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Wenn an einem ein Fahrzeug vorbeifährt, oder auch -rast, das aufgrund der Akustik des Auspuffs oder des Motors besonders laut ist, das tiefergelegt ist oder das einen Heckspoiler hat, dann ist dieses Fahrzeug oftmals umgebaut, das heißt getunt. Die Bezeichnung “Tuning” leitet sich aus dem Englischen ab. Das Verb “to tune” heißt “abstimmen” oder “anpassen”. Bezogen auf Kraftfahrzeuge bedeutet Tuning das Umbauen und Verändern des Kfz entsprechend den individuellen Wünschen des Fahrzeughalters. Die Veränderungen können beispielsweise die Technik oder die Karosserie des Fahrzeuges betreffen. Hauptsächlich wird das Tuning an Autos durchgeführt, es werden aber auch z.B. Motorräder getunt. Das erste getunte Auto (ein VW Käfer) wurde in den 50er Jahren in den USA gefahren. Bis heute werden Dieselfahrzeuge von VW am häufigsten getunt.
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Die Möglichkeiten, an der Technik eines Fahrzeuges zur Leistungssteigerung zu tüfteln, sind vielfältig. Doch nicht alle Möglichkeiten sind legal. Nicht jedes getunte Kfz darf im öffentlichen Raum fahren. In der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) und Fahrzeugzulassungs-Verordnung (FZV) ist genau geregelt, inwiefern Kraftfahrzeuge am Straßenverkehr teilnehmen dürfen und eine Betriebserlaubnis erhalten. Lässt ein Fahrzeughalter sein Kfz tunen, müssen alle Veränderungen von einer Prüfungsorganisation, beispielsweise TÜV oder DEKRA, abgenommen werden. Im Falle einer positiven Überprüfung wird ein Prüfziffernvermerk in der Zulassungsbescheinigung eingetragen. Welche Änderungen beim Tuning erlaubt sind, besagt die StVZO:
(2) Die Betriebserlaubnis des Fahrzeugs bleibt, wenn sie nicht ausdrücklich entzogen wird, bis zu seiner endgültigen Außerbetriebsetzung wirksam. Sie erlischt, wenn Änderungen vorgenommen werden, durch die
1. die in der Betriebserlaubnis genehmigte Fahrzeugart geändert wird,
2. eine Gefährdung von Verkehrsteilnehmern zu erwarten ist oder
3. das Abgas- oder Geräuschverhalten verschlechtert wird. […]
(§ 19 Abs. 2 StVZO)
Das Abgas- und Geräuschverhalten beinhaltet hauptsächlich Veränderungen am Auspuff. Wird durch diesen eine extreme Lärmbelästigung verursacht oder der Schadstoffausstoß ist zu hoch, kann die Betriebszulassung entzogen werden. Gleiches gilt, wenn keine offizielle Kontrolle einer Prüfungsorganisation nach dem Tuning bzw. Umbau erfolgt. Auch dann, wenn die Veränderungen an dem Fahrzeug den gesetzlichen Vorgaben entsprechen.
Möchte der Halter sein Auto tunen und Veränderungen vornehmen, ist dies an verschiedenen Fahrzeugteilen möglich. Dazu gehören die Karosserie, das Fahrwerk, die Fahrzeugtechnik (u. a. Motor, Getriebe) und der Innenraum. Das Tuning kann mit unterschiedlichen Absichten durchgeführt werden: Leistungssteigerung, Aussehen des Autos, Akustik oder Aerodynamik.
Durch Motortuning wird zum einen die Leistungsfähigkeit des Fahrzeuges erhöht. Zum anderen besteht die Möglichkeit, die Lebensdauer des Motors und den Kraftstoffverbrauch zu verändern. Beim Motor-Tuning können unterschiedliche Vorgehensweisen angewandt werden, zum Beispiel die Motoraufladung, die Ladeluftkühlung oder die Wassereinspritzung. Soll die Leistung des Motors über fünf Prozent gesteigert werden, ist eine Genehmigung einzuholen. Denn Motortuning kann die Belastung an anderen Fahrzeugteilen erhöhen, insbesondere den Bremsen. So kann es zu einem Unfall kommen. Unter das Tunen des Motors fallen also auch Veränderungen an weiteren Bauteilen und ihren technischen Abläufen, wie beispielsweise am Schaltgetriebe, an der Kupplung oder an Zündkerzen.
Das Tunen des Fahrwerkes bedeutet hauptsächlich eine Tieferlegung durch Veränderungen an Stoßdämpfern und Federn. Die Karosserie wird hierbei vollständig herabgesetzt. Möglich wird dies u. a. durch den Einbau von bestimmten Federn, den sogenannten Tieferlegungsfedern, sowie durch Änderungen an Reifen und Felgen. Die Karosserie darf sich allerdings nicht zu nah an den Reifen befinden. Denn es besteht die Gefahr, dass durch Reibung zwischen Kotflügeln und Reifen gravierende Schäden am Fahrzeug verursacht werden. Zudem ist das Risiko groß, dass ein Reifen platzt.
Zum Tunen des Fahrwerkes gehört auch das Wechseln der Reifen und Felgen. Für gewöhnlich werden breitere Reifen eingesetzt. Dies kann Auswirkungen auf die Fahreigenschaften und die Fahrstabilität haben. Denn die größere Straßenhaftungsfläche trägt zur Verbesserung des Bremsverhaltens und der Kurvenlaufeigenschaft bei.
Karosserie-Tuning bedeutet Modifikationen am Fahrzeugaufbau. Darunter fallen Änderungen der Optik sowie eine Verbesserung der Aerodynamik. Möglichkeiten, die Karosserie zu tunen, sind beispielsweise der Anbau von Heckspoilern oder Türwechsel.
Auch das Tuning des Innenraumes eines Autos erfreut sich großer Beliebtheit. Dazu zählen der Einbau neuer Sitze inklusive Bezüge oder neuer Armaturen. Die Einrichtung von Bassboxen und Sound-Systemen ist ebenfalls eine Form des Innenraum-Tunings. Hierbei ist allerdings darauf zu achten, dass durch zu laute Musik Warnsignale im Straßenverkehr nicht überhört werden. Zudem darf das Gehör der Fahrzeuginsassen durch zu viel Dezibel nicht beeinträchtigt werden.
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Lässt ein Fahrzeughalter sein Auto tunen, muss er gesetzliche Regelungen einhalten.
Das Tunen findet nicht nur bei Autos, sondern auch bei anderen Fahrzeugen Anwendung. So werden u. a. auch Lkw, Motor- und Fahrräder “aufgemöbelt”. Das Tuning von Lkw ist insbesondere in den USA verbreitet. Da dort die Gesetze in Bezug auf das Tunen von Fahrzeugen nicht so streng wie in der EU sind, haben die Lkw-Fahrer mehr Freiheiten, ihr Fahrzeug nach ihren Wünschen umbauen zu lassen. Aufgrund der strengen gesetzlichen Vorschriften in Deutschland für Lastkraftwagen hinsichtlich der Sicherheit ist ein Tuning lediglich im Innenraum oder wegen der Optik erstrebenswert.
Motorräder werden genau wie Mopeds oder E-Scooter hauptsächlich zur Leistungssteigerung getunt. Allerdings geht insbesondere bei Motorrädern mit den hohen Geschwindigkeiten eine große Gefährdung des Fahrers und der anderen Verkehrsteilnehmer einher.
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Hallo! Ist ein Ölkühler erforderlich? Müssen Bremsanlagen oder Reifen modificiert werden?
Thx
Sehr geehrter Fragesteller,
leider können wir in diesem Rahmen keine technischen Hinweise zum Tuning geben. Der TÜV oder die DEKRA wird Ihnen erläutern, inwiefern Sie beispielsweise die Bremsanlage an eine höhere Motorleistung anpassen müssen.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. V. Ghendler
Rechtsanwalt
Guten Tag, ich habe folgende Frage, bei mir in der Straße wohnt ein Jugendlicher, der seinen Roller getunt hat. Und andauert damit “Probefahrten” macht und teilweise auch ohne Auspuff. Und es kommen auch oft Freunde zu besuch und bringen ihre Roller mit. Kann ich ihn wegen Ruhestörung anzeigen?
Vielen Dank
Sehr geehrter Fragesteller,
eine Lärmbelästigung durch einen getunten Roller kann man durchaus der Polizei melden. Diese wird dann überprüfen, ob der Roller so verändert wurde, dass er nicht mehr gefahren werden darf. Dann müssen die entsprechenden Modifizierungen rückgängig gemacht werden. Alternativ wäre es möglich, mit den Personen oder deren Eltern zu sprechen und um etwas mehr Rücksicht zu bitten.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. V. Ghendler
Rechtsanwalt