Ausfahrt von einem Feldweg auf eine öffentliche Straße.
1) Ich möchte an einer Kreuzung von einem Feldweg auf eine öffentliche Straße fahren. Auf der öffentlichen Straße fährt ein Auto, das nach links abbiegen will. Ich kenne den Wortlaut der §§ 8, 9 und 10 StVO, und weiß, dass an dieser Stelle kein rechts vor links gilt. Aber wie sieht es mit §9, Abs.4 aus? Muss ich den Linksabbieger durchlassen oder muss ich warten?
2) An der Stelle, an der ich auf die öffentliche Straße einfahre, kommt von rechts eine Straße aus einem verkehrsberuhigten Bereich, sind die dort ausfahrenden Fahrzeuge mir gegenüber wartepflichtig?




Zu 1) Wenn du von einem Feldweg auf eine öffentliche Straße einfahren möchtest, musst du gemäß § 10 StVO grundsätzlich den fließenden Verkehr auf der öffentlichen Straße durchlassen, unabhängig von dessen Fahrtrichtung oder Abbiegeverhalten. Das bedeutet, dass du dem Linksabbieger Vorfahrt gewähren musst.
Zu 2) Fahrzeuge, die aus einem verkehrsberuhigten Bereich kommen, müssen beim Einfahren auf eine öffentliche Straße den Vorfahrtregelungen gemäß § 10 StVO folgen. Das heißt, sie haben grundsätzlich Wartepflicht gegenüber Fahrzeugen, die sich bereits auf der öffentlichen Straße befinden.
In beiden Fällen liegt also die Wartepflicht bei der Person, die in den fließenden Verkehr hinein- oder überqueren möchte.
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Hinweis: Diese Antwort stellt keine juristische Beratung dar und wird mit Hilfe von KI generiert – Antworten können falsch sein.