Insolvenz – unerlaubte Handlung?
Mein Handwerker hat Insolvenz angemeldet. Das Verfahren ist eröffnet worden.
Wir haben 3 Bäder sanieren lassen, welche jedoch erhebliche Mängel aufweisen und daher nochmals komplett neu gemacht werden müssen.
Der Handwerker wurde von uns mehrfach aufgefordert, die Mängel zu beseitigen. Nichts ist geschehen.
Wie melde ich den Schaden dem Insolvenzverwalter? Ist die eine “unerlaubte Handlung” oder trage ich den Schadensersatz in die “normale Gläubigerliste” ein?
Dank im voraus für eine Stellungnahme.



