Wortmarkenschutz
Sehr geehrte Damen und Herren,
wir planen die Anmeldung der deutschen Wortmarke „Handdrauf” (Klassen 9, 41, 42) für eine Familien-Planungs-App samt Serverdienst; Anmelderin wäre unsere n5312solutions, Einzelunternehmer, Hamburg. Die Anmeldung selbst nehmen wir über DPMAdirektWeb vor — wir benötigen vorab eine anwaltliche Ersteinschätzung zu einer konkreten Frage:
Besteht ein relevantes Widerspruchs- bzw. Kollisionsrisiko durch die Marke „Hand drauf:” der HORNBACH Baumarkt AG (eingetragen in Klasse 35; DPMA 3020090484759 sowie WIPO 1024464) gegenüber „Handdrauf” in den Klassen 9, 41 und 42 — und ist „Handdrauf” aus Ihrer Sicht schutzfähig?
Eine eigene Vorrecherche liegt vor und stellen wir Ihnen gern zur Verfügung: TMview-Abfrage über alle Ämter (Stand 23.08.2026) — „Handdrauf” als ein Wort ohne Treffer; „Hand drauf” mit 10 Treffern, davon in unseren Klassen nur eine bereits abgelaufene Marke (AMIGO Spiel + Freizeit GmbH, Kl. 9/16/28, DPMA 301645779); übrige Treffer in fernliegenden Klassen (33, 6/20 u. a.).
Falls Sie im Rahmen der Einschätzung einen kurzen Blick auf unser geplantes Waren-/Dienstleistungsverzeichnis werfen könnten, nehmen wir das gern hinzu.
Bitte nennen Sie uns einen Festpreis und Ihre Bearbeitungszeit. Eine kompakte schriftliche Einschätzung genügt uns — ein ausführliches Recherchegutachten benötigen wir nicht.
Mit freundlichen Grüßen



