Privatstraße mit öffentlicher Widmung
Hallo,
Ich habe eine Frage bezüglich einer Privatstraße mit öffentlicher Widmung. Trägt die Straßenbaulast der Eigentümer oder die Gemeinde ?
Liebe Grüße
Hallo,
Ich habe eine Frage bezüglich einer Privatstraße mit öffentlicher Widmung. Trägt die Straßenbaulast der Eigentümer oder die Gemeinde ?
Liebe Grüße
Vor dem Gemeinschaftsgrundstück entsteht eine Gefahrensituation für Anwohner und Passanten, weil das Hoftor von den Miteigentümern und deren Gästen zugeparkt wird. Da es vor dem Anwesen keinen Gehweg gibt, tritt man beim Verlassen des Hoftores direkt auf die Straße. Die Straße Leininger Ring ist durch an der Hofseite geparkte Fahrzeuge nur bedingt einsehbar. Fahrzeuge, welche vor dem Hoftor parken, verhindern die Sicht auf die Dorf einwärts befindliche Engstelle an der Kreuzung Schiffergasse. Dies stellt insbesondere für Kinder eine Gefahrensituation dar. Die Sichtbehinderung wird noch durch den Umstand verstärkt, dass es sich bei den Fahrzeugen, welche vor dem Hoftor geparkt werden, durchweg Großraumlimousinen mit einer erhöhten Fahrzeugsilhouette handelt. Über diese Fahrzeuge können vor allem Kinder nicht hinwegsehen. Auf der Stellfläche vor dem Gemeinschaftshoftor sind keine Stellplätze ausgewiesen, weder für die Hauseigentümer der Hofgemeinschaft noch für fremde Personen. Damit für alle, in dem Hof lebenden Eigentümer, die Möglichkeit zum gleichberechtigten Gebrauch gewährleistet ist, kann die Außenfläche vor dem gemeinsamen Hoftor nur kurzfristig zum Be- und Entladen in Anspruch genommen werden. Ist diese Annahme gesetzlich richtig? Das Ordnungsamt wird hier leider nicht tätig.
Liebes Expertenteam,
Welche Handhabe gibt es, wenn auf einem Gehweg – wie in meiner Straße – ständig Radfahrer (in der Hauptsache Erwachsene) unterwegs sind. Es gibt hier leider keinen Radweg und da der Gehweg sehr breit ist, nutzen ihn viele immer als Radweg (auf beiden Straßenseiten und jeweils auch entgegen der Fahrtrichtung). Zu manchen Zeiten “artet” das schon extrem aus. Manchmal weiß man schon gar nicht mehr, wohin man ausweichen soll (Parkbuchten, Straße ??!!! Leider konnte ich bis heute – weder am Anfang noch am Ende der Straße – ein Verkehrsschild (wie z.B. Nr. 239 oder 240) finden, die das eindeutig regeln.
Über einen Rat wäre ich sehr dankbar.
Anwaltliche Verkehrs Hotline.
Hallo und wertes Team!
Ich habe ein Problem und benötige einen Anwaltlichen Rat.
Wie bereits ist in dieser Angelegenheit ratsuchend. Ich fahre seit Jahren mit meiner Frau ein gemeinschaftliches Auto. Kaufvertrag sowie Versicherung sind namentlich auf Sie gemeldet. . Gemeinschaftlich haben wir in 30 Jahren durch gemeinschaftliches unfallfreies Fahren einen beachtlichen Rabatt eingefahren.
Meine Frau ist in ärztlicher Behandlung und hat Kreislaufmäßig Probleme. Trotz begleitender ärztlicher Untersuchungen waren die Ergebnisse nur positiv. Nun hatte sie einen Unfall verursacht, mit Materialschaden.
Sie hat den Unfall nicht bemerkt. Ihrer Schilderung der Polizei gegenüber wie folgt. Ihr wurde schwarz vor Augen und demzufolge suchte sie den nächstbesten Rastplatz auf. Unter Einwirkung Ihres gesundheitlichen Zustandes rammte sie ein parkendes Fahrzeug, das sie nicht bemerkte. Nach angemessener Auszeit jedoch ohne sich vom Hergang des Unfalles zu orientieren verließ sie diesen unmittelbar. Vor Ort und unmittelbar in der gemeinschaftlichen Wohnung erschien die Polizei. Erneute Bestätigung in meinem Beisein den Beamten gegenüber, sie habe den Unfall verursacht jedoch nicht bemerkt und eine unmittelbare Meldung hat sich durch das Erscheinen der Beamten erübrigt. Die Beamten erwähnten jedoch eine Aussage meiner Frau, sie habe etwas bemerkt, was nicht den normalen Geräuschen entspricht. Das wurde in meinem Beisein mit Unwissen bestritten. Nach erneuter Untersuchung im Universitätsklinikum Essen wurde unter Einwirkung eines Herzschrittmachers Ihr ein 100 % Zustand zugesichert.
Einlassung aller Auskünfte, alles bezahlen, sonst ist der Führerschein aufgrund Ihres Alters von 72 Jahren ein Problem. Vonseiten der Kardiologie sowie aller Maßnahmen und Untersuchungen wurde Ihr zwischenzeitlich eine 100 % Fahrtüchtigkeit schriftlich zugesichert.
Auf eine begleitende Antwort hinsichtlich entstandener Kosten.
Auf eine erfreuliche E-Mail
XAVER XAVER 📛
Guten Tag, ich bin sehr oft mit meinem Fahrrad auf explizit ausgewiesenen asphaltierten Radwegen in meiner Region (Süd-Brandenburg) unterwegs. Leider begegnen mir auf diesen Radwegen – sehr oft auch im Wald – immer öfter PKWs und Mopeds. Abgesehen von ev. geltenden Waldbrandwarnstufen – ist es dem motorisierten Verkehr erlaubt, explizit als Radwege bzw. Fahrradstraßen ausgewiesene Wege zu benutzen, wo lediglich Hinweisschilder „Anlieger frei“, „nur für Fahrzeuge der LEAG“ oder auch ganz konkrete Verbotsschilder für den motorisierten Verkehr stehen? Wie verhält sich das auf ausgewiesenen Fahrradwegen, an den keinerlei Schilder stehen? Leider gibt es keine Kontrollen, so dass diese Unsitte der „Abkürzungen“ immer weiter um sich greift. Können Sie mir einen Rat geben, was man ganz konkret dagegen unternehmen kann?
Sehr geehrte Damen und Herren,
auf meiner eigenen Strasse befanden sich einige Verkehrsschilder, die das Parken an bestimmten Stellen einschränkten. Diese standen etliche Jahre. Nun wurde einem Mieter, dem ich ausdrücklich das Parken erlaubt hatte ein Knöllchen verpasst. Mein Anruf bei der Polizei führte zur Zurücknahme des Knöllchen.
Die Straße führt zu einigen Geschäften/Parkplätzen und ist daher öffentlich zugänglich.
Allerdings montierten Polizisten einige Wochen später die Schilder ab (angeblich zur Beweissicherung). Und wieder einige Wochen später soll ich mich jetzt zum Straftat der Amtsanmaßung äußern. Dabei gibt das Schreiben der Polizei keinerlei konkrete Information zum eigentlichen Sachverhalt.
Meine Fragen nun: 1.Durfte die Polizei ohne Rücksprache/Information an mich die Schilder wegnehmen? 2. War es unrechtmäßig die Schilder zu montieren (es wurde jahrelang nicht beanstandet, sie wurden vermutlich von meinem Vater installiert, von dem ich den Besitz übernommen habe)?
Vielen Dank für ihre Mühe!
Sehr geehrter Herr Rechtsanwalt,
wir sind 32 Grundstückseigentümer und Anlieger einer Privatstraße. Unser Wohngebiet entstand 1997 auf der Grundlage eines Vorhaben- und Erschließungsplanes und eines Durchführungsvertrages zwischen der Stadt und einem Bauträger. 2003 sollten Erschließungsanlagen und -straße bauseitig abgeschlossen sein und die unentgeltliche, kostenfreie Übereignung an die Stadt erfolgen. Der DV wurde vom Bauträger nicht erfüllt. Die Übernahme der Straße mit anschließender Widmung erfolgte nicht. Die Straße ist von Beginn an für den öffentlichen Verkehr zugelassen, es gab keine Beschränkungen. Wir Anwohner haben keine Wegerechte. In den Folgejahren übernahm die Stadt den Winterdienst und als Ersatzvornahme die Kosten für Straßenlicht und Winterdienst. Ende 2017 gab es einen Eigentümerwechsel bei der Straße. Der neue Eigentümer war und ist nicht bereit, Winterdienst durchzuführen und Kosten für Straßenlicht und Winterdienst zu übernehmen, mit gravierenden Folgen für die Anwohner. Unsere Frage: Wer ist für die Unterhaltspflicht und die Kosten zuständig? Darf der Eigentümer die Kosten auf uns Anwohner umlegen? Entbindet eine angebrachtes Schild “Privatweg-Kein Winterdienst-Betreten auf eigene Gefahr” den Straßeneigentümer von seinen Pflichten? Mit freundlichen Grüßen P. N.
. . . wir haben Gegenüber, seit ~ 4 Wochen einen neuen Nachbarn. Eine Baufirma mit Kleintransportern und diversen Einachsanhängern. Die Kraftfahrer müssen neuerdings rückwärts in ein sehr breites Hallentor ihr Fahrzeuggespann schieben. Die Straße zwischen der Halleneinfahrt / Hallentor vom gegenüberliegenden Grundstück zu meinem Grundstück ist ca. 14 m breit.
Nunmehr hat der neue Nachbar von genau gegenüber, folgendes Plasteschild an seinem Hallentor befestigt:
Gelbes, rechteckiges Schild, mit den Maßen 30 cm x 20 cm. Mit dem Piktogramm “Halteverbotszeichen” Und folgenden Text:
EIN- & AUSFAHRT TAG & NACHT freihalten ! AUCH GEGENÜBER ! (Abschleppauto mit PKW) als Zeichnungsbild. Unter dem Zeichnungsbild steht weiter geschrieben: Widerrechtlich abgestellte Fahrzeuge werden kostenpflichtig abgeschleppt ! . Dieses gelbe Plasteschild gibt es bei Amazon für ~ 9,- €.
Nun meine Frage. Ist dieses gelbe Plasteschild für mich im verkehrsrechtlichen Sinne verbindlich ? Darf ich aufgrund dieses Plasteschildes nicht mehr vor meinem Grundstück parken ?
Für eine Antwort in dieser Verkehrssache bin ich ihnen schon jetzt sehr dankbar.
Mit besten Grüßen
Ich besitze eine Privatstrasse, die zu meinem Hotel führt. Die Straße wird jedoch auch als Ortsverbindungsstrasse von vielen Gemeindemitgliedern genutzt.
Nun steht im Frühjahr die Sanierung der Straße an. Bin ich alleine für die Kosten verantwortlich oder ist es üblich, dass sich die Gemeinde oder der Kreis daran beteiligt.
Herzlichen Dank
Hallo,
in EG meines Nachbarhauses befindet sich ein Imbiss. Dies ist ein Eckhaus und in der sich dort befindenden Seitenstrasse schließen sich an den Imbiss einige Garagen an, von denen die vorderen 3 nicht als Garage genutzt werden. Die ersten beiden werden als Lager vom Imbiss genutzt, in der dritten befinden sich die Mülltonnen des ganzen Hauses. Ich wohne hier seit über 15 Jahren und in dieser Zeit nutzen verschiedene Nachbarn die Stellplätze auf öffentlichem Raum vor den ersten beiden Garagen zum Parken, da bekannt ist, dass diese gar nicht mehr zum Parken genutzt werden können. Seit einiger Zeit hat der Imbiss einen neuen Pächter, der nun meint, dies wäre sein persönlicher Parkplatz. Vor einigen Monaten hatte ich dort gestanden und er kam aus seinem Imbiss, als ich wegfahren wollte, und hat mich beschimpft und behauptet, dass das sein Parkplatz wäre. Das Ordnungsamt hätte ihm gesagt, das er ein Parkverbotsschild anbringen sollte und dann da parken darf. Ich stelle mich sehr selten dort hin, nur, wenn ich gar keinen anderen Platz finde und der Platz zufällig frei ist. Nun habe ich dort gestern seit Monaten mal wieder ein paar Stunden gestanden und er hat mich abschleppen lassen um selbst dort zu parken. Dies nicht über Ordnungsamt oder Polizei sondern über Falschparkernotdienst, die er nicht vorauszahlen muss, die mir aber nur mein Auto gegen Zahlung von 250€ herausgeben. Ich würde gerne wissen, ob ich die Möglichkeit habe diese 250€ von ihm zurückzubekommen bzw. ob ich mich anders wehren kann. Ich habe seinen Namen auf dem Beleg des Abschleppdienstes, er hat dort behauptet seine Zufahrt würde versperrt werden, die Adresse der Garage, die nicht die des Imbiss ist, als seine angegeben und sich dann letztendlich einfach selbst dahin gestellt,
Laut dem Bericht wurde die Polizei vom Abschlepper informiert, dass mein Auto abgeschleppt wird, von dort habe ich auch die Information nach einem Anruf erhalten, wo ich mein Auto wieder herbekommen, ich wurde aber nicht angerufen oder informiert, obwohl ich direkt im Nachbarhaus wohne, was auch dem Imbissbesitzer bekannt ist, und hätte zu der Zeit umparken können.
Der Platz ist öffentlicher Raum, vor den Garagen ist ein abgesenkter Bordstein. Zu der Uhrzeit, zu der ich abgeschleppt worden bin, sind in näherer Umgebung massen an verfügbaren Parkplätzen vorhanden.
Ich finde das Verhalten ziemlich unverschämt und möchte das nicht so stehen lassen. Welche Möglichkeiten bestehen da für mich?
Vielen Dank für ein paar Tipps!
A.Hansen
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E-Mail: kontakt@anwalt-kg.de
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