Befahren von Feldwegen von Spaziergängern
Ist das Befahren von Feldwegen grundsätzlich untersagt (Hessen, Waldeck-Frankenberg), oder muss gesondert über ein entsprechendes Schild darauf hingewiesen werden. Ausgenommen natürlich Land und Forstwirtschaftlicher Verkehr!
Hierzu gibt es immer wieder Streit mit Spaziergängern, die bis ins Feld fahren um dann ihren Spaziergang zu machen mit der Begründung, das nicht an jeder Zufahrt ein Schild darauf hinweist und somit das Befahren erlaubt ist.
Ich bitte um eine entsprechende kostenfreie Beschreibung aus Sicht der gesetzlichen Vorgaben.
Gruß der WAWaldläufer
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