Konzessionierten Mietwagen privat nutzen?
Als Mietwagenunternehmer kenne ich die im Personenbeförderungsgesetz geregelten Vorschriften wie Rückkehr- und Aufzeichnungspflicht und die besondere Rolle des Betriebssitzes.
Frage: Darf ich meinen konzessionierten Mietwagen auch privat z.B. für die Fahrt in die nächste Stadt bzw. die (lange) Fahrt in den Urlaub verwenden? Steuerliche Auswirkung ist mir klar; unklar ist mir aber, ob es mit dem PersBefG. vereinbar wäre.
Sehr geehrter Fragesteller,
Privatfahrten sind nach dem PBefG nicht ausgeschlossen, auch nicht für konzessionierte Mietwagen. Solange Sie die steuerlichen Anforderungen einhalten und natürlich unterwegs keine gewerblichen Fahrten anbieten sollte nichts gegen eine Fahrt in den Urlaub sprechen.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. V. Ghendler
Rechtsanwalt