Privatstrasse

Ich bin Miteigentümer an einer halböffentlichen Privatstrasse ( Bruchteilsgemeinschaft ).
In absehbarer Zeit sollen Erdarbeiten zur Verlegung der Kabel beginnen.
Die Arbeiten betreffen zunächst die Verlegung der Kabel unter der Straße.

Kann ich die Arbeiten bzw. Nutzung durch ein Unternehmen als einzelner Miteigentümer
verhindern?

Der Betreiber des Netzausbau bezieht sich auf § 134 Abs. 1 Nr. 2

.

Privatweg

Hallo und guten Tag !

Meine Frage lautet wie folgt: wenn ein Privatweg mit einem Überfahrtsrecht zum Fahren und Gehen belastet ist, wird er dann zu einem halböffentlichen Privatweg ?

Die eingetragene Grunddienstbarkeit gilt ja nicht nur für den Berechtigten der eingetragenen Grunddienstbarkeit selbst, sondern ermöglicht, Verbote / Einschränkungen gibt es hier nicht, den Zugang für Ver- und Entsorgungsdienstleister, Besucher, Kunden, Lieferanten, etc. In Ermangelung von Verboten / Einschränkungen kann also jeder, der es beabsichtigt, zu meinem Hinterliegergrundstück gelangen, somit die komplette Öffentlichkeit.

MfG

Holger Willrodt

Privatstraße

Wir haben vor 15 Jahren ein gebrauchtes Haus gekauft, dass an zwei Seiten unbebaute Grundstücke hatte – diese waren auch für Bebauung nicht freigegeben, da in der Nähe eine Hochspannungsleitung verlief. Ein Carport für ein Fahrzeug befindet sich auf unserem Grundstück. Der Wiesenbereich vor unserer Haustür war geschottert, dort wurde auch geparkt. Andere Parkmöglichkeiten sah die Anlage des Grundstücks, sowie die Bepflanzung mit Bäumen an der öffentlichen Straße nicht vor. Vor ca. sieben Jahren wurde die Trasse der Hochspannungsleitung verlegt, Bebauung freigegeben. 4 neue Grundstücke wurden auf den ehemaligen Wiesen vergeben und bebaut. Damit die neuen Nachbarn ihre Grundstücke erreichen konnten, wurde auf dem früheren Schotterweg eine Privatstraße angelegt – über die wir das Carport erreichen können. Von den neuen Nachbarn bezahlt, uns wurde Wegerecht eingeräumt. Wenn wir Besuch bekamen, parkte dieser auf der Privatstraße seitlich an unserem Grundstück – ausreichend Platz zur Vorbeifahrt war gegeben. Jahre lang war alles in Ordnung, dann wurden wir erstmalig vor einem Jahr auf dieses Parken unserer Besucher von den Nachbarn angesprochen. Wir haben daraufhin einen Teil unseres Grundstücks direkt vor der Haustür aufwendig umgestaltet und eine gepflasterte Parkbucht geschaffen, um keinen Ärger zu bekommen. Allerdings ist auf Grund der unveränderbaren Lage des Hauses die Parkbucht bei manchen Fahrzeugen einige Zentimeter zu schmal, so dass diese bis maximal 15 Zentimeter in die Spielstraße reinragen. Nun wird auch dies von den neuen Nachbarn bemängelt – auch unserer Hinweis, dass auf Grund der vorherigen früheren Situation wir keine andere Parkmöglichkeiten hätten, jetzt alles Mögliche getan hätten um Frieden zu halten, half nichts. Haben wir diese Parkbucht wegen wenigen Zentimeter umsonst gebaut? Dürfen unsere Nachbarn unseren Besuchern das Befahren/Parken verbieten? Vielen Dank im Voraus.

Bußgeld in Kroatien

Meine Frau hatte im Urlaub vor 1 Jahr kein Parkticket in einem Ort in Istrien gezogen (Automat war kaputt) und hatte danach einen Strafzettel an der Scheibe.

Den hat sie ignoriert. Heuer – fast genau 1 Jahr später – kam ein Anwaltsschreiben (auf Deutsch) aus Kroatien, wo der Anwalt für die Stadt Poreč 172 € fordert. Die eigentliche Strafe war nur 13 €, Rest waren Kosten für Ermittlung der Adresse u. Verwaltung.

Ich halte das für vollkommen unangemessen. Wie sollen wir uns verhalten?

Grüsse

C.G.

Parkverbot

in einer Sackgasse (zeichen 357) und anschlißenden eingeschänkten Halteverbot+zusatz Anfang (zeichen286) und einem weiteren Schild(zeichen286+ wiederholung vor der Wendeschleife. Geradeausfahrt in den Wald duch Durchfahrtsverbotzeichen nicht erlaubt.
Habe ich gewendet und mich am rechten Fahrbanrand gestellt dort stand kein Zeichen ( garnichts ) .
Jetzt habe ich eine Ordnungswiedrichkeit angezeigt bekommen. Hätte nicht dort noch ein Schild aufgestellt werden müssen um mich darauf hinweisen müssen.

Parken vor eigener Einfahrt

Hallo Herr Kämmerer,

ich habe einen eigenen Garagenhof. Die Einfahrt ist ca. 12 m breit.
Auf der gesamten Straßenseite wo sich meine Einfahrt befindet gilt eingeschränktes Halteverbot. Ausgenommen für Bewohner, die mit Ausweis parken dürfen.
Links der Einfahrt ist ein eingezeichneter Anwohner Parkplatz, rechts der Einfahrt stehen Glascontainer, danach kommen wieder Anwohnerplätze. (alles auf der Straße – nicht auf dem Gehsteig)
Oft stand ich vor meiner Einfahrt, habe niemand behindert und die Zufahrtsbreite zum Garagenhof betrug noch ca. 5 Meter. Plötzlich hagelt es Knöllchen mit der Begründung, dass es sich um eingeschränktes Halteverbot handelt und dort keine freien Parkplätze markiert sind sondern nur für Anwohner. Deshalb ist es verboten.
Diese Logik erschließt sich mir nicht. Entweder gibt es Parkplätze oder nicht, egal ob only für Anwohner.
Hätten Sie bitte einen Tipp?

Mfg und besten Dank vorab
Johannes

30er Zone

Hallo, ich wohne in einem Ortsteil mit ca. 2300 Einwohnern, in einer 30er Zone, wo sich kaum einer an die Geschwindigkeitsbegrenzung hält.
Das Problem ist, dass die “führende” Straße eine Vorfahrtstraße, mit Zeichen 306, gekennzeichnet ist.
Begründung der Stadt, die Straße führt durch ein Wohngebiet in ein Gewerbegebiet (Mischgebiet).
Ist das zulässig ?? es heißt doch in 30er Zone grundsätzlich Rechts vor Links ???
Im voraus recht herzlichen Dank.

Fußgänger-Schutzstreifen

Sehr geehrte Anwält*Innen,
in meiner Stadt mit Kurpark und vielen Freizeitangeboten verläuft parallel zum Park
eine Straße mit Gehweg entlang. Der Kurpark lockt viele Besucher aus nah und fern an, viele mit Kraftfahrzeugen, die den Gehweg als Parkfläche benutzen, sodass die Fußgänger auf der Straße gehen mussten. Auch viele gehbehinderte Fußgänger*Innen mit Rollatoren, die ganz in der Nähe in Senior*Innen Häuser wohnen. Auf Protest einiger Bürger wurde der Gehweg von der Stadt zur Parkfläche erklärt, VZ: 315-66, also vollflächig. Für die Fußgänger wurde ein 1,30 m breiter Fußweg auf der Fahrbahn aufgebracht, der durch einen weisen Streifen
abgegrenzt ist. Da der Fußweg keinen Fußgängergegenverkehr zulässt, stellt sich die Frage, ob dies im Sinne der Vision Zero, die vom Bundesrat in die( VwV-STVO)verankert wurde, noch zeitgemäß?
Mit freundlichen Grüßen
P. Ries

Fußgänger-Schutzstreifen

Sehr geehrte Anwält*Innen,
in meiner Stadt mit Kurpark und vielen Freizeitangeboten verläuft parallel zum Park
eine Straße mit Gehweg entlang. Der Kurpark lockt viele Besucher aus nah und fern an, viele mit Kraftfahrzeugen, die den Gehweg als Parkfläche benutzen, sodass die Fußgänger auf der Straße gehen mussten. Auch viele gehbehinderte Fußgänger*Innen mit Rollatoren, die ganz in der Nähe in Senior*Innen Häuser wohnen. Auf Protest einiger Bürger wurde der Gehweg von der Stadt zur Parkfläche erklärt, VZ: 315-66, also vollflächig. Für die Fußgänger wurde ein 1,30 m breiter Fußweg auf der Fahrbahn aufgebracht, der durch einen weisen Streifen
abgegrenzt ist. Da der Fußweg keinen Fußgängergegenverkehr zulässt, stellt sich die Frage, ob dies im Sinne der Vision Zero, die vom Bundesrat in die( VwV-STVO)verankert wurde, noch zeitgemäß?
Mit freundlichen Grüßen
P. Ries

Sichtbehinderung rechts und links der Grundstückszufahrt

Sehr geehrter Herr Kämmerer,
Wir wohnen an einer Hauptstraße. Auf unserer Straßenseite ist parken erlaubt. Das Problem ist, dass uns die Fahrzeuge die Sicht beim herausfallen aus unserer Zufahrt versperren. Ganz extrem ist es,wenn Ein Fahrzeug ab 3,5t parkt. Meine Frage, gibt es eine rechtliche Handhabe für uns, dass die Anzahl der parkenden Fahrzeuge reduziert wird und ein Verbot für nicht PKW erstellt wird? Zum besseren Verständnis könnte ich Ihnen bei Gelegenheit Fotos zukommen lassen.
Mit freundlichen Grüßen