Haltverbot oder nicht?
Sehr geehrte Damen und Herren,
ich wohne in einem Mietshaus, in welchem sich bis vor 2 Jahren im Souterrain Garagen befanden, die der Eigentümer zu Wohnraum umgebaut hat. Vor dem Haus befindet sich eine breite Zufahrt mit abgesenktem Bordstein, welche laut telefonischer Auskunft des Straßenverkehrsamts ein öffentlicher Verkehrsraum ist, welcher durch den Wegfall der Garagen nunmehr nicht mehr als Zufahrt betrachtet werden kann. Wir Mieter parken also dort vor dem Haus. Selbstverständlich machen wir den Platz umgehend frei, wenn Bedarf besteht wegen der Bauarbeiten, die noch immer nicht abgeschlossen sind, aber immer wieder für Wochen und Monate ruhen. Leider werden uns die Bauarbeiten anders als versprochen nie angekündigt. Stattdessen wurden rund um die ehemalige Zufahrt mehrere selbstgestaltete Blätter mit Haltverbotszeichen wegen Bauarbeiten angebracht. – Ist es richtig, dass diese Schilder ungültig sind und der Eigentümer bei der Behörde offiziell Haltverbot wegen Zufahrt zu Bauarbeiten beantragen und entsprechend offiziell gültige Verkehrszeichen aufstellen müsste? Oder war die telefonische Auskunft des Amts falsch, und wegen des abgesenkten Bordsteins bleibt der Status “Zufahrt” bestehen, so dass der Eigentümer diesen Raum seinerseits als seinen eigenen Stellplatz deklarieren und entsprechend alleine nutzen darf? Vielen Dank für Ihre Einschätzung und beste Grüße!




Guten Tag,
vielen Dank für Ihre Anfrage. Die Situation scheint etwas kompliziert zu sein und ich verstehe, dass Sie Klarheit benötigen. Beim Thema “Zufahrt” und “Öffentlicher Verkehrsraum” sind einige wichtige Punkte zu beachten:
1. **Öffentlicher Verkehrsraum:** Wenn die Zufahrt von der Behörde als öffentlicher Verkehrsraum klassifiziert wurde, dann gelten dort die allgemeinen Verkehrsregeln. Dies bedeutet, dass alle Verkehrsteilnehmenden diesen Raum benutzen können, sofern keine offiziellen Verkehrszeichen ein Parkverbot anzeigen.
2. **Haltverbotsschilder:** Selbstgestaltete Haltverbotsschilder sind tatsächlich nicht rechtswirksam. Um ein Haltverbot durchzusetzen, müsste der Eigentümer eine Genehmigung bei der zuständigen Behörde beantragen. Erst nach Bewilligung dieses Antrags dürfen offiziell gültige Verkehrsschilder aufgestellt werden.
3. **Status der Zufahrt:** Eine abgesenkte Bordsteinkante allein reicht nicht aus, um eine Fläche als private Zufahrt zu klassifizieren. Da die Garagen entfallen sind, könnte die Zufahrtsfunktion ebenfalls entfallen. In diesem Fall hätte die telefonische Auskunft des Straßenverkehrsamts recht, es sei denn, es gibt eine andere Regelung oder Genehmigung. Die Behörde sollte hier der richtige Ansprechpartner sein, um die endgültige Klärung herbeizuführen.
Für eine genauere juristische Bewertung wäre es ratsam, den Schriftverkehr mit den zuständigen Behörden zu suchen. Falls weiterhin Unklarheiten bestehen, kann eine rechtliche Beratung in Betracht gezogen werden, um Ihre Interessen bestmöglich zu vertreten.
Falls Sie zu einem rechtlichen Thema im Bereich Grundstücksrecht oder Mietrecht eine Beratung wünschen, kann ich Ihnen leider im Rahmen dieser Antwort keinen Anwalt für Ihr Thema aus unserem Bereich empfehlen, da wir uns auf Insolvenzrecht sowie Gesellschafts- und Unternehmensrecht spezialisiert haben.
Hinweis: Diese Antwort stellt keine juristische Beratung dar und wird mit Hilfe von KI generiert – Antworten können falsch sein.