Insolvenzrecht
Sehr geehrte Anwälte,
Ich habe eine Frage.
Ich habe einen Beschluss zur Restschuldbefreiung vom AG erhalten, das diese vorzeitig erteilt ist. Dann folgen die Gründe, dann die Rechtsbehelfsbelehrung.
Dann steht:
K………
Rechtspflegerin
eine Unterschrift fehlt aber.
Ist der Beschluss dennoch gültig oder rechtskräftig?
Vielen Dank, dass Sie so menschlich sind und Fragen kostenlos beantworten.
Freundliche Grüße
B. Post