Amtsanmaßung wegen Verkehrsschildern auf halböffentlichen Weg?

Sehr geehrte Damen und Herren,
auf meiner eigenen Strasse befanden sich einige Verkehrsschilder, die das Parken an bestimmten Stellen einschränkten. Diese standen etliche Jahre. Nun wurde einem Mieter, dem ich ausdrücklich das Parken erlaubt hatte ein Knöllchen verpasst. Mein Anruf bei der Polizei führte zur Zurücknahme des Knöllchen.
Die Straße führt zu einigen Geschäften/Parkplätzen und ist daher öffentlich zugänglich.
Allerdings montierten Polizisten einige Wochen später die Schilder ab (angeblich zur Beweissicherung). Und wieder einige Wochen später soll ich mich jetzt zum Straftat der Amtsanmaßung äußern. Dabei gibt das Schreiben der Polizei keinerlei konkrete Information zum eigentlichen Sachverhalt.
Meine Fragen nun: 1.Durfte die Polizei ohne Rücksprache/Information an mich die Schilder wegnehmen? 2. War es unrechtmäßig die Schilder zu montieren (es wurde jahrelang nicht beanstandet, sie wurden vermutlich von meinem Vater installiert, von dem ich den Besitz übernommen habe)?
Vielen Dank für ihre Mühe!

Privatstraße Unterhaltspflichten

Sehr geehrter Herr Rechtsanwalt,
wir sind 32 Grundstückseigentümer und Anlieger einer Privatstraße. Unser Wohngebiet entstand 1997 auf der Grundlage eines Vorhaben- und Erschließungsplanes und eines Durchführungsvertrages zwischen der Stadt und einem Bauträger. 2003 sollten Erschließungsanlagen und -straße bauseitig abgeschlossen sein und die unentgeltliche, kostenfreie Übereignung an die Stadt erfolgen. Der DV wurde vom Bauträger nicht erfüllt. Die Übernahme der Straße mit anschließender Widmung erfolgte nicht. Die Straße ist von Beginn an für den öffentlichen Verkehr zugelassen, es gab keine Beschränkungen. Wir Anwohner haben keine Wegerechte. In den Folgejahren übernahm die Stadt den Winterdienst und als Ersatzvornahme die Kosten für Straßenlicht und Winterdienst. Ende 2017 gab es einen Eigentümerwechsel bei der Straße. Der neue Eigentümer war und ist nicht bereit, Winterdienst durchzuführen und Kosten für Straßenlicht und Winterdienst zu übernehmen, mit gravierenden Folgen für die Anwohner. Unsere Frage: Wer ist für die Unterhaltspflicht und die Kosten zuständig? Darf der Eigentümer die Kosten auf uns Anwohner umlegen? Entbindet eine angebrachtes Schild “Privatweg-Kein Winterdienst-Betreten auf eigene Gefahr” den Straßeneigentümer von seinen Pflichten? Mit freundlichen Grüßen P. N.

Parkverbot auch Gegenüber

. . . wir haben Gegenüber, seit ~ 4 Wochen einen neuen Nachbarn. Eine Baufirma mit Kleintransportern und diversen Einachsanhängern. Die Kraftfahrer müssen neuerdings rückwärts in ein sehr breites Hallentor ihr Fahrzeuggespann schieben. Die Straße zwischen der Halleneinfahrt / Hallentor vom gegenüberliegenden Grundstück zu meinem Grundstück ist ca. 14 m breit.
Nunmehr hat der neue Nachbar von genau gegenüber, folgendes Plasteschild an seinem Hallentor befestigt:
Gelbes, rechteckiges Schild, mit den Maßen 30 cm x 20 cm. Mit dem Piktogramm “Halteverbotszeichen” Und folgenden Text:
EIN- & AUSFAHRT TAG & NACHT freihalten ! AUCH GEGENÜBER ! (Abschleppauto mit PKW) als Zeichnungsbild. Unter dem Zeichnungsbild steht weiter geschrieben: Widerrechtlich abgestellte Fahrzeuge werden kostenpflichtig abgeschleppt ! . Dieses gelbe Plasteschild gibt es bei Amazon für ~ 9,- €.
Nun meine Frage. Ist dieses gelbe Plasteschild für mich im verkehrsrechtlichen Sinne verbindlich ? Darf ich aufgrund dieses Plasteschildes nicht mehr vor meinem Grundstück parken ?

Für eine Antwort in dieser Verkehrssache bin ich ihnen schon jetzt sehr dankbar.

Mit besten Grüßen

Sanierung Privatstrasse (Ortsdurchgangsstrasse)

Ich besitze eine Privatstrasse, die zu meinem Hotel führt. Die Straße wird jedoch auch als Ortsverbindungsstrasse von vielen Gemeindemitgliedern genutzt.
Nun steht im Frühjahr die Sanierung der Straße an. Bin ich alleine für die Kosten verantwortlich oder ist es üblich, dass sich die Gemeinde oder der Kreis daran beteiligt.
Herzlichen Dank

Auto wurde von Privatperson auf öffentlichem Raum vor ungenutzter Garage abschleppen lassen, da Person meint, dass wäre eigener Stellplatz

Hallo,
in EG meines Nachbarhauses befindet sich ein Imbiss. Dies ist ein Eckhaus und in der sich dort befindenden Seitenstrasse schließen sich an den Imbiss einige Garagen an, von denen die vorderen 3 nicht als Garage genutzt werden. Die ersten beiden werden als Lager vom Imbiss genutzt, in der dritten befinden sich die Mülltonnen des ganzen Hauses. Ich wohne hier seit über 15 Jahren und in dieser Zeit nutzen verschiedene Nachbarn die Stellplätze auf öffentlichem Raum vor den ersten beiden Garagen zum Parken, da bekannt ist, dass diese gar nicht mehr zum Parken genutzt werden können. Seit einiger Zeit hat der Imbiss einen neuen Pächter, der nun meint, dies wäre sein persönlicher Parkplatz. Vor einigen Monaten hatte ich dort gestanden und er kam aus seinem Imbiss, als ich wegfahren wollte, und hat mich beschimpft und behauptet, dass das sein Parkplatz wäre. Das Ordnungsamt hätte ihm gesagt, das er ein Parkverbotsschild anbringen sollte und dann da parken darf. Ich stelle mich sehr selten dort hin, nur, wenn ich gar keinen anderen Platz finde und der Platz zufällig frei ist. Nun habe ich dort gestern seit Monaten mal wieder ein paar Stunden gestanden und er hat mich abschleppen lassen um selbst dort zu parken. Dies nicht über Ordnungsamt oder Polizei sondern über Falschparkernotdienst, die er nicht vorauszahlen muss, die mir aber nur mein Auto gegen Zahlung von 250€ herausgeben. Ich würde gerne wissen, ob ich die Möglichkeit habe diese 250€ von ihm zurückzubekommen bzw. ob ich mich anders wehren kann. Ich habe seinen Namen auf dem Beleg des Abschleppdienstes, er hat dort behauptet seine Zufahrt würde versperrt werden, die Adresse der Garage, die nicht die des Imbiss ist, als seine angegeben und sich dann letztendlich einfach selbst dahin gestellt,
Laut dem Bericht wurde die Polizei vom Abschlepper informiert, dass mein Auto abgeschleppt wird, von dort habe ich auch die Information nach einem Anruf erhalten, wo ich mein Auto wieder herbekommen, ich wurde aber nicht angerufen oder informiert, obwohl ich direkt im Nachbarhaus wohne, was auch dem Imbissbesitzer bekannt ist, und hätte zu der Zeit umparken können.
Der Platz ist öffentlicher Raum, vor den Garagen ist ein abgesenkter Bordstein. Zu der Uhrzeit, zu der ich abgeschleppt worden bin, sind in näherer Umgebung massen an verfügbaren Parkplätzen vorhanden.
Ich finde das Verhalten ziemlich unverschämt und möchte das nicht so stehen lassen. Welche Möglichkeiten bestehen da für mich?
Vielen Dank für ein paar Tipps!
A.Hansen

Verwarnungsgeld wegen Parken im Wald

Guten Tag,
ich habe vom LA ein Verwarnungsgeld in Höhe von 30 Euro erhalten. Mir wurde zur Last gelegt unbefugt im Wald geparkt zu haben.
Gleichzeitig wurde dies mit § 37 abs 4 ziffer 1 in Verbindung mit § 83 Abs. 2 Ziffer 4 Landeswaldgesetz begründet. Zwischen dem Erhalt der Verwarnung und dem Datum der angeblichen Tatzeit liegen fast 2 Monate. Laut tel. Rücksprache mit der zuständigen Bearbeiterin, ob denn ein Beweisfoto vorliegen würde und um welche Person es sich bei der Zeugenbenennung handle, wurde mir folgendes mitgeteilt: Beim benannten Zeugen handelt es sich um den zuständigen Förster, dieser hat wohl zu Beweiszwecken ein Foto meiner Fahrzeugfront getätigt. Ich habe nun angegeben, dass ich dies nicht nachvollziehen kann und zunächst abklären muss, wer mein Fahrzeug dort geparkt haben könnte. Wenn nun nicht herauszufinden ist, wer das Fahrzeug dort abgestellt hat, wie wird dann seitens der Behörde weiter verfahren, z.B. Halterhaftung?

Pkw pakrt über Grundstücksgrenze in Privatweg hineine

Guten Tag, mein Grundstück liegt direkt am Wendehammer eines Privatweges. Der direkte Nachbar neben uns liegt mit seinem Grundstück etwas davor. Seit einer Woche parkt sein Gold Plus mit Motorhaube und den Vorderreifen über sein Grundstück hinaus auf den Privatweg. Der Wagen ist seitdem nicht bewegt worden, der Nachbar ist abwesend. Wenn ich auf mein Grundstück will, fahre ich parallel zur Einfahrt des Nachbargrundstücks, schwenke dann nach rechts in den Wendehammer und setze zum Einparken in die Garage rückwärts an. Einen Schlenker um den vorstehenden Nachbarswage zu machen und vorwärts in unsere Garage einfahren geht, aber beim rückwärts raussetzen komme ich nicht mehr an unserer Eingangstreppe vorbei. Der Golf behindert mich und ich muss mehrfach rangieren.
Das Verhältnis zu dem Nachbarn ist seit Jahren angespannt. Er parkt immer wieder im Wendehammer oder allgemein auf dem Privatweg, lässt Besucher vor dem Grundstück auf dem Weg parken.
Der erwachsene Sohn des Nachbarn lässt seinen Pkw bei Besuch ebenfalls ein Stück auf dem Weg parken. Seit der Sohn mich vor 3 Jahren auf dem Privatweg angefahren hat, sind Vater und Sohn im Parkverhalten aggressiver geworden. Kein Anteilseigner macht solche Kapriolen auf dem Privatweg.
Unser Haus steht demnächst zum Verkauf. Ich habe die Befürchtung, dass, wenn der Nachbar “Wind” von unserem Auszug bekommt, erst recht den Wendehammer und den Weg vor seinem Grundstück als Privatparkplatz nutzen wird. (Parkmarkierungen gibt es nicht auf dem Weg.) Die weitere Befürchtung ist, dass sich Kaufinteressenten gegen einen Kauf entscheiden könnten, wenn sie das vereinnehmende Parkverhalten des Nachbarn wahrnehen.
Was kann ich tun?
Besten Dank für die Beantwortung meiner Frage.

teilöffentliche Privatstraße Winterdienst

Hallo,

wir, das sind 4 Inhaber die sich zu gleichen Teilen das Eigentum teilen, sind Besitzer eine Privatstraße. Die Privatstraße besitzt an einer Seite einen Gehweg der zu einem Grundstückseigentümer grenzt.

Meine Frage: muss der Winterdienst des Gehweges auch von allen 4 Eigentümer der Privatstraße getragen werden oder ist dies in der Pflicht des angrenzenden Eigentümers?

Danke für die Antwort.

“Schwarzfahren”

Guten Tag,
ich bin gestern eine Fahrt von Karlsfeld nach Icking angetreten. Die zu entwertenden Streifen sind hierbei 4 Stück. Man muss für diese Fahrt von Karlsfeld zur Donnersberger Brücke fahren und dort in eine andere S-Bahn umsteigen. Ich habe wie folgt entwertet. 2 Streifen für die Fahrt von Karlsfeld zur Donnersbergerbrücke und anschließend 2 weitere Streifen von Donnersbergerbrücke bis Icking, also insgesamt 4 Streifen. Die Entwertung erfolgte direkt, das heißt ich habe mich nur am Bahnhof aufgehalten. Anschließend wurde ich kontrolliert und mir wurde ein Bußgeld aufgedrückt mit der Begründung, dass ich alle 4 auf einmal hätte entwerten müssen. In der Bahn habe ich bereits mit dem Kontrolleur diskutiert und einige Passagiere haben sich gemeldet und mir zugestimmt und konnten ebenfalls nicht verstehen warum ich ein Bußgeld erhalte. Ich habe nun mit dem Support geschrieben und keine Lösung erzielt. Außerdem habe ich Ihnen gerade mitgeteilt, das Bußgeld nicht zu bezahlen und rechtliche Schritte einzuleiten. Ich habe einige Bilder von dem Chat und von der Fahrkarte, sollten Sie diese benötigen und bin bereit professionelle Hilfe anzunehmen.
Mit freundlichen Grüßen

Fahrrad Auffahrunfall

Hallo.

Hatte einen Radunfall. Bin einen Hügel mit dem RR runter und ein Auto ist aus einer Grundstücks-Ausfahrt raus.
Bis es die Straße (wohl) ganz blockierte.
Bin hinten links drauf.
Möglicherweise war es in einer 30‘erZone und ich war ein wenig zu schnell.
Ich ins Krankenhaus. Polizei nimmt Radcomputer mit.
Morgen werde ich entlassen und soll dann eine Aussage machen.
Den Computer konnten sie nicht auslesen- warum auch immer.
Soll ich ihnen helfen oder was soll, kann, darf ich tun?
Können die ihn einfach mitnehmen? Vielleicht hab ich unter Schmerzen usw. Ja gesagt…