Abschleppen von einem Privatparkplatz
Als Fahrzeugführer darf man sein Kfz nicht beliebig abstellen, um zu halten oder zu parken. Das Verkehrsrecht regelt die genauen Vorgaben dazu. Widerrechtliches Halten und Parken im öffentlichen Raum wird als Ordnungswidrigkeit geahndet. Darüber hinaus besteht die Möglichkeit, dass das Fahrzeug abgeschleppt wird. Doch nicht nur im öffentlichen Bereich droht Fahrern eine böse Überraschung, wenn sie falsch geparkt haben und das Kfz infolgedessen abgeschleppt wurde. Das Parken auf einem Privatgrundstück kann ebenfalls gesetzeswidrig sein und Eigentümer bzw. Besitzer des Parkplatzes haben in dieser Situation das Recht, das Fahrzeug abschleppen zu lassen.



