Löschung / Auflösung GmbH

Gerne auch telefonisch unter 0043 664 81 44343

lg daniel maier

Unternehmensgruendung

Ich werde Ende des Jahres von Schweden nach Deuschland ziehen (schwedischer Staatsbuerger) und möchte meine Firmenanteile an einem schwedischen Startup in ein deutsches Unternehmen uebertragen.
Welche Unternhemensart ist sinnvoll?

Vielen Dank
Arash

Steuer

Gründung Ug oder gbr hängt für uns davon ab was insgesamt am ende Steuerlich vorteilhaft ist.

Was ist Steuertechnisch Vorteilhaft?

Danke und Gruß
Sener

Guten Tag
ich befinde mich in der Wohlverhaltensphase, bin alleinstehender, verdiene 1.260,41€ – Teilzeit, also wird nix gepfändet. Ich habe auch P Konto.

Ich habe paar Fragen:
1. wenn ich Überstunden mache dann kann ich die ohne Pfändung behalten? und sollen die zusammen mit Gehalt bezahlt werden oder als getrennte Überweisung von meinem Arbeitgeber ? oder was ist nicht pfändbar ? Überstunden, Zuschgläge?
2. kann ich und bis wie viel Weihnachtsgeld kriegen, ohne zu Pfändung ?
3. wenn mein Arbeitgeber sich entscheidet mir Inflation Ausgleich zu bezahlen, wie wirkt das bei meiner Insolvenz, kann ich behalten oder wird es gepfändet ?

Danke im Voraus

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Lohnsteuer Wohlverhaltensphase

Sehr geehrte Damen und Herren,

Ich bin in der Wohlverhaltensphase seit dem 17.01.2021. Meine Lohnsteuererklärung mache ich wieder selber, die von 2020 Habe ich auch selber gemacht und die ging auch komplett an den Insolvenzverwalter. Da ich aber theoretisch die Lohnsteuererstattung durch die Wohlverhaltensphase selber behalten kann, wie funktioniert dieses da es ja eine Nachverteilung gibt. Rechnet das Finanzamt das dann selber aus, weil der Insolvenzverwalter ja im Prinzip das Geld vom Januar 2021 noch bekommen muss da dort die Insolvenz noch lief.
Was mache ich wenn das Finanzamt alles dem Insolvenzverwalter überweist.?

Um eine Erklärung würde ich mich sehr freuen.

Packages

What is different between all packages. Can we take simply start up package for opening an UG company

Wohlverhaltensphase

Hallo und guten Tag!
Seit 12.04.2021 bin ich in Privatinsolvenz. Das erste Jahr ist damit geschafft. Der vom Gericht angesetze Schlusstermin ist am 25.04.2022. Das Büro des Insolvenzverwalters hat mir inzwischen mitgeteilt, dass dann der Insolvenzverwalter nur noch Treuhänder sei.
Ich habe seit Anfang an ein P Konto. Ein Gerichtsbeschluss, zur Mitteilung auch an meine Bank im Nov`21, sagt, dass alle vom meinem Arbeitgeber auf mein P Konto überwiesenen Beträge zu meiner Verfügung stehen,auch wenn diese über dem gestztl. Pfändungsbetrag liegen, da pfändbares Einkommen durch den Arbeitgeber schon an den Insolvenzverwalter überwiesen wurde.
Ab Mai beginnt dann die Wohlverhaltensphase.
Frage 1: Kann/soll man das P Konto dann in eine normales Konto ändern oder weiter als P Konto betreiben? Es gab ein paar Probleme mit den nutzbaren Freibeträgen im Monat. Evtl. würde ich sogar die Bank wechseln.
Frage 2: Wird dann nur noch das pfändbare Einkommen abgeführt? Wie verhält es sich zB. bei Steuerückzahlungen?
Frage 3: Der schrftl. Mitteilung zum Abschlusstermins vom Gerichtes. lag auch eine Rechnung bei. Diese hat der Insolvenzverwalter beantragt, auf Staatskasse. Wenn der Insolvenzverwalter nun “Treuhänder” ist, muss ich da Kosten übernehmen?

Vielen Dank schon mal im voraus
Mit freundlichem Gruß