Unfallgegnerin nimmt ihre Stellung zurück

Ich wurde vor 6 Wochen angefahren und die Unfallverursacherin sah ihren Fehler ein und unterschrieb mir dass sie schuld hatte und gab mir dann noch die Kopie ihres Ausweises weil sie keine Versicherungskarte hatte.
Ich nahm mir kurz darauf einen Gutachter der den Schaden auch bestätigte. Nach 6 Wochen meldet sie sich bei ihrer Versicherung und sagt da gab es keinen Schaden !??
Und dass sie aus Verwirrtheit unterschrieben habe.
Ich denke weil die zu zweit im Auto saßen und ich alleine, wollen die es jetzt mal testen wollen.
Meine frage, habe ich eine Chance ?!

1 Antwort
  1. Christian Kämmerer
    says:

    Sehr geehrter Fragesteller,

    ein solches, schriftliches Schuldanerkenntnis kann in der Regel nicht mehr zurückgenommen werden. Der Grund ist, dass die Person genug Zeit hatte, sich zu überlegen, ob sie das schriftliche Anerkenntnis unterschreiben möchte. Somit kann nicht von einer unüberlegten, vorschnellen Aussage bzw. einem Irrtum ausgegangen werden. Dies wird ja laut Ihren Angaben auch durch das Gutachten des Sachverständigen untermauert. Vor Gericht hat ein schriftliches Schuldanerkenntnis daher in der Regel Bestand. Anhand Ihrer Angaben kam das Anerkenntnis auch nicht unter Druck bzw. durch Drohung zustande, was ansonsten ein Grund für eine Unwirksamkeit sein könnte.

    Gerne unterstützen wir Sie beim Vorgehen gegen den Unfallgegner. Wenden Sie sich zur Vereinbarung einer kostenlosen Erstberatung gerne an uns unter kontakt@anwalt-kg.de oder unter 0221 – 6777 0055.

    Mit freundlichen Grüßen

    C. Kämmerer
    Rechtsanwalt

Dein Kommentar

An Diskussion beteiligen?
Hinterlasse uns Deinen Kommentar!

Schreiben Sie einen Kommentar

Ihre E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert