fahrzeug sein dürfen, ist von unterschiedlichen Faktoren abhängig. Bei der Stützlast muss unter anderem die jeweilige maximale Stützlast von Kfz, Anhänger und Anhängerkupplung berücksichtigt werden. Wie erwähnt kann die jeweilige Stützlast unterschiedlich sein, weswegen der niedrigste Wert die zulässige Stützlast angibt.
Nicht jeder Anhänger hat eine (entscheidende und zu beachtende) Stützlast, sondern nur bestimmte Arten. Maßgeblich sind hierbei besonders Anzahl und Position der Achsen des Anhängers. Zu den Anhängerarten, bei denen eine Stützlast relevant ist, gehören zum Beispiel Anhänger mit nur einer Achse und Anhänger mit Achsen in der Fahrzeugmitte. Aus mechanischen Gründen lastet die Masse (das Gewicht) eines “freistehenden” Anhängers grundsätzlich auf den Achsen. Wenn allerdings die Lasten auf einem Anhänger mit nur einer Achse oder mit zwei eng beieinander stehenden Achsen in der Anhängermitte mehr oder minder weit nach vorne oder hinten (das heißt, weit weg von den Achsen) geladen werden, führt das zum Kippen des Anhängers – es sei denn, er wird durch eine Anhängerkupplung gestützt. Dagegen haben etwa Anhänger mit zwei mehr als einen Meter auseinander liegenden Achsen (jeweils am Ende des Fahrzeuges) keine oder zumindest nur eine minimale Stützlast. In diesem Fall verteilt sich nämlich das Gesamtgewicht auf die Achsen des Anhängers.
Die Stützlast auf einer Anhängerkupplung soll allerdings nicht nur nicht zu hoch, sondern auch nicht zu niedrig sein. Eine zu geringe Stützlast am Bug des Anhängers kann dazu führen, dass das beladene Heck sich senkt und in Kontakt mit der Fahrbahn kommt. Durch ein Entlasten oder gar Anheben der Anhängervorderachse lässt sich der Anhänger schlechter steuern; schlimmstenfalls kommt zum Lösen der Kupplung zwischen Zugfahrzeug und Anhänger.
Dementsprechend ist gemäß StVZO (§ 44 Abs. 3) ein unterer Grenzwert für die Anhängerstützlast vorgeschrieben, für den allein das Gewicht des Anhängers maßgeblich ist. Die Stützlast muss mindestens 4% des Anhängergesamtgewichts betragen, darf aber auch bei einem zulässigen Gesamtgewicht des Anhängers von max. 3,5 Tonnen den Wert von 25 kg nicht überschreiten.
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Welche Bedeutung der Stützlast zukommt, zeigt sich, wenn man sich die möglichen Auswirkungen einer Überschreitung der Stützlast vor Augen führt. Ist das Gespann zu schwer und die zulässige Stützlast zu groß, liegt zum einen eine Überladung vor. Hierbei handelt es sich um eine Ordnungswidrigkeit, die mit einem Bußgeld und unter Umständen einem Punkt in Flensburg geahndet wird. Zum anderen kann eine überschrittene Stützlast ein Risiko für die Verkehrssicherheit darstellen. Lastet zu viel Gewicht auf der Anhängerkupplung, wird nämlich das Heck des Zugfahrzeuges nach unten gedrückt. Dies hat zur Folge, dass die Vorderräder des Kfz keine optimale Straßenhaftung mehr haben, da der Druck auf die Straßenoberfläche zu niedrig wird. Dem Fahrer ist es dann nicht mehr möglich, das Zugfahrzeug sicher zu führen und zu beherrschen – und die Unfallgefahr erhöht sich. Aber auch auf Anhänger hat eine zu hohe Stützlast Auswirkungen: eine zu starke Belastung der Anhängegabel.
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Dr. V. Ghendler ist Rechtsanwalt und Partner unserer Kanzlei. Als Verkehrsrechtsexperte vertritt er mit seinem spezialisierten Team bundesweit die Interessen von Verkehrsteilnehmern.
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