✔KOSTENLOS ✔SCHNELL ✔UNVERBINDLICH
Anwaltliche Verkehrshotline
(Mo. – So. von 9 – 22 Uhr / BUNDESWEIT – Dt. Festnetz)
Anwaltliche Verkehrshotline
(Mo. – So. von 9 – 22 Uhr / BUNDESWEIT – Dt. Festnetz)
Sich eben mal schnell ins Auto setzen und von A nach B fahren… Was in der Theorie einfach klingt, ist in der Praxis oft das Gegenteil. Ein hohes Verkehrsaufkommen, verstopfte Straßen und der damit verbundene Zeitverlust sorgen regelmäßig für Ärger und Ungeduld bei Kfz-Fahrern. Um diesem Chaos zu entgehen, nutzen täglich unzählige Menschen öffentliche Verkehrsmittel wie die Straßenbahn. Die Vorteile liegen auf der Hand: Straßenbahnen fahren zügig und in kurzen Zeitabständen, haben gegenüber anderen Verkehrsteilnehmern Vorrang und der Ärger über stockenden Verkehr bleibt einem erspart.
Doch so angenehm die Vorzüge einer Straßenbahn sind, auch der Schienenverkehr birgt Gefahren und erfordert große Achtsamkeit aller Verkehrsteilnehmer. Nicht selten passieren schwere Verkehrsunfälle, die zum Teil tödlich enden. Gerade bei Fußgängern ist die Gefahr von schweren, gar tödlichen Verletzungen groß, wenn sie in einen Unfall mit der Straßenbahn verwickelt sind. Auch Autofahrer, die es nicht gewohnt sind, sich die Straße mit einer Straßenbahn zu teilen, sind oft überrascht, wenn plötzlich Gleise auf der Straße verlaufen und verhalten sich falsch.
Prüfung vom Verkehrsanwalt
Offene Fragen? – Einfach anrufen:
(Mo. – So. von 9 – 22 Uhr / BUNDESWEIT – Dt. Festnetz)
Die Gefahr eines Straßenbahnunfalls wird sowohl von Fußgängern als auch von Kfz-Fahrern und Radfahrern häufig unterschätzt. Dabei machen mehrere Faktoren die Gefahr besonders tückisch:
Die häufigsten Ursachen für einen Unfall mit einer Straßenbahn sind
Insbesondere Fußgänger sind als “schwache” Verkehrsteilnehmer gefährdet. Die Versuchung ist groß, beim Gehen auf das Smartphone zu schauen, etwa weil man eine WhatsApp Nachricht schreibt, oder über Kopfhörer Musik zu hören. Eine derartige Unachtsamkeit kann jedoch lebensgefährlich sein. Deswegen sollte man sich im Straßenverkehr sowohl als Fußgänger als auch als Kfz- oder Radfahrer in keiner Weise ablenken lassen.
Nach einem Unfall mit einer Straßenbahn sind die gängigen Schritte einzuleiten. Die Unfallbeteiligten müssen
Prüfung vom Verkehrsanwalt
Offene Fragen? – Einfach anrufen:
(Mo. – So. von 9 – 22 Uhr / BUNDESWEIT – Dt. Festnetz)
Eine Missachtung der Vorfahrt zählt zu den häufigsten Unfallursachen. Die Straßenverkehrsordnung (StVO) bestimmt die Vorfahrtsregelungen. Die Paragraphen 2 und 9 legen fest, dass Schienenfahrzeugen Vorfahrt bzw. Vorrang zu gewähren ist.
(3) Fahrzeuge, die in der Längsrichtung einer Schienenbahn verkehren, müssen diese, soweit möglich, durchfahren lassen. (§ 2 Abs. 3 StVO)
(1) […] Wer nach links abbiegen will, darf sich auf längs verlegten Schienen nur einordnen, wenn kein Schienenfahrzeug behindert wird. […]
(3) Wer abbiegen will, muss entgegenkommende Fahrzeuge durchfahren lassen, Schienenfahrzeuge […] auch dann, wenn sie auf oder neben der Fahrbahn in der gleichen Richtung fahren. […] (§ 9 Abs. 1 und 3 StVO)
Auf Grundlage der StVO urteilten verschiedene Gerichte nach Straßenbahnunfällen, dass Straßenbahnen bei Abbiegevorgängen von Kraftfahrzeugen Vorfahrt haben, wenn diese über die Schienen fahren müssen. Dies gilt auch, wenn die Ampel einer über die Schienen führenden Fahrspur für Kraftfahrzeuge grün ist. (OLG Hamm, 13.04.2018, Aktenzeichen 7 U 36/17)
Gemäß eines Urteils des Oberlandesgericht Celle vom 27.11.2018 (Aktenzeichen 14 U 59/18) ist der Abbieger dazu verpflichtet, mit dem Abbiegevorgang so lange zu warten, bis er sicher sein kann, dass er keine anderen Verkehrsteilnehmer gefährdet. Der Abbieger muss also eine heranfahrende Straßenbahn erst passieren lassen.
Darüber hinaus entschied das OLG Hamm, dass
Ein Straßenbahnführer […] darauf vertrauen [darf], dass andere Verkehrsteilnehmer §§ 2 Abs. 3 und 9 Abs. 3 StVO beachten und Schienen nicht besetzen. Er braucht nicht damit zu rechnen, dass ein vor ihm fahrendes Fahrzeug in den Gleisbereich einbiegt und dort zum Halten kommt, und zwar grundsätzlich auch dann nicht, wenn der andere Fahrer seine Abbiegeabsicht bereits angezeigt hat.
Bei der Abwägung der Betriebsgefahr der Straßenbahn gegen das erhebliche Verschulden des Pkw-Führers bei einem Verstoß gegen §§ 2 Abs. 3 und 9 Abs. 3 StVO tritt die Betriebsgefahr der Straßenbahn zurück. (OLG Hamm, Urteil vom 13.04.2018, Aktenzeichen 7 U 36/17)
Das OLG Celle bestätigte dieses Urteil (Aktenzeichen 14 U 59/18).
Bei einem Verkehrsunfall mit der Straßenbahn tragen häufig die in an dem Unfall beteiligten Pkw-Fahrer, Radfahrer oder Fußgänger die Schuld und müssen entsprechend haften. In den meisten Fällen missachten Verkehrsteilnehmer die Vorgaben der StVO und verursachen so eine Kollision. Doch auch dem Straßenbahnfahrer oder dem Verkehrsbetrieb kann im Einzelfall eine Mitschuld bzw. eine Mithaftung am Unfall zugesprochen werden. Dies ist der Fall wenn der Fahrer ordnungswidrig oder fahrlässig handelt. Eine Haftungsteilung zwischen den Parteien ist zudem möglich, wenn die Schuldfrage nicht geklärt werden kann und die Unfallursache unklar bleibt.
Nach einem Verkehrsunfall mit einer Straßenbahn sollte sich grundsätzlich keiner der Beteiligten selbst belasten und vorschnell ein Schuldanerkenntnis abgeben.
Prüfung vom Verkehrsanwalt
Offene Fragen? – Einfach anrufen:
(Mo. – So. von 9 – 22 Uhr / BUNDESWEIT – Dt. Festnetz)
Was erwartet mih nach einem Unfall mit der Straßenbahn und wie fällt den die strafe aus?
Sehr geehrter Fragesteller,
die Antwort darauf ist abhängig vom Hergang des Unfalls. Gerne können wir im Rahmen einer kostenlosen Erstberatung eine Einschätzung zur Schuldfrage abgeben. Rufen Sie uns dafür am besten schnellstmöglich unter 0221 – 6777 0055 an oder schreiben Sie eine E-Mail an kontakt@anwalt-kg.de.
Mit freundlichen Grüßen
C. Kämmerer
Rechtsanwalt