Kontoüberziehung

Was versteht man unter Kontoüberziehung?

Zu einer Überziehung kommt es dann, wenn Sie kein eigenes Guthaben mehr auf Ihrem Konto haben, aber gleichwohl über Ihr Konto verfügen. Dies ist möglich, da Banken u.U. trotz fehlendem Guthaben einen negativen Saldo dulden. Durch die Überziehung gerät Ihr Girokonto ins Minus.

Was ist ein Dispositionskredit?

Unter Dispokredit versteht man die von der Bank auf einem Girokonto eingeräumte, auf einen bestimmten Betrag begrenzte Überziehungsmöglichkeit.

Durch einen Dispokredit verfügen Sie weiterhin über die erforderlichen Mittel, um Ihre Ausgaben zu bestreiten. Sie bleiben zahlungsfähig, können das Geld von Ihrem Konto abheben, Überweisungen tätigen oder das Geld durch Lastschriften verbrauchen.

Allerdings möchte Ihre Bank das zur Verfügung gestellte Geld natürlich von Ihnen zurückhaben und berechnet Ihnen darüber hinaus noch Zinsen, verdient also daran.

Schuldenanalyse vom Fachanwalt

✔ KOSTENLOS   ✔ SCHNELL    UNVERBINDLICH

Über

20.000

geprüfte Fälle

Offene Fragen? – Einfach anrufen:

(Mo. – So. von 9 – 22 Uhr / BUNDESWEIT –  Dt. Festnetz)

Disporahmen und Höhe der Dispozinsen?

Wenn Ihre Bank Ihnen einen Dispokredit eingeräumt hat, können Sie Ihr Konto innerhalb des vereinbarten Rahmens, d.h. um den eingeräumten Betrag überziehen.

Bedingung ist üblicherweise ein regelmäßiges monatliches Einkommen, welches auch auf das Konto eingezahlt wird.

Zinsen in Höhe von 6 bis 15 % jährlich sind banküblich. Die Höhe des Dispokredits und der zu zahlenden Zinsen hängt dabei regelmäßig von der Höhe Ihres Einkommens ab. Gewährt wird üblicherweise nur das Doppelte Ihres Monatseinkommens.

Im Übrigen hängt die Höhe von der jeweiligen Bank ab. Daher ist es sinnvoll, die verschiedenen Angebote zu vergleichen.

Aufgepasst! Sparkassen und Volksbanken berechnen im Durchschnitt höhere Zinsen als andere Anbieter. Schauen Sie hier genau hin!

Dispozinsen – Wann und wie oft werden diese fällig?

Die angefallenen Zinsen sind vierteljährlich zu zahlen. Die Bank prüft also alle drei Monate, ob und in welchem Umfang Ihr Konto überzogen wurde und errechnet daraus die Höhe der geschuldeten Zinsen. Um diesen Betrag wird Ihr Konto dann von der Bank belastet.

Wie oft kann ich mein Konto überziehen?

Grundsätzlich können Sie Ihr Konto im Rahmen des Dispositionskredites so oft und so lange überziehen, wie Sie wollen. Solange aus Sicht der Bank die (Rück-)Zahlung gewährleistet ist, bleibt diese Möglichkeit bestehen.

Bedenken Sie aber, dass bei jeder genutzten Überziehungsmöglichkeit Zinsen anfallen und das ab dem ersten Tag und Mal.

So gleichen Sie ein überzogenes Konto wieder aus

Frau vor einem Geldautomaten

Ein Dispokredit bietet zwar eine gute Möglichkeit, um kurzfristig zahlungsfähig zu bleiben – allerdings sollte man aufpassen hierdurch nicht in die Schuldenfalle zu tappen.

Sie haben die Möglichkeit, den in Anspruch genommenen Dispo zu tilgen, indem Sie vorhandene Gelder von Tagesgeldkonten oder Sparbüchern hierfür einsetzen. Dies sollten Sie tun, weil die Zinsen, die Sie für diese Anlageformen bekommen, niedriger sind als jene, die Sie selbst für den Dispo zahlen müssen.

Aber auch ohne Ersparnisse können Sie den teuren Dispo in einen preiswerteren Ratenkredit umwandeln. Hierbei fallen regelmäßig deutlich niedrigere Zinsen an, welche zusammen mit dem Kredit schrittweise abgezahlt werden können.

Tipp! Lassen Sie die Schulden nicht noch größer werden. Nehmen Sie nur so viel auf, wie Sie tatsächlich benötigen, um die bestehenden Schulden aus dem Dispokredit auszugleichen. Viele Banken bieten ihren Kunden größere Kredite an, als diese brauchen. Für die Banken ein gutes Geschäft, für Sie bedeutet das mehr Schulden als nötig.

Kann meine Bank den Dispokredit jederzeit kündigen?

Ja, Ihre Bank kann den Dispo – anders als den normalen Ratenkredit – jederzeit kürzen oder insgesamt kündigen. Dies geschieht leider oft zur Unzeit, also dann, wenn Sie infolge Arbeitslosigkeit oder Krankheit im besonderen Maße auf das Geld angewiesen sind.

Schuldenanalyse vom Fachanwalt

✔ KOSTENLOS   ✔ SCHNELL    UNVERBINDLICH

Über

20.000

geprüfte Fälle

Offene Fragen? – Einfach anrufen:

(Mo. – So. von 9 – 22 Uhr / BUNDESWEIT –  Dt. Festnetz)

Ist eine Überziehung auch dann möglich, wenn mir meine Bank keinen Dispokredit eingeräumt hat?

Ja, bei einer solchen Überziehung fallen aber – ebenso wie bei einer Überziehung über den vorhandenen Disporahmen hinaus – deutlich höhere Zinsen an. Sie können bei 15 bis 20 % liegen.

Achtung: Das gilt auch, wenn Sie Ihr Konto versehentlich überziehen.

Banken gehen in solchen Fällen von finanziellen Schwierigkeiten ihrer Kunden aus, weshalb hier die Zinsen wesentlich höher ausfallen als beim Dispokredit. Vermeiden Sie daher eine Überziehung über den genehmigten Rahmen bzw. – bei einem Konto ohne Dispo – über das vorhandene Guthaben hinaus. Andernfalls droht eine Abwärtsspirale, denn durch die hohen Zinsen fällt es vielen Kontoinhabern zunehmend schwerer, ihr Konto wieder ins Plus zu bringen.

Im Falle einer Überziehung wird Ihre Bank Sie kontaktieren und dazu auffordern, den entsprechenden Betrag auszugleichen. Kommen Sie dieser Aufforderung nicht nach, kann es passieren, dass die Bank Ihnen das Konto deswegen kündigt. Ein negativer Schufa-Eintrag wäre außerdem die Folge.

Daher gilt: Schreiben Ihrer Bank nicht einfach ignorieren. Das macht das Ganze nur noch schlimmer.

Sollten Sie kurzfristig auf das Geld angewiesen sein, empfiehlt es sich, die Bank zuvor zu informieren und sich ihr Einverständnis einzuholen.

Kommt es mehrfach zu einer Überziehung, erhöht die Bank möglicherweise Ihre Kontoführungsgebühren.

Ratenkredit oder Dispokredit – Was macht mehr Sinn?

Mit einem Ratenkredit können Sie zwar Zinsen sparen, diese sind jedoch zusammen mit dem zur Verfügung gestellten Betrag über einen längeren Zeitraum in Raten abzuzahlen. Außerdem muss dieser im Gegensatz zum Dispo auch tatsächlich abgerufen werden.

Mit einem Dispo sind Sie deutlich flexibler. Diesen können Sie nach Belieben – also wenn Sie ihn wirklich brauchen – in Anspruch nehmen und innerhalb kürzester Zeit wieder ausgleichen, um so wieder ins Plus zu gelangen.

 

Schuldenanalyse vom Fachanwalt

✔ KOSTENLOS   ✔ SCHNELL    UNVERBINDLICH

Über

20.000

geprüfte Fälle

Offene Fragen? – Einfach anrufen:

(Mo. – So. von 9 – 22 Uhr / BUNDESWEIT –  Dt. Festnetz)

Sie haben eine allgemeine Frage zum Thema “Kontoüberziehung”? Wir beantworten sie hier kostenlos!

The last comment and 1 other comment(s) need to be approved.
4 Kommentare
  1. Dean B. .
    says:

    Schönen guten Tag,

    Ich strebe aktuell eine Privatinsolvenz an, brauche dafür aber ein neues Konto ( Basiskonto ) welches ich nicht erstellen kann weil meine jetzige Bank das Konto nicht auflöst weil dort noch ein sehr hoher Dispo drauf ist den ich nicht zeitnah abbezahlen kann.
    Mir wurde gesagt von meinem Schuldnerberater das der Dispo in der Regel abgedeckt sei durch die Restschuldbefreiung.
    Die Bank möchte aber das ich das ausgleiche, was ich aber nicht kann denn der Dispo sollte mit in eie Insolvenz einfließen.

    Quasi kann ich die Insolvenz nicht angehen weil ich kein neues Konto bekomme ohne die Kündigungsbestätigung meiner jetzigen Bank.
    Wie verhalte ich mich denn jetzt, ich bin ziemlich ratlos.

    Lg Dean

    • Andre Kraus
      says:

      Sehr geehrter Herr B.,

      gerne beraten wir Sie beim Gang in die Insolvenz und erläutern Ihnen die erforderlichen Schritte, um das Verfahren erfolgreich zur Restschuldbefreiung zu führen. Im Rahmen der kostenlosen Erstberatung gehen wir auf Ihre gestellten Frage ein. Zudem gehen für Sie auch alternative Entschuldungsmöglichkeiten durch und prüfen, ob diese nicht womöglich besser auf Ihre Situation passen. Sie erreichen uns am Telefon (0221 6777 00 55), per E-Mail (info@anwalt-kg.de) oder können unser Online-Formular nutzen.

      Mit freundlichen Grüßen

      A. Kraus
      Rechtsanwalt, Fachanwalt für Insolvenzrecht

  2. Florian D.
    says:

    Sehr geehrte Damen und Herren, ich bin Mandant in Ihrem Hause und strebe in Kürze ein Insolvenzverfahren an. Ich habe ein P-Konto bereits einrichten lassen. Jedoch habe ich auf meinem bisherigen Konto noch einen Dispokreit von 100€. darf ich den vor bzw. während einer Insolvenz mit meinem Gehalt, welches unter der Pfändungsgrenze liegt diesen ablösen, sodass mein Konto vollständig ausgeglichen ist, oder würde dies eine Bevorzugung eines Gläubigers gleichstellen? Die Bank habe ich nich in meine Gläubigerliste aufgeführt, da ich nicht beabsichtige das Konto zu kündigen. Über eine Antwort wäre ich dankbar.

    • Dr. V. Ghendler
      says:

      Sehr geehrter Herr D.,

      vielen Dank für Ihre Frage. Grundsätzlich stellen Zahlungen aus dem unpfändbaren Einkommen keinen Verstoß gegen die Obliegenheit, alle Gläubiger gleich zu behandeln, dar.

      Mit freundlichen Grüßen

      Dr. V. Ghendler
      Rechtsanwalt, Fachanwalt für Insolvenzrecht

Dein Kommentar

An Diskussion beteiligen?
Hinterlasse uns Deinen Kommentar!

Schreiben Sie einen Kommentar

Ihre E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

© Copyright - KRAUS GHENDLER RUVINSKIJ Anwaltskanzlei