Verwarnungsgeld wegen Parken im Wald

Guten Tag,
ich habe vom LA ein Verwarnungsgeld in Höhe von 30 Euro erhalten. Mir wurde zur Last gelegt unbefugt im Wald geparkt zu haben.
Gleichzeitig wurde dies mit § 37 abs 4 ziffer 1 in Verbindung mit § 83 Abs. 2 Ziffer 4 Landeswaldgesetz begründet. Zwischen dem Erhalt der Verwarnung und dem Datum der angeblichen Tatzeit liegen fast 2 Monate. Laut tel. Rücksprache mit der zuständigen Bearbeiterin, ob denn ein Beweisfoto vorliegen würde und um welche Person es sich bei der Zeugenbenennung handle, wurde mir folgendes mitgeteilt: Beim benannten Zeugen handelt es sich um den zuständigen Förster, dieser hat wohl zu Beweiszwecken ein Foto meiner Fahrzeugfront getätigt. Ich habe nun angegeben, dass ich dies nicht nachvollziehen kann und zunächst abklären muss, wer mein Fahrzeug dort geparkt haben könnte. Wenn nun nicht herauszufinden ist, wer das Fahrzeug dort abgestellt hat, wie wird dann seitens der Behörde weiter verfahren, z.B. Halterhaftung?

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