Urteil im Abgasskandal gegen die Volkswagen AG, Landgericht Köln, Urteil vom 5.7.2019, Az.: 25 O 297/18

Zusammenfassung: Bei diesem Verfahren vor dem Kölner Landgericht ging es um einen VW Golf Variant 2. Die Volkswagen AG wird zur Zahlung von Schadensersatz wegen vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung verurteilt.
Aus diesem Grund erhält der Kläger den gesamten Kaufpreis abzüglich einer Nutzungsentschädigung für die bisher gefahrenen Kilometer wieder zurück. Diese Nutzungsentschädigung wurde vom Gericht auf Basis einer Gesamtlaufleistung von 300.000 Kilometern berechnet.
Zusätzlich erhält der Kläger sogenannte Deliktszinsen in Höhe von 4 % auf den Kaufpreis ab der Zahlung. Es handelt sich um mehrere Tausend Euro.
Im Gegenzug gibt der Käufer das Fahrzeug zurück.

Fakten zum Urteil:

Aktenzeichen:

25 O 297/18

Betreff:

Schadensersatz im Diesel-Abgasskandal

Beklagt:

Volkswagen AG

Gericht:

Landgericht Köln

Verkündet am:

05.07.2019

Ergebnis:

Die Volkswagen AG wird verurteilt, dem Kläger Schadensersatz wegen vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung zu zahlen.