Verkehrsberuhigte Zone
Hallo,
sind bei einer Einrichtung einer verkehrsberuhigten Zone die Voraussetzungen dafür alle einzuhalten. Wie
– baulliche Abgrenzung bei den Ein- und Ausfahrten
– Bodenmarkierung
– Maßnahmen zur Geschwindigkeitsreduzierung z.B. Pflanzkübel, Bodenschwellen etc.
Es ist ein 120m langes Straßenstück kerzengerade und mit nichts begrenzt.
Außerdem ist noch eine Einbahnregelung mit beinhaltet, was sowieso verboten ist (Geht nur auf Fahrbahnen, nicht auf Verkehrsflächen).
Evtl. verbotener Eingriff in den Straßenverkehr?
Oder reicht ein Verkehrszeichen an der Ein- und Ausfahrt aus?
MfG Peter
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