Kontopfändung trotz Restschuldbefreiung – Was tun?

Kontopfändung nach Restschuldbefreiung aufheben lassen

Immer wieder schildern uns Mandanten von anhaltenden Kontopfändungen, obwohl die Restschuldbefreiung erteilt wurde oder das Insolvenzverfahren insgesamt vorüber ist. Dabei geht es um das Problem, dass Pfändungen auf dem Konto die wirtschaftliche Bewegungsfreiheit des Schuldners einschränken. Dies trifft besonders dann auf Unverständnis, wenn die der Pfändung zugrunde liegende Forderung durch die Restschuldbefreiung bzw. Insolvenzverfahren erledigt sein sollte.

Der folgende Beitrag zeigt Ihnen, wann solche Pfändungen rechtswidrig sind und wie Sie sie beseitigen können.

Andre Kraus ist Fachanwalt für Insolvenzrecht und Gründer der KRAUS GHENDLER RUVINSKIJ Anwaltskanzlei. Seit 2012 ist er auf die Entschuldung und Beratung von Personen mit finanziellen Schwierigkeiten spezialisiert.

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Kontopfändung trotz Restschuldbefreiung zulässig?

Ob die Kontopfändung trotz Restschuldbefreiung bzw. durchlaufenem Insolvenzverfahrens zulässig ist, hängt maßgeblich vom Bestehen und von der Durchsetzbarkeit der titulierten Forderung ab:

War die titulierte Forderung Gegenstand des Insolvenzverfahrens bzw. erstreckte sich die Restschuldbefreiung auf sie, dann brauchen Sie diese Forderung nicht mehr zu bezahlen. Dies erkennen Sie daran, dass die Forderung zur Insolvenztabelle angemeldet war. Ist das der Fall, dann ist dementsprechend auch die Kontopfändung aufgrund dieser Forderung nicht mehr zulässig.

Indes kann die Kontopfändung zulässig sein, wenn die zugrunde liegende Forderung nicht von der Restschuldbefreiung erfasst wird bzw. nicht Gegenstand des Insolvenzverfahrens war. Dies ist z.B. anzunehmen, wenn es sich um Forderungen aus unerlaubter Handlung, Insolvenzstraftaten wegen Unterhaltsschulden handelt (§ 302 InsO). Dann kann auch nach dem Insolvenzverfahren weiterhin die Einzelvollstreckung gegen Sie betrieben werden und die Kontopfändung ist somit zulässig. Dies gilt auch für neuerworbene titulierte Schulden, also solchen, die nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens aufgenommen wurden.

Lösung 1: Rücknahme durch den Gläubiger

Die schnellste Lösung zur Beseitigung einer unrechtmäßigen Kontopfändung besteht darin, den Gläubiger der Pfändung zu kontaktieren. Dieser kann die Pfändung zurücknehmen bzw. der Rücknahme zustimmen, sodass Ihr Konto nicht mehr belastet wird. Probleme ergeben sich in der Praxis hierbei vor allem dann, wenn der Gläubiger aus verschiedenen Gründen unerreichbar oder unauffindbar ist. Dann bleibt die Pfändung nach der aktuellen Rechtslage bestehen, bis Sie gerichtlich aufgehoben wird. Wie das geschieht, erläutern wir in Lösung 2.

Lösung 2: Vollstreckungsabwehrklage

Kontopfändung trotz Restschuldbefreiung - Was tun?

Es hängt maßgeblich vom Bestehen und von der Durchsetzbarkeit der titulierten Forderung ab, ob die Kontopfändung trotz Restschuldbefreiung zulässig ist.

Wie im vorherigen Abschnitt angedeutet, kann es vorkommen, dass der Gläubiger nicht gewillt ist, die Pfändung aufzuheben oder einfach nicht ermittelt werden kann. In diesem Fall hilft weder der Insolvenzverwalter noch die Bank oder das Vollstreckungsgericht bei der Aufhebung der Pfändung. Das liegt daran, dass die Pfändung zu einer sogenannten öffentlich-rechtlichen Verstrickung des Kontos führt. Diese Verstrickung endet nicht mit dem Insolvenzverfahren, sondern grundsätzlich nur dann, wenn der Gläubiger in die Pfändungsaufhebung einwilligt oder ein Gericht nach einer Klage, die Pfändung aufhebt.

Der Klageweg ist durch die Erhebung einer sogenannten Vollstreckungsabwehrklage zu bestreiten. Damit macht der von der Kontopfändung Betroffene geltend, dass die zugrunde liegende titulierte Forderung nicht besteht oder nicht mehr durchsetzbar ist, sodass der Pfändung der Rechtsboden entzogen wird. Was Sie bei einer Klage zur Beseitigung der Kontopfändung beachten müssen, zeigen wir Ihnen in unserem Beitrag über die Vollstreckungsabwehrklage.

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26 Kommentare
  1. Angelina M. .
    says:

    Guten Abend Herr Rechtsanwalt,
    ich habe 2017 die Privatinsolvenz beantragt und 2017 schon ein P-Konto eröffnet war erst bei der Schuldner Beratung und Anfang 2018 wurde das Verfahren dann eröffnet, heute habe ich erfahren ich kann theorethisch mein P-Konto auflösen und in ein normales umwandeln aber die Bank teilte mir heute mit das eine Kontopfändung auf dem Konto sei. Was kann ich jetzt am besten dagegen tun? Als ich das Konto 2017 eröffnete nach Rücksprache mit der Schuldnerberatung habe uich dies auf der jetzigen Bank gemacht das heisst damls die Bank direkt gewechselt und das Konto sofort als P-Konto umschreiben lassen.

    Mit freundlichen Grüßen

    A.M

    • Dr. V. Ghendler
      says:

      Sehr geehrte Frau M.,

      wir empfehlen bis zur Restschuldbefreiung und bis zur Aufhebung aller Kontopfändungen das Konto als P-Konto beizubehalten. Die Pfändung kann nur der pfändende Gläubiger selbst aufheben lassen oder durch ein Urteil nach einer Vollstreckungsabwehrklage beseitigt werden. Eine andere Möglichkeit wäre es, nochmals das Konto zu wechseln und am besten bei einer anderen Bankengruppe neu zu eröffnen.

      Mit freundlichen Grüßen

      Dr. V. Ghendler
      Rechtsanwalt, Fachanwalt für Insolvenzrecht

  2. Koglin
    says:

    Eine Frage: Arbeitgeber überweist das Gehalt zu 28. eines Monats (Rechnungslauf erfolgt somit schon 4-5 Tage vorher.) Den Pfändungsbetrag führt er an den Isolvensverwalter ab.
    Nun erfolgt die Retschuldbefreiung am 27. Bekomme ich dann den Pfändungsbetrag vom Insolvensverwalter zurück?
    mfG D. K.

    • Andre Kraus
      says:

      Sehr geehrter Herr K.,

      eine Rückzahlung erhalten Sie bei einer Überpfändung. Nach Ihren Aussagen wird der bis zum 27. der Lohn des Monats anfallende Lohn grundsätzlich gepfändet werden können. Der Auszahlungszeitraum ist dabei grundsätzlich aus meiner Sicht nicht erheblich.

      Mit freundlichen Grüßen

      A. Kraus
      Rechtsanwalt, Fachanwalt für Insolvenzrecht

  3. Schmid W.
    says:

    Hallo Herr Rechtsanwalt meine frage ist ich habe meine Privatinsolvenz fertig und die Restschuld Befreiung bekommen jetzt habe ich auf dem Konto der Commerzbank noch Geld das Sie nicht ausbezahlen wollen,die wollen fon jeden Gläubiger es sind 3 eine Aufhebung fon 2 habe ich die Schicken lassen jetzt fehlt nur noch einer der aber hat sein Autohaus aufgegeben und die Frau vom Inkasso Existiert auch nicht mehr was soll ich machen damit ich an das Geld komme,Gericht sagt Sie können nichts machen da die Insolvenz durch ist

    • Andre Kraus
      says:

      Sehr geehrter Herr W.,

      Sie können nur den Gläubiger ausfindig machen und diesen auffordern, die Pfändung zurückzunehmen. Falls Sie den Gläubiger nicht ausfindig machen oder dieser sich weigert, können Sie dies in der Regel nur noch durch eine Vollstreckungsabwehrklage erreichen.

      Mit freundlichen Grüßen

      A. Kraus
      Rechtsanwalt, Fachanwalt für Insolvenzrecht

  4. S. W.
    says:

    Sehr geehrter Herr Rechtsanwalt
    Nach meiner Restschuldbefreiung teilte mir die Bank mit das sie das Pkonto aufgrund einer noch bestehenden Pfändung nicht in ein normales Konto umwandeln kann.
    Diese bestehende Pfändung wurde von der Restschuldbefreiung erfasst.
    Kann die Eröffnung eines neuen Kontos hier Abhilfe schaffen oder geht nur der Weg über die Gegenabwehrklage?
    Die alte Forderung dürfte ja normalerweise nicht mehr vollstreckbar sein aufgrund der erteilten Restschuldbefreiung?
    Mit freundlichen Grüßen
    S.W.

    • Dr. V. Ghendler
      says:

      Sehr geehrter Fragesteller,

      ja, grundsätzlich muss der Gläubiger für die Pfändung eines anderen Kontos einen neuen Pfändungs- und Überweisungsbeschluss beantragen. Somit würde die Eröffnung eines neuen Kontos dazu führen, dass die Pfändung nicht mehr auf dem Konto lastet.
      In der Tat ist die Forderung aufgrund der Restschuldbefreiung nicht mehr vollstreckbar. Teilweise versuchen Gläubiger aber dennoch, mit dem alten Titel weiter zu vollstrecken.

      Mit freundlichen Grüßen

      Dr. V. Ghendler
      Rechtsanwalt, Fachanwalt für Insolvenzrecht

  5. Peter S.
    says:

    hallo habe eine frage bin in der inso seit 4 jahren nun bestehen verstrickungen bei meiner bank die ich lösen soll laut meiner bank kann also nicht über mein ganzes gehalt verfügen ist es leichter die bank zu wechseln oder kann man die verstrickung leicht lösen lassen

    • Andre Kraus
      says:

      Sehr geehrter Herr S.,

      die Verstrickung kann vom Gläubiger aufgehoben werden oder nach einem entsprechenden Rechtsbehelf. Schnell und praktisch ist es, falls der Gläubiger hierzu nicht bereit ist, einfach die Bank zu wechseln.

      Mit freundlichen Grüßen

      A. Kraus
      Rechtsanwalt, Fachanwalt für Insolvenzrecht

  6. Cristian
    says:

    Hallo,
    ich habe den Beschluss zur Restschuldbefreiung erhalten und mein P Konto gekündigt. Guthaben war auch noch auf dem Konto dieses ist aber gesperrt da die Bank die Aufhebung des Insolvenzverwalter benötigt. Jetzt habe ich kein Geld mehr. Ist das so richtig? Ist mein Geld nun weg? Was muss ich tun?

    Danke für Ihre Antwort

    • Andre Kraus
      says:

      Sehr geehrter Herr D.,

      ich empfehle Ihnen, sich an den Insolvenzverwalter zu wenden und diesen um eine (deklaratorische) Freigabe Ihres Kontos bei Ihrer Bank zu bitten. Ich kann Ihren Ausführungen nicht entnehmen, ob die Bank das Guthaben an die Gläubiger ausgekehrt hat oder nicht.

      Mit freundlichen Grüßen

      A. Kraus
      Rechtsanwalt, Fachanwalt für Insolvenzrecht

  7. Alex
    says:

    Guten Tag Herr Kraus,

    Ich bin seit knapp 3 Jahren in Privatilnsolvenz. Hab eine Wohnung über eine Baugenossenschaft und ich habe durch Zufall erfahren das mein Treuhänder versucht hat hinter meinem Rücken mehrmals die Mitgliedschaft zu kündigen. Die Genossenschaft hat das zum Glück immer abgewehrt. Kann ich wegen sowas den Treuhänder wechseln ohne das ich meine Insolvenz gefährde und darf er das einfach so machen?

    Liebe Gruß
    Alex

    • Andre Kraus
      says:

      Sehr geehrte Frau D.,

      die Kündigung ist nicht per sé verboten im Insolvenzverfahren. Insofern stellt dies aus meiner Sicht auch keinen Grund dar, den Insolvenzverwalter/Treuhänder austauschen zu können.

      Mit freundlichen Grüßen

      A. Kraus
      Rechtsanwalt, Fachanwalt für Insolvenzrecht

  8. Jacky
    says:

    Guten Tag, wie lange nach Erteilung der Restschuldbefreiung sollte das P Konto noch bestehen?. Ich habe es damals direkt eingerichtet und bin jetzt aber aus der Inso vorzeitig raus. Alles ist beglichen und die restschuldbefreiung ist auch per Gerichtsbeschluss bei mir eingegangen.

    • Andre Kraus
      says:

      Sehr geehrte Frau J.,

      falls keine Pfändung mehr auf Ihrem Konto liegt, können Sie das P-Konto wieder in ein Girokonto umwandeln.

      Mit freundlichen Grüßen

      A. Kraus
      Rechtsanwalt, Fachanwalt für Insolvenzrecht

  9. Norbert L.
    says:

    Hallo ich bin mit Restschulbefreiung aus der Verbraucherinsolvenz seid Jahren draussen, habe noch einen Gläubiger der versucht mein Konto zu Pfänden. Den PfÜb hat er nicht mehr und kann den Titel nicht an das zuständige Amtsgericht nach Vollstreckungsgegenklage und Unzulässigkeit der Zwangsvollstreckung schicken. Jetzt habe ich das Vollstreckungsgericht wegen einer 2. Ausfertigung oder Abschrift per E-Mail gebeten um einen Antrag auf Aufhebung zu stellen. (wo das Gericht natürlich ein Orginal braucht). Meine Bank teilte mir mit, dass sie keine Pfändungsunterlagen grundsätzlich nicht raus geben dürfen. Ist es wirklich so schwierig oder übersehe ich da irgendwas? Meine Rechtsanwältin ist nun in Mutterschutz und kann mich leider nicht mehr vertreten. Hoffe sie können mir weiter helfen (kurz vor dem Ziel)

    • Andre Kraus
      says:

      Sehr geehrter Herr L.,

      an zwei Möglichkeiten lässt sich denken: Schließen Sie Ihr altes und eröffnen Sie ein neues Konto. Alternativ können Sie gegen den Gläubiger einen Anspruch auf Titelherausgabe geltend machen, der auch gerichtlich durchsetzbar wäre.

      Mit freundlichen Grüßen

      A. Kraus
      Rechtsanwalt, Fachanwalt für Insolvenzrecht

  10. Nezzi
    says:

    Hallo Herr RA, nach der Erteilung der Restschuldbefreiuung (08.2020), stelle ich heute fest, dass ein Gläubiger, der zur Insolvenzmasse gehörte, seine Pfändung aus 2014 nicht zurückgenommen hat. Die Bank informierte mich über eine ruhende Pfändung. Der Gläbiger reagiert nicht auf meinen Schriftsatz.

    Wie gehe ich vor? Die Voraussetzung für eine Vollstreckungsabwehr Klage sind nicht gegeben, da keine Vollstreckung bevorstehe.
    MfG

    • Andre Kraus
      says:

      Sehr geehrte Fragestellerin,

      der einfachste Weg ist es, ein neues Bankkonto zu eröffnen und danach vom Gläubiger die Titelherausgabe zu beanspruchen.

      Mit freundlichen Grüßen

      A. Kraus
      Rechtsanwalt, Fachanwalt für Insolvenzrecht

  11. B. R.
    says:

    Hallo!

    Ich Frage für meine Mutter nach, und zwar ist sie seit 09.06.2021 lt.Gerichtsbeschluss fertig mit ihrer Insolvenz, sprich der Antrag auf Restschuldbefreiiung wurde genehmigt. Die benötigten 35% wurden bezahlt und alle weiteren Insolvenzberater/Gerichtskosten wurden beglichen.

    Jetzt die Frage sie wird immernoch von dem “Insolvenzberater” gepfändet wie die Moante vorher auch, aber diese meinte Sie bekomme eine Rückzahlung, mit wann kann man denn damit rechnen? Und wieso wird weiter gepfändet?

    Evtl können sie helfen, mfg

    • Andre Kraus
      says:

      Sehr geehrte Frau R.,

      nehmen Sie nochmals persönlich Kontakt zum Insolvenzverwalter auf. Sprechen Sie diesen auf die genannten Fragen an. Stellen Sie in Aussicht, ggf. das Insolvenzgericht einzuschalten.

      Mit freundlichen Grüßen

      A. Kraus
      Rechtsanwalt, Fachanwalt für Insolvenzrecht

  12. Jeanette
    says:

    Guten Morgen,
    Ich habe meine privatinsolvenz letztes Jahr im Februar angemeldet. Es hat kein Gläubiger seine Forderung angemeldet und ich besitze auch keine Pfändung auf meinem Konto. Mit Rücksprache von meinem Schuldnerberater habe ich nun das P-Konto aufgelöst zu einem normalen Konto. In meinem Konto steht jedoch das ich in der Privatinsolvenz bin und ein Betrag von mehreren Tausend Euro (tausende mehr als meine Schulden betrugen) die Hälfte der Gerichtskosten ist nun getilgt offen sind noch knapp 800€. Habe eine restsumme von 200€ auf meinem Konto auf die ich aber nun nicht mehr zugreifen kann?
    Bin gerade etwas verzweifelt da ich dringend tanken muss um meinen hin und rück Arbeitsweg von knapp 60km gewährleisten zu können.
    Was kann ich tun?

    • Andre Kraus
      says:

      Sehr geehrte Fragestellerin,

      da Sie sich in einem Beratungsverhältnis befinden, können wir grundsätzlich keine Auskünfte geben. Es ist während des Insolvenzverfahrens immer ratsam das P-Konto als solches zu führen, um genau das genannte Szenario zu vermeiden. Das war auch die Idee des Gesetzgebers, dem Schuldner ein verlässliches monatliches Einkommen zu gewährleisten. Ich würde daher raten, ein P-Konto wieder einrichten zu lassen und alles Weitere mit Ihrem Schuldnerberater zu besprechen.

      Mit freundlichen Grüßen

      A. Kraus
      Rechtsanwalt, Fachanwalt für Insolvenzrecht

  13. B.  A. .
    says:

    Sehr geehrter Herr Rechtsanwalt,

    ich habe folgendes Problem , ich hatte 2 Pfändungen auf meiner Konto von Jahr 2015 , aktuell habe ich ein Restschuldbefreiung vom Gericht bekommen , im Beschluss steht , Es wird klarstellend darauf hingewiesen, dass die erteilte Restschuldbefreiung nur diejenigen Gläubiger betrifft, die im Zeitpunkt der Eröffnung der Insolvenzverfahrens über das Vermögen des Schuldners am 3.11.2016 bereits Insolvenz Gläubiger im Sinne des §38 InsO waren, unabhängig davon ob sie an dem Insolvenzverfahren teilgenommen haben. ich hatte ein Pfändungsschutzkonto bis jetzt gehabt, als ich den Beschluss bekam, löste ich meine Pfändungsschutzkonto ab und wandelte in einen Normalen Konto, jetzt komme ich nicht mehr an mein Guthaben , Bank sagt wenn ich mein Konto wieder in einer Pfändungsschutzkonto umwandele dann verliere ich mein ganzes Guthaben, es wird an den Gläubiger verteilt, mit den Gläubiger habe ich auch telefoniert den Beschluss zugesendet und die sagen schon 3 Wochen es ist in Bearbeitung , Was kann ich noch machen um mein Guthaben zu schützen? haben Sie einen Vorschlag für mich ? Vielen Dank im Voraus für Ihren Ratschlag.
    Mit freundlichen Grüßen
    A. B.

    • Andre Kraus
      says:

      Sehr geehrter Herr B.,

      Sie können beim zuständigen Vollstreckungsgericht einen Antrag auf vorläufigen Rechtsschutz dahingehend stellen, dass der Bank verboten werden soll, das gepfändete Geld an die Pfändungsgläubiger auszukehren. Ob der Antrag erfolgreich sein wird, kann ich Ihnen nicht sagen.

      Mit freundlichen Grüßen

      A. Kraus
      Rechtsanwalt, Fachanwalt für Insolvenzrecht

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