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Wenn die Temperaturen sinken und es kalt wird, der Duft von frischgebackenen Plätzchen, und Mandelstollen und Glühwein durch Wohnungen und Häuser zieht, die erste Kerze auf dem Adventskranz brennt und das erste Türchen am Adventskalender geöffnet wird… dann ist sie endlich da: die Vorweihnachtszeit. Für viele – ganz gleich ob Jung oder Alt – die schönste Zeit im Jahr. Und je näher das Weihnachtsfest rückt, desto mehr macht sich Vorfreude breit – wäre da nur nicht der alljährliche Weihnachtsstress: die Haus weihnachtlich dekorieren, Geschenke kaufen und einpacken, Weihnachtskarten schreiben oder weihnachtliche Grüße digital versenden, das Festessen einkaufen und zubereiten und nicht zu vergessen: den Weihnachtsbaum schlagen, unbeschadet nach Hause bringen und schmücken.
Hier stellt sich eine ganz wesentliche Frage: wie bringt man den Weihnachtsbaum eigentlich unbeschadet nach Hause? Dabei soll schließlich nicht nur der Baum unversehrt bleiben, sondern auch Straßenverkehr und Verkehrsteilnehmer. Welche Arten des Transportes sind geeignet? Wie muss man den Weihnachtsbaum befestigen bzw. sichern? Welche gesetzliche Vorgaben gibt es?
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Ein Transport des Weihnachtsbaumes ist auf verschiedene Arten möglich bzw. erlaubt: auf dem Fahrzeugdach, im Kofferraum und Fahrzeuginnenraum oder auf einem Anhänger. Dabei ist unabhängig von der Transportart grundsätzlich zu beachten, dass der Weihnachtsbaum richtig, das heißt sicher transportiert wird; der Ladungssicherung kommt hier eine entscheidende Bedeutung zu. Die Ladung, also der Weihnachtsbaum, muss so gesichert sein und befördert werden, dass sie während des Transportes – insbesondere auch bei plötzlichen Brems- oder Ausweichmanövern oder Kurvenfahrten – nicht verrutscht, herab- oder umfällt oder hin- und herrollt (§ 22 StVO). Der Fahrer muss darauf achten, dass der Weihnachtsbaum bzw. die Ladung weder ihn selbst und andere Fahrzeuginsassen noch andere Verkehrsteilnehmer bzw. den Straßenverkehr behindert oder gefährdet. Auch die Funktionstüchtigkeit des Kfz und seinen technischen Einrichtungen darf nicht beeinträchtigt werden. So ist etwa darauf zu achten, dass Scheinwerfer, Rückleuchten, Blinker und Nummernschilder nicht verdeckt sind. Diese müssen stets frei und gut erkennbar sein.
Zur korrekten Sicherung gehört hierbei, den Weihnachtsbaum mit Spanngurten zu stabilisieren bzw. zu sichern. Dies gilt sowohl für den Transport im Koffer- und Innenraum des Kfz als auch für die Beförderung auf dem Fahrzeugdach oder auf einem Anhänger. So kann der Baum weder verrutschen, hin- und herrollen oder herabfallen. Für einen bestmöglichen sicheren Transport sollte der Baumstamm grundsätzlich in Fahrtrichtung zeigen.
Besitzt man nicht gerade ein entsprechend großes Fahrzeug, beispielsweise einen Transporter, ist der Weihnachtsbaum in der Regel größer bzw. länger als das Kfz, sodass sich bei einem Transport im Auto der Kofferraum nicht mehr schließen lässt – viele Fahrzeugbesitzer kennen das Problem. Und oft stellt sich die Frage: wie die Ladung bzw. den Baum nun sichern und transportieren? Ist es überhaupt erlaubt, Ladung zu befördern und mit dem Kfz am Straßenverkehr teilzunehmen, wenn sich aufgrund der Größe der Ladung der Kofferraum nicht mehr schließen lässt und die Ladung herausragt?
Ja, grundsätzlich ist es erlaubt, auch eine zu große Ladung mit geöffnetem Kofferraum zu transportieren – Fahrer müssen sich dabei im Sinne der Verkehrssicherheit allerdings an die Vorschriften der Straßenverkehrsordnung (StVO) halten.
Gemäß § 22 Abs. 4 StVO darf die zu transportierende Ladung nach hinten maximal 1,5 Meter (unter Umständen maximal 3 Meter) hinausragen. Zudem muss die Ladung bzw. der Weihnachtsbaum mit einem roten Fähnchen oder einer roten Leuchte gekennzeichnet werden, wenn sie “mehr als 1 m über die Rückstrahler des Fahrzeuges nach hinten [hinaus]ragt” (§ 22 Abs. 4 StVO). Dies gilt auch bei einem Transport des Weihnachtsbaumes auf dem Dach des Kfz sowie auf einem Anhänger.
Darüber hinaus ist die Klappe bzw. die Tür des Kofferraums ebenfalls entsprechend zu sichern. So kann der Fahrer verhindern, dass sich der Kofferraum beim Transport bzw. bei der Fahrt öffnet. Damit der Weihnachtsbaum möglichst gut in das Fahrzeug passt und wenig übersteht bzw. hinausragt, sollte der Baum (mit dem Stamm in Fahrtrichtung) so weit wie möglich an die Rückenlehne des Fahrer- oder Beifahrersitzes stoßen. In der Regel ist es dazu erforderlich, die hinteren Sitze bzw. die Rückbank umzuklappen.
Transportieren Fahrzeugbesitzer den Weihnachtsbaum mit einem Anhänger, sind außerdem die zulässige Anhänge– und Stützlast zu beachten.
Fahrer müssen beim Transport eines Weihnachtsbaumes auch dessen zusätzliches Gewicht bedenken, das durchaus bei 30 kg liegen kann. Hierdurch verändern sich nämlich die Fahreigenschaften des Kfz, was besonders beim Bremsen und in Kurven Auswirkungen hat. So verlängert sich durch die schwere Ladung beispielsweise der Bremsweg. Fahrzeugführer sollten daher ihr Fahrverhalten, insbesondere die Geschwindigkeit, anpassen.
Eine nicht ordnungsgemäße Ladungssicherung stellt ein erhebliches Sicherheitsrisiko für den Straßenverkehr und andere Verkehrsteilnehmer, aber auch für Fahrzeugführer und Mitfahrer dar. Ist die Ladung, wie etwa ein Weihnachtsbaum, falsch gesichert, besteht die Gefahr, dass durch Verrutschen oder Herabfallen ein Unfall passiert und Kfz-Insassen oder Verkehrsteilnehmer verletzt werden. Entsprechend bestraft der Gesetzgeber Verstöße zur Ladungssicherung gemäß Bußgeldkatalog. Dabei hat nicht nur der Fahrer Sanktionen zu erwarten. Auch Fahrzeughalter, die die Inbetriebnahme ihres Kfz mit falsch gesicherter, den Straßenverkehr gefährdender Ladung zulassen, müssen mit einer Strafe rechnen. Je nach Art des Vergehens drohen ein Bußgeld zwischen 10 und 200 Euro sowie ein Punkt in Flensburg.
Verstoß | Bußgeld | Punkte |
Ladung ragte unzulässig nach vorne | 20 Euro | – |
Ladung ohne vorgeschriebene Sicherungsmitteln befördert | 25 Euro | – |
Ladung nicht verkehrssicher verstaut | 35 Euro | – |
… mit Gefährdung | 60 Euro | 1 |
… mit Unfallfolge | 75 Euro | 1 |
Auch eine Überladung, wenn die Ladung das zulässige Gewicht überschreitet und zu schwer ist, zieht Sanktionen nach sich. Der Bußgeldkatalog bittet Fahrer und Halter (Kfz bis 7,5 t oder Anhänger bis 2 t) in Abhängigkeit von der Überschreitung des Gesamtgewichtes mit mindestens 10 Euro zur Kasse. Eine Überladung durch einen Weihnachtsbaum ist allerdings selten, da Weihnachtsbäume im Verhältnis zum Kfz in der Regel das erlaubte Gesamtgewicht nicht überschreiten.
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Dr. V. Ghendler ist Rechtsanwalt und Partner unserer Kanzlei. Als Verkehrsrechtsexperte vertritt er mit seinem spezialisierten Team bundesweit die Interessen von Verkehrsteilnehmern.
Hallo Herr Ghendler!
Wie ist das, wenn ich beispielsweise Äste verliere beim Transport und vielleicht sogar etwas dabei beschädige. Trage ich dafür die Konsequenz?
Besinnliche Weihnachten und einen wundervollen Tag wünsche ich!
Sehr geehrter Herr S.,
es kann eine Schadensersatzpflicht aus unerlaubter Handlung (§§ 823 ff. BGB) (auch) aufgrund der Verletzung einer Verkehrssicherungspflicht in Betracht kommen. Wer eine Gefahrenquelle schafft oder unterhält (Transport von Gefahrengut) muss das Erforderliche und Zumutbare unternehmen, damit es zu keiner Rechts(gut)verletzung kommt.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. V. Ghendler
Rechtsanwalt, Fachanwalt für Insolvenzrecht