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Über den Gotthardpass oder durch den Gotthardtunnel? Die schöne Aussicht genießen oder Zeit sparen? Diese Frage stellen sich die meisten Autofahrer auf dem Weg in den Italienurlaub. Manchen Autofahrern ist es dabei nicht geheuer, viele Kilometer durch den Tunnel zu fahren, sodass sie einen Umweg in Kauf nehmen. Denn auch wenn die unterirdischen Gänge einen zeitlichen Nutzen bedeuten und dem Verkehrsfluss dienlich sind, verursacht die Fahrt durch einen engen, dunklen Tunnel mitunter ein mulmiges Gefühl. Erst Recht, wenn er mehrere Kilometer lang ist und über die Autobahn führt. Auf die Verkehrssicherheit muss hier besonders geachtet werden, haben Unfälle in Tunnel doch oft besonders gravierende Folgen.
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Tunnel werden durch das Verkehrszeichen 327 ausgewiesen, das einen symbolisierten Tunnel auf blauem Untergrund zeigt. Manche Verkehrsschilder zeigen zudem die Länge des Tunnels an. In Anlage 3 der Straßenverkehrsordnung (StVO) ist das Verkehrsschild des Tunnels als Richtzeichen definiert und bestimmt ein Ge- oder Verbot. Demnach müssen Kfz-Fahrer aufgrund der Sichtverhältnisse das Abblendlicht einschalten. Die Beleuchtungseinrichtung des Tunnels alleine ist für die Sicht nicht ausreichend. Durch das Einschalten des Abblendlichtes kann der Fahrer sowohl selbst andere Fahrzeuge leichter sehen als auch von anderen besser gesehen werden.
Zudem verbietet die StVO das Wenden in einem Tunnel. Bei einem Verstoß muss der Fahrer ein Bußgeld zahlen und er erhält einen Punkt in Flensburg. Auch das Fahren im Tunnel ohne Abblendlicht wird gemäß Bußgeldkatalog sanktioniert.
Sowohl beim Einfahren in den Tunnel als auch beim Ausfahren aus dem Tunnel müssen Fahrer darüber hinaus die veränderten Lichtverhältnisse beachten, an die sich die Augen erst gewöhnen müssen. Insbesondere beim Ausfahren kann das Tageslicht kurzzeitig blenden. Der Fahrzeugführer sollte entsprechend umsichtig fahren, denn es kann sich zum Beispiel nach der Ausfahrt ein Stauende befinden, das er zunächst nicht sieht. Trägt der Fahrer einer Sonnenbrille, sollte er diese beim Einfahren in den Tunnel absetzen.
Eine Besonderheit in Tunnel stellen Nothalte- und Pannenbuchten dar. Diese werden ebenfalls durch ein Verkehrszeichen (328) angezeigt. Die StVO schreibt vor, dass nur bei einer Panne oder im Notfall in den Buchten gehalten werden darf. Widerrechtliches Halten oder Parken hat ein Bußgeld bis 25 Euro zur Folge. Umgekehrt muss immer in den Buchten gehalten werden, wenn der Fahrer eine Panne hat oder ein anderer Notfall vorliegt. Um andere Verkehrsteilnehmer nicht zu behindern oder zu gefährden darf das liegengebliebene Kfz nicht auf der Fahrbahn oder am Fahrbahnrand abgestellt werden.
Eine einheitliche Geschwindigkeitsbegrenzung in Tunnel gibt es nicht. Die zulässige Höchstgeschwindigkeit wird durch Verkehrsschilder angezeigt und kann in Autobahntunnel beispielsweise 80 km/h oder 100 km/h betragen. Allerdings wird die Geschwindigkeit in Tunnel häufig kontrolliert. Wer geblitzt wird, hat gemäß Bußgeldkatalog Sanktionen zu erwarten. Das genaue Strafmaß richtet sich zum einen nach der Höhe der Geschwindigkeitsüberschreitung. Zum anderen ist relevant, ob der Fahrer den Verstoß innerorts in einem Stadttunnel oder außerorts in einem Autobahntunnel begangen hat.
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Eine nicht ordnungsgemäße Ladung stellt gerade bei großen Fahrzeugen ein erhebliches Sicherheitsrisiko im Straßenverkehr dar und kann zu schweren Unfällen führen. Insbesondere im Autobahn-Tunnel ist ein Unfall gefährlich, da dieser schwer zugänglich ist und Fahrzeuge keine Möglichkeit haben, auszuweichen. Entsprechend bestimmt § 18 StVO, dass die Höhe von Fahrzeugen auch mit Ladung vier Meter nicht überschreiten darf.
Um die Verkehrssicherheit zu gewährleisten und eine Beschädigung des Tunnels durch zu hohe Fahrzeuge bzw. durch eine zu hohe Ladung zu vermeiden, findet vor der dem Tunnel eine automatische Höhenkontrolle statt. Ist ein Fahrzeug zu hoch beladen, stellen sich Ampeln vor dem Tunnel auf Rot und halten den Verkehr an. Häufig bildet sich so vor Tunneleingängen ein Stau. Die Fahrzeuge können erst weiterfahren, wenn die Polizei eintrifft und den Tunnel wieder freigibt. Das falsch beladene Kfz muss entweder umkehren, wenn die Weiterfahrt verboten wird, oder kann mit reduzierter Geschwindigkeit weiterfahren, nachdem es abgesenkt wurde.
Eine Höhenkontrolle kann auch auslösen, obwohl die Ladung den Höhenvorgaben der StVO entspricht. Dies ist der Fall, wenn die Abdeckung der Ladung nicht richtig befestigt ist und “herumflattert”.
Das Auslösen der Höhenkontrolle vor einem Tunnel kommt den betroffenen Fahrer teuer zu stehen. Bis 240 Euro werden fällig, wenn infolge des Auslösens durch eine zu hohe Ladung bzw. ein zu hohes Fahrzeug die Fahrbahn vollgesperrt wurde.
Für verkehrsrechtliche Verstöße im Tunnel sieht der Gesetzgeber Bußgelder und Punkte in Flensburg vor. Das Nichteinschalten des Abblendlichtes wird ebenso sanktioniert wie das ordnungswidrige Halten oder Parken in einer Nothalte- und Pannenbucht und das Wenden im Tunnel. Auch die Missachtung der Vorschriften zur Höhe des Fahrzeuges steht unter Strafe.
Beschreibung | Bußgeld |
ohne Abblendlicht im Tunnel gefahren | 10 Euro |
… mit Gefährdung | 15 Euro |
… mit Unfall | 35 Euro |
im Tunnel gewendet | 60 Euro, 1 Punkt |
… mit Gefährdung | 75 Euro, 1 Punkt |
… mit Unfall | 90 Euro, 1 Punkt |
in einer Nothalte- und Pannenbucht gehalten | 20 Euro |
in einer Nothalte- und Pannenbucht geparkt | 25 Euro |
mit einem Fahrzeug die Einfahrt eines Autobahntunnels benutzt, obwohl die Ladung/Plane nicht so befestigt war, sodass sie oftmals über 4 Meter reichte und somit die automatische Höhenkontrolle ausgelöst hat, sodass die Fahrtrichtung gesperrt wurde | 160 Euro |
mit einem Fahrzeug mit einer Höhe über 4 Metern die Einfahrt eines Autobahntunnels benutzt und die automatische Höhenkontrolle ausgelöst, sodass die Fahrtrichtung gesperrt wurde | 240 Euro |
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Aufgrund des beengten Raumes und der wenigen Ausweichmöglichkeiten kann ein Unfall im Tunnel besonders gefährlich sein; gerade dann, wenn Fahrzeuge in Brand geraten. Die Wahrscheinlichkeit, dass Kfz Feuer fangen, ist hauptsächlich bei Unfällen aufgrund überhöhter Geschwindigkeit groß.
Grundsätzlich sollten Unfallbeteiligte oder Zeugen – wie nach jedem Unfall – die Einsatzkräfte rufen. Im Tunnel stehen dazu Notrufsäulen zur Verfügung, über die die Polizei, etc. den Standort ermitteln können. Sind Personen verletzt, ist bis zum Eintreffen der Rettungskräfte erste Hilfe zu leisten. Nachfolgende Kfz-Fahrer müssen eine Rettungsgassebilden und dabei einen ausreichenden Abstand von ca. fünf Metern zum Vordermann einhalten, sodass die Einsatzkräfte zügig die Unfallstelle erreichen können.
Damit der Straßenverkehr nach einem Unfall nicht zusätzlich gefährdet wird, sollten Unfallbeteiligte folgende Maßnahmen zum Absichern der Unfallstelle ergreifen:
Wenn das Fahrzeug noch fahrbar ist:
Wenn das Fahrzeug nicht mehr fahrbar ist:
Durch ein angemessenes Verhalten im Straßenverkehr kann jeder Kfz-Fahrer dazu beitragen, das Unfallrisiko zu minimieren und damit lebensgefährliche Brände im Tunnel zu verhindern.
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