Was versteht man unter Kontoüberziehung?
Zu einer Überziehung kommt es dann, wenn Sie kein eigenes Guthaben mehr auf Ihrem Konto haben, aber gleichwohl über Ihr Konto verfügen. Dies ist möglich, da Banken u.U. trotz fehlendem Guthaben einen negativen Saldo dulden. Durch die Überziehung gerät Ihr Girokonto ins Minus.
Was ist ein Dispositionskredit?
Unter Dispokredit versteht man die von der Bank auf einem Girokonto eingeräumte, auf einen bestimmten Betrag begrenzte Überziehungsmöglichkeit.
Durch einen Dispokredit verfügen Sie weiterhin über die erforderlichen Mittel, um Ihre Ausgaben zu bestreiten. Sie bleiben zahlungsfähig, können das Geld von Ihrem Konto abheben, Überweisungen tätigen oder das Geld durch Lastschriften verbrauchen.
Allerdings möchte Ihre Bank das zur Verfügung gestellte Geld natürlich von Ihnen zurückhaben und berechnet Ihnen darüber hinaus noch Zinsen, verdient also daran.
Inhalt dieser Seite:
- Definition Kontoüberziehung
- Definition Dispositionskredit
- Disporahmen und Höhe der Dispozinsen
- Fälligkeit von Dispozinsen
- Häufigkeit der Kontoüberziehung
- Ausgleich eines überzogenen Kontos
- Kündigung des Dispokredits durch die Bank
- Überziehung bei Verweigerung eines Dispokredits
- Ratenkredit oder Dispokredit?
- Ihre Fragen und unsere Antworten
Schönen guten Tag,
Ich strebe aktuell eine Privatinsolvenz an, brauche dafür aber ein neues Konto ( Basiskonto ) welches ich nicht erstellen kann weil meine jetzige Bank das Konto nicht auflöst weil dort noch ein sehr hoher Dispo drauf ist den ich nicht zeitnah abbezahlen kann.
Mir wurde gesagt von meinem Schuldnerberater das der Dispo in der Regel abgedeckt sei durch die Restschuldbefreiung.
Die Bank möchte aber das ich das ausgleiche, was ich aber nicht kann denn der Dispo sollte mit in eie Insolvenz einfließen.
Quasi kann ich die Insolvenz nicht angehen weil ich kein neues Konto bekomme ohne die Kündigungsbestätigung meiner jetzigen Bank.
Wie verhalte ich mich denn jetzt, ich bin ziemlich ratlos.
Lg Dean
Sehr geehrter Herr B.,
gerne beraten wir Sie beim Gang in die Insolvenz und erläutern Ihnen die erforderlichen Schritte, um das Verfahren erfolgreich zur Restschuldbefreiung zu führen. Im Rahmen der kostenlosen Erstberatung gehen wir auf Ihre gestellten Frage ein. Zudem gehen für Sie auch alternative Entschuldungsmöglichkeiten durch und prüfen, ob diese nicht womöglich besser auf Ihre Situation passen. Sie erreichen uns am Telefon (0221 6777 00 55), per E-Mail (info@anwalt-kg.de) oder können unser Online-Formular nutzen.
Mit freundlichen Grüßen
A. Kraus
Rechtsanwalt, Fachanwalt für Insolvenzrecht
Sehr geehrte Damen und Herren, ich bin Mandant in Ihrem Hause und strebe in Kürze ein Insolvenzverfahren an. Ich habe ein P-Konto bereits einrichten lassen. Jedoch habe ich auf meinem bisherigen Konto noch einen Dispokreit von 100€. darf ich den vor bzw. während einer Insolvenz mit meinem Gehalt, welches unter der Pfändungsgrenze liegt diesen ablösen, sodass mein Konto vollständig ausgeglichen ist, oder würde dies eine Bevorzugung eines Gläubigers gleichstellen? Die Bank habe ich nich in meine Gläubigerliste aufgeführt, da ich nicht beabsichtige das Konto zu kündigen. Über eine Antwort wäre ich dankbar.
Sehr geehrter Herr D.,
vielen Dank für Ihre Frage. Grundsätzlich stellen Zahlungen aus dem unpfändbaren Einkommen keinen Verstoß gegen die Obliegenheit, alle Gläubiger gleich zu behandeln, dar.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. V. Ghendler
Rechtsanwalt, Fachanwalt für Insolvenzrecht