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In Europa gilt die Anschnallpflicht mit einem Sicherheitsgurt während einer Fahrt, damit die Verletzungsgefahr von Fahrzeugführer und seinen Mitfahrern bei einem Unfall gemindert wird. Die Verwendung des Sicherheitsgurtes kann also Leben retten. Dennoch ignorieren viele Fahrer die Verpflichtung, sich anzuschnallen. Dabei weisen Statistiken des Auto Club Europa (ACE) und des Deutschen Verkehrssicherheitsrates bezogen auf das Jahr 2014 aus, dass jeder fünfte tödlich verunglückte Autofahrer keinen Sicherheitsgurt angelegt hatte.
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In Deutschland besteht die Gurtpflicht seit den 70er Jahren. Grund für die Einführung war ein trauriger Umstand: 21.332 Menschen kamen im Jahr 1971 bei Verkehrsunfällen ums Leben, so viele wie nie. Lediglich fünf bzw. 15 Prozent der Autofahrer legten in der Stadt bzw. auf der Autobahn den Sicherheitsgurt an. Bei nur 36 Prozent der Autos gehörte 1972 der Gurt überhaupt zur Ausstattung. Doch obwohl der Sicherheitsgurt lebensrettend ist, missfiel vielen Autofahrern die Anschnallpflicht, sodass sie sich dieser verweigerten. So wurde im Jahr 1984 ein Bußgeld eingeführt: 40 DM mussten die Fahrer zahlen, wenn sie nicht angeschnallt im Auto fuhren. Dass die Anschnallpflicht einen positiven Effekt hatte, zeigen Vergleichszahlen aus dem Jahr 2015: die Zahl der Todesopfer bei Verkehrsunfällen ist auf 3.475 gesunken, während es 1971 noch über 20.000 Tote waren. Dazu trugen zwar auch besser gesicherte Autos ihren Teil bei, doch der Sicherheitsgurt hatte auf diese Zahlen auch großen Einfluss.
Die Anschnallpflicht galt bei ihrer Einführung nur für den Fahrer eines Kraftfahrzeuges. Drei Jahre später wurde sie auf alle Fahrzeuginsassen ausgeweitet.
Europaweit wurde die Pflicht des Anlegens eines Sicherheitsgurtes erst 2006 eingeführt.
Auch Kinder sind verpflichtet, den Sicherheitsgurt anzulegen bzw. Eltern müssen ihre Kindern anschnallen. Wenn die Kinder eine Körpergröße von weniger als 150 cm haben bzw. unter zwölf Jahre alt sind, gilt zudem eine Kindersitzpflicht. Die Eltern können selber entscheiden, auf welchem Platz ihr Kind im Auto mitfährt, sie müssen aber der Anschnallpflicht nachkommen. Der sicherste Platz für ein Kind im Auto dabei ist hinten mittig. Hier ist man am weitesten von potentiellen Kollisionspunkten entfernt, sollte es zu einem Verkehrsunfall kommen. Somit wird die Verletzungsgefahr minimiert.
Bei Schwangeren besteht die Anschnallpflicht ebenfalls, auch wenn es vielleicht unbequem ist. Eine Missachtung dieser Pflicht könnte bei einem Unfall besonders gravierend sein, wenn die Frau mit ihrem Bauch gegen das Lenkrad prallt. Mit diesem möglichen Szenario zerstreute der TÜV Nord die Bedenken, dass der Sicherheitsgurt dem ungeborenen Baby schaden könnte. In einzelnen Fällen kann dies zwar dennoch vorkommen, ein solcher Umstand ist aber von einem Arzt per Attest bescheinigen zu lassen.
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Seit dem 1. Oktober 1999 müssen auch Reisebusse mit Sicherheitsgurten ausgestattet sein. Dies gilt nicht für Busse, deren Erstzulassung vor diesem Datum erfolgte. Linienbusse haben ebenfalls keine Gurte. Grundsätzlich sind Fahrer und Fahrgäste dazu verpflichtet, sich im Bus anzuschnallen, wenn Sicherheitsgurte laut Gesetz vorhanden sein müssen. Hinsichtlich der Anschnallpflicht in Bussen bestehen jedoch gemäß Straßenverkehrsordnung Ausnahmen: die Gurtpflicht ist aufgehoben, sofern stehende Fahrgäste in Linienbussen zugelassen sind. Das Betriebspersonal in Bussen sowie Personen, die bedürftige Menschen betreuen, sind ebenfalls von der Anschnallpflicht befreit. Ebenso können sich Fahrgäste abschnallen, um einen anderen Sitzplatz einzunehmen oder um auf die Toilette im Bus zu gehen. Wichtig ist, dass das Verlassen des Sitzplatzes nur vorübergehend ist.
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In den 70er Jahren wurde die Anschnallpflicht für Taxi- und Mietwagenfahrer aufgehoben, da es vermehrt zu Gewalttaten kam, die sich gegen sie richteten. Die Fahrer sollten in derartigen Fällen schnell fliehen können. Das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur änderte zum 30. Oktober 2014 jedoch die Gesetzeslage. Verkehrsunfälle würden eine größere Gefahr darstellen als Übergriffe auf Taxifahrer. So müssen auch Taxi- und Mietwagenfahrer den Sicherheitsgurt wieder anlegen.
Werden Haustiere (Katzen oder Hunde) im Auto transportiert, besteht keine Anschnallpflicht. Die Tiere müssen hingegen vorschriftsmäßig als Ladung gesichert werden.
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Sobald man volljährig, ist haftet der “Täter” bei Missachtung der Anschnallpflicht, egal ob man Fahrer oder Mitfahrer ist. 30 Euro werden als Bußgeld fällig. Sind Kinder nicht angeschnallt oder Haustiere nicht wie vorgeschrieben gesichert, muss der Fahrer für die Strafe aufkommen, denn er trägt für sie die Verantwortung. Im Falle, dass Kinder keinen Sicherheitsgurt angelegt haben, beträgt das Bußgeld 60 bzw. 70 Euro, je nachdem, ob ein Kind oder mehrer Kinder im Auto transportiert werden. Zudem gibt es jeweils einen Punkt in Flensburg.
Verstoß | Punkte | Bußgeld |
während der Fahrt nicht angeschnallt gewesen | – | 30 € |
ein Kind unangeschnallt im Auto mitgenommen | – | 30 € |
mehrere Kinder unangeschnallt im Auto mitgenommen | – | 35 € |
ein Kind ohne jegliche Sicherung im Auto mitgenommen (z. B. kein Gurt + kein Kindersitz) | 1 | 60 € |
mehrere Kinder unangeschnallt im Auto mitgenommen (z. B. kein Gurt + kein Kindersitz) | 1 | 70 € |
Nicht nur in Bussen gibt es eine Sonderregelung, es gibt noch weitere Ausnahmen: Wenn Personen in einem Leistungs- oder Auslieferungsbezirk in kurzen Abständen das Kraftfahrzeug immer wieder verlassen müssen, greift die Anschnallpflicht nicht. Dies betrifft z. B. Paketzusteller oder Postboten. Ebenso von der Gurtpflicht befreit ist man bei Rückwärtsfahrten oder Kurzstrecken auf einem Parkplatz sowie beim Fahren mit Schrittgeschwindigkeit.
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Warum muss ich micj in einem Reisebus anschnallen aber in einem Linienbus nicht in welchem man sogar teilweise stehen muss? Diese fahren beispielsweise ja auch gelegentlich auf der Autobahn.
Sehr geehrter Herr S.,
vielen Dank für Ihre Frage. Für den Linienbus gilt auch auf der Autobahn ein Geschwindigkeitslimit von 60 km/h. Der Reisebus ist hingegen auf den Reiseverkehr ausgelegt und darf bis zu 80 oder unter bestimmten Voraussetzungen sogar 100 km/h fahren.
Mit freundlichen Grüßen
C. Kämmerer
Rechtsanwalt
Meine Frage:
Ich weiß, dass ich dazu verpflichtet bin meine Beifahrern vor dem Aussteigen zu warnen, dass zb ein Fahrradfahrer vorbei fahren könnte. Bin ich dann auch verpflichtet, dafür zu sorgen, dass er sich anschnallt?
Wenn ja, kann ich dafür bestraft werden, wenn dies nicht der Fall ist?
Sehr geehrter Herr Gebrunnen,
man ist nicht verpflichtet, einen volljährigen Beifahrer auf seine Anschnallpflicht hinzuweisen. Der Beifahrer ist dann selbst für die Strafe verantwortlich.
Bei Kindern hingegen ist der Fahrer verpflichtet, dafür zu sorgen, dass diese angeschnallt sind. Insbesondere bei nicht strafmündigen Kindern muss sonst der Fahrer die Strafe übernehmen. Dies kann sogar dann gelten, wenn das Kind während der Fahrt den Sicherheitsgurt löst.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. V. Ghendler
Rechtsanwalt