Privatstraße Unterhaltspflichten

Sehr geehrter Herr Rechtsanwalt,
wir sind 32 Grundstückseigentümer und Anlieger einer Privatstraße. Unser Wohngebiet entstand 1997 auf der Grundlage eines Vorhaben- und Erschließungsplanes und eines Durchführungsvertrages zwischen der Stadt und einem Bauträger. 2003 sollten Erschließungsanlagen und -straße bauseitig abgeschlossen sein und die unentgeltliche, kostenfreie Übereignung an die Stadt erfolgen. Der DV wurde vom Bauträger nicht erfüllt. Die Übernahme der Straße mit anschließender Widmung erfolgte nicht. Die Straße ist von Beginn an für den öffentlichen Verkehr zugelassen, es gab keine Beschränkungen. Wir Anwohner haben keine Wegerechte. In den Folgejahren übernahm die Stadt den Winterdienst und als Ersatzvornahme die Kosten für Straßenlicht und Winterdienst. Ende 2017 gab es einen Eigentümerwechsel bei der Straße. Der neue Eigentümer war und ist nicht bereit, Winterdienst durchzuführen und Kosten für Straßenlicht und Winterdienst zu übernehmen, mit gravierenden Folgen für die Anwohner. Unsere Frage: Wer ist für die Unterhaltspflicht und die Kosten zuständig? Darf der Eigentümer die Kosten auf uns Anwohner umlegen? Entbindet eine angebrachtes Schild “Privatweg-Kein Winterdienst-Betreten auf eigene Gefahr” den Straßeneigentümer von seinen Pflichten? Mit freundlichen Grüßen P. N.

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