Verjährung – Was ist das?
Die Verjährung ist im deutschen Recht der durch Zeitablauf bewirkte Verlust der Möglichkeit, einen bestehenden Anspruch durchzusetzen. Einfach ausgedrückt: Ist der Anspruch verjährt, kann der Schuldner die Leistung verweigern. So gesehen „heilt“ die Zeit fast alle Schulden.
Die Regelverjährung – 3 Jahre
Die regelmäßige Verjährungsfrist beträgt gemäß § 195 BGB 3 Jahre und gilt für alle Ansprüche, für die keine abweichende Verjährungsfrist vorgesehen ist. Der Regelverjährung sind u.a. unterworfen:
- Ansprüche auf Lohn- bzw. Gehaltszahlung aus Arbeitsverhältnissen
- Ansprüche auf Zahlung des Kaufpreises und Lieferung der Kaufsache
- Ansprüche auf Zahlung des Mietzinses
- Ansprüche auf Zahlung der Leasingraten
- Ansprüche auf Erbringung einer Werk- oder Dienstleistung bzw. deren Gegenleistung (Lohn)
- Ansprüche aus Internet- oder Telekommunikationsverträgen
Nicht der Verjährung unterliegen dagegen die Verträge selbst. Gleiches gilt für absolute Rechte wie das Eigentum. Gesetzlich ausgeschlossen ist die Verjährung z.B. für bestimmte familienrechtliche Ansprüche.
Abweichende (längere) Verjährungsfristen gelten insbesondere für Ansprüche auf Schadensersatz die auf einer vorsätzlichen Verletzung des Lebens, des Körpers, der Gesundheit etc. beruhen und bei Rechten an Grundstücken (z.B. der Anspruch auf Übertragung des Eigentums).
Inhalt dieser Seite:
- Definition
- Regelverjährung
- Beginn der Regelverjährung
- Absolute Verjährung
- Anspruch verjährt – Was muss ich als Schuldner tun?
- Anspruch verjährt – Ich habe in Unkenntnis der Verjährung geleistet
- Hemmung der Verjährung
- Verjährung und (einfache) Mahnung
- Gläubiger hat einen Titel erwirkt – was muss ich tun?
- Verjährung und Insolvenzverfahren
- Ihre Fragen und unsere Antworten
Guten Tag,
Mein Ex Freund möchte gegen mich einen Titel erwirken für nicht gezahlte Miete auf das Gemeinschaftskonto was auf seinen Namen geführt wird, weil ich zu unfreundlich nach der Trennung bin. Im Jahre 2017 sind von meiner Seite aus weniger Zahlungen eingegangen aufgrund meiner damaligen finanziellen Situation. Mein Ex Freund hat mündlich geäußert,das diese fehlenden Zahlungen für ihn jetzt 2021 nicht mehr relevant sind. Nun kam die Trennung im April 2021und er möchte das Geld einfordern. Ich befinde mich seid 2018 in der Privatinsolvenz. Sein Anspruch wäre lt. Meiner Information zum 31.12.2020 verjährt. Meine Frage: kann er diesen Titel trotz gesetzlicher Verjährungsfrist gegen mich erwirken und was bedeutet das für meine Insolvenz?
Sehr geehrte Frau L.,
durch das Insolvenzverfahren werden Sie grundsätzlich von allen Schulden frei, die vor Eröffnung des Insolvenzverfahrens entstanden sind. Dazu gehören grundsätzlich auch die Schulden aus Miete gegenüber Ihrem Ex-Partner. Er kann seine Forderungen nur im Insolvenzverfahren geltend machen. Das bedeutet, dass Ihr Ex-Partner während des Insolvenzverfahrens keine Vollstreckung gegen Sie vornehmen darf. Und nach dem Insolvenzverfahren können Sie die Zahlung aufgrund der Restschuldbefreiung grundsätzlich verweigern.
Mit freundlichen Grüßen
A. Kraus
Rechtsanwalt, Fachanwalt für Insolvenzrecht