Verkehrsberuhigter Bereich (Spielstraße)
Ein verkehrsberuhigter Bereich (“Spielstraße”) ist zwar dem öffentlichen Straßennetz angebunden, doch gelten hier besondere Regeln: Kinder und Fußgänger haben in solchen Bereichen Vorrang, Autofahrer und Radfahrer – sofern sie die Straße befahren dürfen – müssen sich unterordnen.
Umgangssprachlich wird ein verkehrsberuhigter Bereich im Allgemeinen als Spielstraße bezeichnet. Verkehrsrechtlich besteht zwischen den beiden Begriffen allerdings ein Unterschied: Während ein verkehrsberuhigter Bereich auch für Auto- und Radverkehr zugelassen ist, sind in echte Spielstraßen für Fahrzeuge grundsätzlich verboten.



