Gründung Ihrer Sicherheitsfirma: Bundesweit vom Anwalt
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Sicherheitsfirma gründen und betreiben
Sicherheitsdienste gewinnen in den letzten Jahren immer mehr an Bedeutung – der Markt boomt. Insbesondere der Objektschutzdienst nimmt zu, immer mehr Behörden beauftragen Sicherheitsfirmen. Dabei werden an Sicherheitsfirmen ganz bestimmte Voraussetzungen gestellt – ein Unternehmen im Wachgewerbe ist erlaubnispflichtig.
Möchten Sie sich auch selbständig machen und Ihre eigene Sicherheitsfirma gründen? Dann sollten Sie einige wichtige Aspekte bereits vor der Gründung beachten.
Fragen wie:
- „Welche Rechtsform ist am geeignetsten für meine Sicherheitsfirma?“,
- „Muss ich Besonderheiten bei der Gewerbeanmeldung beachten?“ oder
- „Wie kann ich gegen schlechte Bewertungen meines Sicherheitsdienstes im Internet vorgehen?“
werden auf dieser Seite ausführlich beantwortet.
Wir gründen Ihren Sicherheitsdienst – Sie konzentrieren sich allein auf Ihr Geschäft.
Fakten zur Sicherheitsbranche
- 50% der Sicherheitsdienstleistungen werden im Objektschutzdienst erbracht,
- Im Jahr 2019 existierten bereits 6.100 Sicherheitsdienste und Detekteien im Bundesgebiet mit über 267.000 Beschäftigten
- Die größte Kundenbranche ist der Öffentliche Dienst mit einem Anteil von 23,3 %
- Im Jahr 2019 wurde im Bereich des Bewachungsgewerbes ein Umsatz von 9,14 Mrd. Euro generiert
Statistik: bdsw.de
Inhaltsverzeichnis
Rechtsform und Formalitäten
Online Gründung
Andre Kraus, Rechtsanwalt und Gründer der KRAUS GHENDLER RUVINSKIJ Anwaltskanzlei, ist Ihr Ansprechpartner in Sachen Gründung, Markenrecht, Reputationsschutz und Unternehmensrecht.
Sicherheitsfirma gründen – Wahl der Rechtsform
Zu Beginn einer jeden Gründung ist der erste wichtige Schritt die Wahl der passenden Rechtsform für Ihr Unternehmen. Im Bereich des Wachgewerbes kommen zur Existenzgründung insbesondere folgen Unternehmensformen in Betracht:
- Die UG
- Die GmbH
- Die UG & Co. KG
- Die GmbH & Co. KG
Erfahrungsgemäß werden zur Gründung eines Sicherheitsgewerbes die haftungsbeschränkenden Unternehmensformen gewählt. Für Schulden der Sicherheitsfirma haften Sie dann nur mit dem Betriebsvermögen, nicht mit Ihrem privaten Vermögen.
Sicherheitsfirma gründen – Gründung Schritt für Schritt
Schritt 1 - Kostenlose Erstberatung
Wir beraten Sie zur Wahl der passenden Rechtsform für Ihr Unternehmen.
Schritt 2 - Anwaltliche Gründungsberatung
Wir erstellen Ihren individuellen Gründungsplan – und das zum Festpreis. Ihr individueller Gesellschaftsvertrag wird für Sie angefertigt, ganz nach Ihren Wünschen und – bei Bedarf – innerhalb von 24 Stunden.
Schritt 2 - Anwaltliche Gründungsberatung
Schritt 3 - Gründung Ihres Sicherheitsdienstes
Wir übernehmen für Sie die Handelsregistereintragung und melden Sie steuerlich sowie gewerblich an. Zur Klärung offener Fragen erhalten Sie eine ausführliche Abschlussberatung.
Sicherheitsfirma als GmbH gründen
Die Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) ist die favorisierte Unternehmensrechtform in Deutschland. Um eine (GmbH) zu gründen ist die Hinterlegung eines Stammkapitals von mindestens 12.500 Euro erforderlich. Um privat voll enthaftet zu sein, ist allerdings eine Stammeinlage von mindestens 25.000 Euro vonnöten. Bis zur Aufbringung dieser Summe haften Sie mit den restlichen 12.500 Euro persönlich.

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Nachteile der GmbH
Aufgrund der hohen Stammkapitaleinlage sind viele Gründer von der Gründung einer GmbH abgeschreckt. Zum Experimentieren kommt eher die Gründung einer UG in Betracht. Die UG kann dann bei wirtschaftlichem Erfolg in eine GmbH umgewandelt werden.
Vorteile der GmbH
Unabhängig von der Branche ist die GmbH die beliebteste Rechtsform. Sie verfügt über ein hohes Ansehen – im In- und Ausland. Mit der Gründung einer GmbH entfällt Ihre private Haftung und geht auf das Betriebsvermögen über.
Sicherheitsfirma als UG (haftungsbeschränkt) gründen
Die haftungsbeschränkte Unternehmergesellschaft (UG) wurde 2008 erschaffen und entspricht in großen Teilen der GmbH. Lediglich in der Stammeinlage unterscheiden Sie sich. Die haftungsbeschränkte Unternehmergesellschaft erfordert ein symbolisches Stammkapital von nur einem Euro. Zum Geschäftsbetriebe Ihres Sicherheitsunternehmens benötigen Sie jedoch sicherlich mehr Startkapital. Wie bei der GmbH, haften Sie nicht mit Ihrem privaten Vermögen.

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Vorteile der UG
Die Gründung einer UG erfordert ein minimales Startkapital von nur 1,- Euro. Auch die Gründungskosten sind, im Gegensatz zur GmbH, etwas geringer. Wie der Name schon sagt, ist die Unternehmergesellschaft haftungsbeschränkt. Das bedeutet, dass Sie für Schulden Ihrer Sicherheitsfirma nur mit Ihrem Betriebsvermögen haften. Ihre private Haftung ist ausgeschlossen.
Nachteile der UG
Die UG genießt einen weit weniger guten Ruf als die GmbH. Das begründet sich mit der niedrigen Stammeinlage. Für Ihr Sicherheitsunternehmen bedeutet das, dass Sie bei Verfügbarkeit des hohen Stammkapitals besser eine GmbH gründen sollten.
Sicherheitsfirma als GmbH & Co. KG gründen
Ebenso wie bei UG & Co. KG ist die GmbH & Co. KG eine Mischform aus GmbH und KG. Folglich gehen mit ihrer Gründung sämtliche Vor- und Nachteile der beiden Gesellschaftsformen einher.

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Vorteile der GmbH & Co. KG
Gründen Sie eine GmbH & Co. KG, können Sie Kapitalentnahmen einfacher und steuerlich vorteilhafter vornehmen. Auch die Einbeziehung von weiteren Gesellschaftern kann ohne notarielle Beurkundung vonstattengehen. Die Gesellschafter erhalten steuerliche Vorteile im Rahmen der Gewinnbeteiligung. Der gute Ruf der GmbH bleibt auch in dieser Rechtsform erhalten.
Nachteile der GmbH & Co. KG
Bei Gründung einer GmbH & Co. KG entstehen Ihnen doppelte Gründungskosten (insgesamt ca. 1.600 Euro, einzeln ca. 900 Euro). Auch der Aufwand des Steuerberaters verdoppelt sich – und damit seine Kosten. Um diesen Nachteilen zu entgehen, könnte die Gründung einer UG oder GmbH besser geeignet sein. Möchten Sie jedoch trotzdem in den Genuss der Vorteile einer Co. KG kommen, empfiehlt sich die Gründung einer UG & Co. KG.
Sicherheitsfirma als UG & Co. KG gründen
Wie bei der UG, ist zur Gründung einer UG & Co. Kommanditgesellschaft (UG & Co. KG) nur ein Stammkapital von 1,- Euro aufzubringen. Es wird eine UG und eine KG gegründet und die Vor- und Nachteile beider Gesellschaftsformen zusammengebracht.

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Vorteile der UG & Co. KG
Mit der Gründung einer UG & Co. KG werden Kapitalentnahmen vereinfacht, auch steuerlich. Sollten Sie nachträglich Gesellschafter wie z.B. Investoren oder Familienmitglieder aufnehmen wollen, ist dies leichter und ohne notarielle Beurkundung möglich. Die Gesellschafter erlangen mit dieser Rechtsform klare steuerliche Vorteile bei der Gewinnbeteiligung.
Nachteile der UG & Co. KG
Mit der Gründung einer UG & Co. KG haben Sie doppelten Gründungs- und Verwaltungsaufwand. Die Verschmelzung beider Unternehmen entsteht erst durch Modifikation des Gesellschaftsvertrag. Die UG & Co. KG hat zudem einen Imagenachteil gegenüber der Gmbh & Co. KG.
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Sicherheitsfirma gründen – Handelsregistereintrag
Im Handelsregister findet sich eine öffentliche Auflistung aller offiziell angemeldeten Gewerbebetriebe Deutschlands. Gründen Sie eine Sicherheitsfirma in einer handelsrechtlichen Form, ist die Sicherheitsfirma auch im Handelsregister eintragen zu lassen. Dazu gehören unter anderem auch die UG, die GmbH, die UG & Co. KG sowie die GmbH & Co.KG. Im Rahmen unserer Dienstleistung melden wir Ihre Sicherheitsfirma beim Handelsregister an.
Anmeldung beim Finanzamt
Sie müssen Ihren Security Service ebenfalls beim Finanzamt anmelden. Auch diesen Schritt übernehmen wir für Sie. Bei Bedarf stellen wir dazu Ihre Eröffnungsbilanz auf. Nach Überprüfung Ihrer Dokumente, stellt Ihnen das Finanzamt dann eine Steuernummer aus. Auf Grundlage dieser können Sie den Geschäftsbetrieb aufnehmen und Rechnungen ausstellen.
Anmeldung beim Gewerbeamt
Sobald Sie die Gewerbeerlaubnis erhalten haben, können Sie Ihren Sicherheitsdienst beim zuständigen Gewerbeamt anmelden. Bei Beauftragung übernehmen wir auch diesen Part für Sie. Wir nehmen die Gewerbeanmeldung nach dem notariellen Beurkundungstermin zur Gründung Ihrer Firma vor. Danach sind Sie offiziell der Inhaber einer Sicherheitsfirma.
Industrie- und Handelskammer (IHK)
Ihr Sicherheitsdienst ist außerdem zwingend bei der örtlichen IHK anzumelden. Die Anmeldung sollte bereits vor Aufnahme des Geschäftsbetriebs erfolgen.
Berufsgenossenschaft
Ihre Sicherheitsfirma ist weiterhin dazu verpflichtet, sich einer Berufsgenossenschaft anzuschließen. Für Sicherheitsunternehmen ist normalerweise die Verwaltungsberufsgenossenschaft (VBG) zuständig.
Berufsverbände
Sie können sich mit Ihrem Sicherheitsdienst darüber hinaus einem Berufsverband anschließen. Berufsverbände vertreten Ihre Interessen gegenüber Politik und Wirtschaft und können damit entscheidend zu Ihrem Erfolg beitragen. Der bekannteste Berufsverband im Sicherheitsgewerbe ist der BDSW, der Bundesverband der Sicherheitswirtschaft.
Sicherheitsfirma gründen – Voraussetzungen
Das Sicherheits- und Bewachungsgewerbe ist ein erlaubnispflichtiges Gewerbe und unterliegt damit nicht der Gewerbefreiheit. Diese Pflicht resultiert aus § 34a der Gewerbeordnung (GewO). Um die Erlaubnis zur Gründung eines Sicherheitsdienstes zu erhalten, müssen Sie zunächst Ihre Zuverlässigkeit nachweisen. Zum Nachweis dieser Eigenschaft fordert das Gewerbeamt
- ein Führungszeugnis
- eine Gewerbezentralregisterauskunft
- einen Beleg über die finanzielle Leistungsfähigkeit
- einen Nachweis zur bestandenen Sachkundeprüfung der IHK.
Zum Nachweis der Zuverlässigkeit und der Erteilung der Gewerbeerlaubnis sind beim zuständigen Gewerbeamt unter normalen Umständen folgende Dokumente einzureichen:
- Eine Kopie des Personalausweises (zum Beleg der Volljährigkeit)
- Ihr polizeiliches Führungszeugnis
- Der Beleg zum Vorliegen einer Haftpflichtversicherung
- Die Gewerbezentralregisterauskunft
- Eine Dokumentation der finanziellen Sicherheiten des Gewerbes
- Eine Unbedenklichkeitsbescheinigung von Finanzamt und Krankenkasse
- Den Sachkundenachweis der IHK
Nach § 34a Abs. 1a GewO dürfen Betreiber eines Sicherheitsdienstes für Bewachungsaufgaben nur Personen einstellen, welche die erforderliche Zuverlässigkeit besitzen und den Sachkundenachweis der IHK erbringen können. Diese Pflicht betrifft auch den Gewerbetreibenden selbst. Der Sachkundenachweis der IHK muss eine Mindestdauer von 80 Unterrichtsstunden haben, er kann aber auch durch den Nachweis von Berufserfahrung im Bewachungsgewerbe suggeriert werden. Im Rahmen der Sachkundeprüfung der IHK werden Inhalte abgefragt, die für die Ausübung einer Tätigkeit im Bewachungsgewerbe von Bedeutung sind. Dazu gehören:
- Das Recht der öffentlichen Sicherheit und Ordnung,
- die Gewerbeordnung,
- das Datenschutzrecht,
- das Bürgerliche Gesetzbuch,
- das Straf- und Verfahrensrecht,
- der Umgang mit Waffen, die der Verteidigung dienen,
- die Unfallverhütungsvorschriften und
- der deeskalierende Umgang mit Menschen in Konfliktsituationen.
Nach der bestandenen Prüfung erhalten Sie den Sachkundenachweis seitens der IHK, den Sie für die amtliche Gewerbeerlaubnis benötigen.
Bereits vor der Gründung sollte Ihr Businessplan stehen. Da der Betrieb eines Security Services ein gewisses Startkapital benötigt, sind Sie ggf. auf Fremdkapital angewiesen, für das Sie Ihren Businessplan unbedingt benötigen. Im Businessplan sind alle eventuell anfallenden Kosten aufzulisten.
Die Wahl des richtigen Standortes ist elementar für den Erfolg Ihres Sicherheitsgewerbes. Zunächst legen Sie damit auch indirekt fest, welches Gewerbeamt und welche IHK für Sie zuständig sind. Zur Wahl des optimalen Standortes sollten folgende Sachverhalte genauestens betrachtet werden:
- Konkurrenz: Sind bereits viele Sicherheitsfirmen an Ihrem Standort tätig, sollten Sie sich genau überlegen, ob die Gründung an diesem Standort wirtschaftlich effektiv ist. Ein hoher Bestand an Sicherheitsfirmen in einem bestimmten Gebiet kann auch für eine gute Auftragslage an diesem Standort sprechen. Vergleichen Sie dazu auch Ihr Dienstleistungsportfolio mit dem Ihrer Konkurrenten.
- Zielgruppe: Die Festlegung auf eine oder mehrere Zielgruppen kann Ihnen hilfreiche Hinweise zur Wahl des richtigen Unternehmensstandorts geben. Unter anderem können Sie damit Ihren Einzugsbereich für potentielle Kunden festlegen.
Ein Standort in einer mittleren bis großen Stadt ist empfehlenswert, da der Bedarf für Sicherheitsdienstleistungen dort höher ist.
Vor der Gründung Ihrer Sicherheitsfirma sollten Sie sich Gedanken über Ihr Marketing machen. Der Markt für Sicherheitsdienstleistungen ist groß, die Konkurrenz ist allgegenwärtig. Sie sollten sich um ein professionelles und seriöses Auftreten bemühen.
Im ersten Schritt sollten Sie deshalb einen seriösen Internetauftritt einrichten, auf dem sie Ihre Alleinstellungsmerkmale und Kompetenzen herausstellen. Für eine höhere Sichtbarkeit sollten sie auf eine professionelle SEO achten. Auch ein Eintrag bei Google Maps ist empfehlenswert. Mit der darin enthaltenden Bewertungsfunktion für Ihre Kunden schaffen Sie Transparenz und erscheinen damit vertrauenswürdiger.
Bei allen Marketing-Maßnahmen sollten Sie Ihre Zielgruppe im Hinterkopf behalten.
Buchhaltung Ihrer Sicherheitsfirma
In den meisten Fällen sind Sicherheitsfirmen zur doppelten Buchführung verpflichtet. Der Verantwortliche zur Einhaltung dieser Verpflichtung ist der Geschäftsführer. Er muss dafür sorgen, dass die laufende Buchhaltung und der Jahresabschluss nach handelsrechtlichen Vorgaben abgewickelt werden.
Pflicht zur doppelten Buchführung
Die zeitnahe und exakte Erfassung jeglicher Geschäftsvorgänge ist Hauptbestandteil der doppelten Buchführung. Mit Ihr gehen zahlreichen Pflichten einher:
- Kontierung und Buchung der Ausgangsrechnungen,
- Abstimmung der Debitoren-Konten,
- Ausdruck offener Posten,
- Kontierung und Buchung der Eingangsrechnungen,
- Abstimmung der Kreditoren-Konten,
- Ausdruck der Verbindlichkeiten,
- Abstimmen der Bestände,
- Kontierung und Buchung der Kasse,
- Kontierung und Buchung der Kontoauszüge.
Buchhaltung outsourcen
Unsere Erfahrungen zeigen, dass die Auslagerung der Buchhaltung wesentliche Vorteile mit sich bringt. Sie müssen sich nicht mehr mit den teils lästigen Formalitäten befassen und haben einen Experten an Ihrer Seite, der Ihnen Rechtssicherheit garantiert.
Vorteile des Outsourcings der Buchhaltung
Minimierung des Verwaltungsaufwands
Ihr Verwaltungsaufwand wird sich mit der Auslagerung der Buchhaltung stark minimieren. Sie gewinnen Zeit und Geld, indem Sie sich ganz auf Ihre Sicherheitsfirma konzentrieren und kurbeln die Produktivität Ihres Unternehmens an.
Sie haben die Finanzlage immer im Blick
Sie erhalten regelmäßige Reportings von uns und sind damit immer auf dem aktuellen Stand.
Outsourcen der Haftung
Mit der Auslagerung Ihrer Buchhaltung lagern Sie automatisch auch die Haftung zu einer rechtskonformen Buchführung aus. Damit erfüllen Sie Ihre rechtlichen Verpflichtungen und sind immer auf der sicheren Seite.
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Sicherheitsfirma gründen – Finanzierung
Bei Gründung Ihres Sicherheitsdienstes sollten Sie über ausreichend Kapital verfügen, um einen professionellen und sicheren Geschäftsbetrieb gewährleisten zu können. Idealerweise können Sie genügend Eigenkapital in die Firma einbringen. Oft kann es aber sein, dass Sie zu Beginn auf Fremdkapital angewiesen sind. Auch im Laufe Ihrer Geschäftstätigkeit kann es vorkommen, dass Sie finanzielle Unterstützung benötigen.
Sie können zum Beispiel einen Kredit bei Ihrer Bank aufnehmen – sollten dabei aber unbedingt beachten, dass Sie zur Tilgung des Kredits auch mit Ihrem privaten Vermögen haftbar gemacht werden können. Möglicherweise sind Sie somit auf einen Investor angewiesen.
Formen der Beteiligung
Zu den klassischen Beteiligungsformen gehören:
- Eine Beteiligung als Gesellschafter der UG oder GmbH
- Eine Beteiligung als Kommanditist der UG & Co. KG oder GmbH & Co. KG
- Die atypische stille Beteiligung
- Die typische stille Beteiligung
- Das partiarische Darlehen.
Zur Beteiligung eines Investors am Unternehmen wird ein Beteiligungsvertrag geschlossen.
Ziele des Beteiligungsvertrages
Im Beteiligungsvertrag sind alle Bestimmungen enthalten, die das Geschäftsverhältnis zwischen Investor und Unternehmen regeln. Auch nachfolgende Beteiligungsoptionen können in einem Beteiligungsvertrag geregelt sein. Der Beteiligungsvertrag sollte so detailliert gestaltet sein, dass es im weiteren Verlauf nicht zu Rechtsstreitigkeiten zwischen Unternehmen und Investor kommt. Er sollte möglichst günstig für Sie formuliert sein und auch Eintritt und Austritt des Investors behandeln.
Gerne übernehmen wir die Erstellung Ihres Beteiligungsvertrages für Sie. Mit unserer anwaltlichen Expertise regeln wir den Beteiligungsvertrag lückenlos – Sie bekommen Rechtssicherheit und können sich ganz auf Ihr Geschäft konzentrieren.
Marke für Ihren Sicherheitsdienst anmelden
Damit Ihr Unternehmen vor Konkurrenten und Nachahmungsversuchen geschützt ist, können Sie eine Marke für Ihren Firmennamen oder Ihr Firmenlogo anmelden. So können Sie auch einzelne Dienstleistungen oder sogar eigene Produkte markenrechtlich schützen lassen. Ihr Unternehmen erhält einen Wiedererkennungswert und Sie schaffen so Ihre individuelle Corporate Identity. Sie können eine deutsche Marke oder eine europäische Unionsmarke anmelden.
Marke anmelden Schritt für Schritt

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Schritt 1
Kostenlose Erstberatung
Kostenlose Erstberatung zur Wahl der geeigneten Markenart
Schritt 2
Prüfung der Eintragungsfähigkeit
Überprüfung der Eintragungsfähigkeit der Marke (Identitätsrecherche, Ähnlichkeitsrecherche, Bekanntheitsschutzprüfung)
Schritt 2
Schritt 3
Eintragung der Marke in das Markenregister
Sie genießen zehn Jahre Markenschutz, der beliebig erneuert werden kann.
Deutsche Marke für Ihren Sicherheitsdienst anmelden
Mit der Anmeldung einer deutschen Marke genießen Sie zehnjährigen Markenschutz in Deutschland. Sie können somit gegen Rechtsverstöße gegen Ihr Markenrecht im gesamten Bundesgebiet juristisch vorgehen. Die Anmeldung einer deutschen Marke ist dann die richtige Wahl, wenn Ihr Kundenkreis im Wesentlichen in Deutschland ansässig ist.
Europäische Marke für Ihren Sicherheitsdienst anmelden
Die Anmeldung einer europäischen Marke ist zu Beginn Ihrer Gründung dann zu empfehlen, wenn Sie vorhaben, Kunden in einem oder mehreren Mitgliedstaaten der EU zu gewinnen.
Auch der europäische Markenschutz erstreckt sich über eine Dauer von zehn Jahren und kann beliebig erneuert werden.
Schlechte Bewertungen Ihres Sicherheitsdienstes auf Google & Co. löschen lassen
Der Ruf Ihrer Sicherheitsfirma ist ein wichtiger Baustein Ihres unternehmerischen Erfolgs. Durch Online-Bewertungsportale wie:
- Google,
- Jameda,
- Yelp,
- Facebook,
- Proven Expert
und zahlreiche weitere Portale, können sich Kunden im Internet Ihren ersten Eindruck über ein Unternehmen verschaffen und selbst Bewertungen abgeben. Statistisch betrachtet informieren sich 77 % der Verbraucher an Bewertungen im Internet. Rund 90 % aller Suchen über Suchmaschinen im Internet werden mit Hilfe von Google getätigt.
So können Sie negative Bewertungen im Internet löschen lassen
Nicht jede Bewertung im Internet ist rechtmäßig. Gegen unrechtmäßige Bewertungen Ihrer Sicherheitsfirma können Sie deshalb vorgehen.
Unrechtmäßig ist eine Bewertung dann, wenn sie sich den nachstehenden Kriterien zuordnen lässt:
- Bewertung ist unwahr: Die Schilderungen der Bewertung spiegeln nicht die Tatsachen wieder. Das gilt auch für den Fall, dass der Bewertende gar kein Kunde bei Ihnen war.
- Die Bewertung enthält eine Beleidigung oder ist anders strafrechtlich relevant
- Fake Bewertung: Es existieren Fake-Accounts, die nur erstellt werden, um eine schlechte Bewertung abzugeben. Diese werden manchmal sogar von Konkurrenten genutzt.
Im Rahmen unserer Dienstleistungen bieten wir unseren Kunden an, die Löschung einer unrechtmäßigen Bewertung in die Wege zu leiten.

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Unrechtmäßige Bewertungen löschen lassen – Schritt für Schritt
Schritt 1
Sichtung der Unterlagen
Sie senden uns den Text Ihrer schlechten Bewertungen mit der entsprechenden Internetadresse und Ihrer Beschreibung des Sachverhaltes zu. Sie können uns diesen auch per E-Mail an unternehmer@anwalt-kg.de zukommen lassen. Außerdem haben Sie die Möglichkeit, über unser Kontaktformular an uns heranzutreten oder uns im Rahmen einer kostenlosen Erstberatung anzurufen.
Schritt 2
Kostenlose Erstprüfung
Wir prüfen Ihre Bewertung(en) kostenlos und informieren Sie schnellstmöglich über die Erfolgsaussichten einer Löschung. Erst danach beauftragen Sie uns mit unserem Auftragsformular. Wir erstellen unmittelbar nach Beauftragung einen anwaltlichen „notice-and-take-down-letter“ und fordern das betreffende Portal darin auf, die negative Bewertung zu entfernen.
Schritt 2
Schritt 3
Löschung der Bewertung
In den meisten Fällen wird die negative Bewertung bereits auf unser anwaltliches Schreiben hin gelöscht.
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Sicherheitsfirma gründen – Allgemeine Geschäftsbedingungen
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB oder auch das „Kleingedruckte“) regeln das rechtliche Verhältnis zwischen Ihrem Sicherheitsdienst und Ihren Kunden.
Die Vorteile von AGB sind:
- Standardisierung und Optimierung von Verkaufsprozessen,
- Erstellung von für Sie rechtlich vorteilhaften Rahmenbedingungen,
- Rechtssicherheit in Ihren Geschäftsvorgängen.
Inhalte von AGB
AGB regeln die Beziehung zu:
- Ihren Kunden,
- Ihren Lieferanten und
- sonstigen involvierten Dienstleistern.
Klassische Inhalte von AGB sind:
- Geltungsbereich und Vertragssprache
- Einzelheiten zum Vertragsschluss
- Preise
- Zahlungsbedingungen und Fristen, Verzugsregelungen
- Lieferbedingungen
- Eigentumsvorbehalt
- Widerrufsbelehrung
- Umgang mit Transportschäden
- Gewährleistungsrecht
- Haftung
- Anwendbares Recht
- Gerichtsstand
- Lizenzrecht
Ablauf der AGB-Erstellung
- Wir erhalten eine Beschreibung Ihres Geschäftes und führen eine Prognose durch.
- Ihre AGB werden von uns für Sie erstellt.
- Ihr Geschäft kann nun rechtssicher funktionieren.
Sicherheitsfirma gründen – Datenschutzbeauftragter
Ob Sie einen Datenschutzbeauftragten für Ihren Sicherheitsdienst bestellen (oder selbst als dieser fungieren) müssen, hängt davon ab, ob folgende Faktoren auf Ihre Sicherheitsfirma zutreffen:
- Ihr Sicherheitsdienst verarbeitet personenbezogene Daten automatisiert. Außerdem müssten neun Mitarbeiter mit der automatisierten Datenverarbeitung beschäftigt sein. Schon der Einsatz von Computertechnik gilt als automatisiert (§ 4f Abs. 1 Satz 3 BDSG).
- Die automatisierte Datenverarbeitung gehört zu Ihrem Geschäftsmodell.
- Unabhängig von der Mitarbeiterzahl müssen Sie in Ihrem Unternehmen einen Datenschutzbeauftragten bestellen, wenn Sie sensible personenbezogene Daten verarbeiten.

Sicherheitsfirma gründen – Mitarbeiter beschäftigen
Besondere Voraussetzungen für Mitarbeiter im Wachdienst
Sie dürfen nur Mitarbeiter im Wachdienst beschäftigen, die als „zuverlässig“ im Sinne der Gewerbeordnung gelten und den IHK-Sachkundenachweis erbracht haben (§ 34a Abs. 1a GewO). Lassen Sie sich deshalb unbedingt die polizeilichen Führungszeugnisse der im Wachdienst beschäftigten Mitarbeiter zeigen bzw. kopieren.
Typen des Arbeitsvertrags
- Vollzeit Arbeitsvertrag
- Teilzeit Arbeitsvertrag
- Jobsharing Arbeitsvertrag
- Minijob Arbeitsvretrag
- Werkstudent Arbeitsvertrag
- Ausbildung Arbeitsvertag
- Praktikantenvertrag
Typische Arbeitsvertrags-Inhalte
- Arbeitszeit und Arbeitsort
- Aufwendungen
- Beginn und Befristung
- Geheimhaltung
- Gesundheitliche Überprüfung
- Herausgabe von Arbeitsmitteln
- Kleidung
- Krankheit
- Kündigung
- Nebentätigkeit
- Vertragsparteien
- Tätigkeitsbeschreibung
- Überstunden
- Urlaub
- Vergütung
- Wettbewerbsverbot
Exkurs: Sicherheitsfirma abwickeln und schließen
Schon bei der Gründung Ihrer Sicherheitsfirma sollten Sie sich mit der Schließung Ihres Unternehmens befassen. Diese ist manchmal wirtschaftlich sinnvoll, manchmal sogar gesetzlich vorgeschrieben. In wirtschaftlicher Hinsicht können die Folgen von Misserfolg in zwei Szenarien bestehen:
- Insolvenz beantragen
- Löschung oder Auflösung wegen Vermögenslosigkeit
Insolvenz beantragen
Sie müssen für Ihr Unternehmen Insolvenz anmelden, wenn dieses Schulden angehäuft hat, die nicht mehr getilgt werden können. Haben Sie eine Kapitalgesellschaft gegründet, haften Sie im Rahmen der Insolvenz nur mit dem Betriebsvermögen.
Die Sachlage sieht anders aus bei Unternehmen, die nicht als Kapitalgesellschaften gegründet wurden – in diesem Fall ist die Privatinsolvenz unausweichlich.
Löschung ohne Sperrjahr und Liquidation bei Vermögenslosigkeit
Bei mittelmäßigem Erfolg Ihrer Unternehmung kann es wirtschaftlich Sinn machen, eine Löschung ohne Sperrjahr und Liquidation bei Vermögenslosigkeit einzuleiten. Dann darf die aber weder Vermögen, noch Schulden haben. Die Entfernung aus dem Handelsregister kann in diesen Fällen nach ca. drei Monaten vonstattengehen. Das Verfahren ist zudem günstiger als die klassische Liquidation (1.000 Euro statt 3.000 Euro).

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Ihr Gründungsteam

Andre Kraus
Fachanwalt für Insolvenzrecht

Ahaliya Kapilan
Rechtsanwältin

Oksana Enns
Dipl. Wirtschaftsjuristin

Sara Garcia Corraliza
Rechtsanwältin

und ein Team
von juristischen Beratern, Diplom Juristen und weiteren Rechtsanwälten
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Wir kümmern uns um Ihre UG-Gründung – Sie konzentrieren sich alleine auf Ihr Geschäft. Eine Wartezeit oder lange Bearbeitungsdauer sehen wir nicht vor.
Rechtssicherheit
Ihre Rechtssicherheit steht für uns an erster Stelle. Wir erfüllen den anwaltlichen Vorbehalt der Rechtsberatung (§ 2 Abs. 1 RDG) und übernehmen die volle anwaltliche Gewähr.
Preistransparenz
Wir begleiten Sie zu einem feststehenden Festpreis – ohne komplexe Gebühren oder indirekt umgelegte Kosten von Vermittlungsportalen.
Spezialisierung
Durch unsere Spezialisierung auf bestimmte Kerngebiete und den Verzicht auf alle anderen Rechtsgebiete bieten wir Ihnen eine besonders hohes Fachniveau zu einem verhältnismäßig geringen Festpreis.
Langfristigkeit
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