B-Verstoß in der Probezeit

Haben Fahranfänger den Führerschein erworben, beginnt für sie die sogenannte Probezeit. Diese erstreckt sich über einen Zeitraum von zwei Jahren und wurde im November 1986 eingeführt. Um die Sicherheit im Straßenverkehr zu gewährleisten und die Unfallgefahr zu mindern, sollen Fahranfänger lernen, vorausschauend und rücksichtsvoll zu fahren. Nicht selten führt die fehlende Erfahrung im Straßenverkehr der Führerscheinneulinge zu einer Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer und zu Unfällen. Deswegen sieht das Verkehrsrecht innerhalb dieser zwei Jahre bei Vergehen im Straßenverkehr härtere Sanktionen vor.

A-Verstoß in der Probezeit

Seit dem 1. November 1986 gilt für Führerscheinneulinge die zweijährige Probezeit. Hintergrund dieser Regelung ist die Reduzierung des Unfallrisikos und der Gefährdung des Straßenverkehrs. Fahranfänger haben aufgrund mangelnder Erfahrung noch nicht das Gespür für das Verkehrsgeschehen wie langjährige Führerscheinbesitzer. So verhalten sie sich oft fahrlässig und schätzen ihre Kompetenzen beim Autofahren falsch ein. In der Probezeit sollen Fahranfänger lernen, das Fahrzeug alleine zu beherrschen und sich dem Straßenverkehr angemessen zu verhalten. Aus diesem Grund werden verkehrsrechtliche Vergehen strenger geahndet als bei langjährigen Führerscheinbesitzern.

Nebelscheinwerfer

Um Unfälle zu vermeiden und somit die Sicherheit des Straßenverkehrs zu gewährleisten, können einige Vorkehrungen getroffen werden. Dazu gehört neben einer aufmerksamen und konzentrierten Fahrweise des Kfz-Führers auch die Austattung eines Kraftfahrzeuges. Speziell die Beleuchtungseinrichtungen sind von großer Wichtigkeit. Während Beleuchtungen wie Fernlicht, Abblendlicht, Standlicht oder Nebelschlussleuchten gesetzlich vorgeschrieben sind, sind Nebelscheinwerfer als Ausstattung nicht verpflichtend. Dennoch ist der Einbau von Nebelscheinwerfern sinnvoll.

Nebelschlussleuchte

Extreme Wetterverhältnisse wie Starkregen oder Nebel beeinträchtigen die Sicht vieler Fahrzeugführer. Die Sichtweite ist oftmals erheblich eingeschränkt und das vorausfahrende Kfz schwer oder sogar überhaupt nicht erkennbar. Auch man selber bzw. das Fahrzeug wird vom Hintermann kaum gesehen. Um der daraus resultierenden Unfallgefahr vorzubeugen, kann die Nebelschlussleuchte als Warnzeichen eingeschaltet werden. Für den Fall, dass die Nebelschlussleuchte betätigt ist, wird dies im Fahrzeug durch eine gelbe oder orangefarbene Kontrollleuchte angezeigt.

Rechts überholen

“Darf ich auf der rechten Spur überholen?” oder “Wann darf ich rechts überholen?” sind Fragen, die sich die meisten Kfz-Fahrer irgendwann einmal stellen. Überholen bedeutet grundsätzlich, dass ein schnelleres Fahrzeug ein langsameres Kfz einholt und an diesem vorbeifährt. Demnach findet ein Überholmanöver nicht nur statt, wenn sich ein Fahrer mit seinem Kfz auf der Autobahn auf der linken Spur einordnet, um ein Fahrzeug auf der rechten Spur zu überholen. Auch wenn der Fahrer das Rechtsfahrgebot einhält, jedoch an langsameren Autos, die sich auf der linken Fahrbahn befinden, vorbeifährt, bedeutet dies Überholen.

Raser und Drängler

Fahren mit überhöhter Geschwindigkeit ist insbesondere auf den Autobahnen in Deutschland zur Normalität geworden. Obwohl die Gefahr eines Verkehrsunfalls enorm steigt, hält es viele Autofahrer nicht davon ab, über die Fahrbahnen zu rasen, um schneller am Ziel anzukommen. Da nicht jeder Verkehrsteilnehmer das Gaspedal “bis zum Anschlag durchdrückt”, bleibt es nicht aus, dass Raser langsamer fahrende Kfz vor sich haben und so am schnellen Fahren gehindert werden. Stellt sich ein langsames Fahrzeug dem Raser “in den Weg”, reagiert dieser häufig ungehalten.

Kindersitzpflicht

Um das Autofahren möglichst sicher zu machen, gehören verschiedene Objekte zur Grundausstattung. Dazu gehören z. B. der Sicherheitsgurt und der Airbag. Für Kinder soll zudem ein Autositz zur Sicherheit beitragen. Der erste Kindersitz für das Auto wurde im Jahr 1963 auf den Markt gebracht. Zu diesem Zeitpunkt war es allerdings noch nicht verpflichtend, einen Kindersitz auch zu benutzen. Dies änderte sich erst 1993. Seit diesem Jahr gilt in Deutschland die Kindersitzpflicht.

Abschleppen von einem Privatparkplatz

Als Fahrzeugführer darf man sein Kfz nicht beliebig abstellen, um zu halten oder zu parken. Das Verkehrsrecht regelt die genauen Vorgaben dazu. Widerrechtliches Halten und Parken im öffentlichen Raum wird als Ordnungswidrigkeit geahndet. Darüber hinaus besteht die Möglichkeit, dass das Fahrzeug abgeschleppt wird. Doch nicht nur im öffentlichen Bereich droht Fahrern eine böse Überraschung, wenn sie falsch geparkt haben und das Kfz infolgedessen abgeschleppt wurde. Das Parken auf einem Privatgrundstück kann ebenfalls gesetzeswidrig sein und Eigentümer bzw. Besitzer des Parkplatzes haben in dieser Situation das Recht, das Fahrzeug abschleppen zu lassen.

Parkplatz freihalten

Viele Autofahrer kennen das Problem: die Parkplatzsuche. Aufgrund der Menge an Fahrzeugen und den – an der Anzahl der Kfz gemessenen – wenigen Parkplätzen ist insbesondere in Großstädten die Parkplatznot groß. Die Suche nach einer freien Parklücke kann zeitaufwendig und nervend sein. Da liegt es nahe, sich einen öffentlichen Parkplatz freihalten zu lassen. Beispielsweise indem sich ein Fahrzeuginsasse in eine freie Parklücke stellt, bis der Fahrer einparkt oder indem ein Freund oder Familienmitglied, der bzw. das sich bereits vor Ort befindet, den Parkplatz blockiert. Auch bei einem Umzug ist es praktisch, einen Parkplatz für den Umzugstransporter freizuhalten, indem Kisten oder Möbel auf die Parkfläche gestellt werden.

Nötigung im Straßenverkehr

Nicht selten kommt es vor, dass Kfz-Fahrer im Straßenverkehr keine Rücksicht auf andere nehmen. Dies macht sich oft durch aggressives Fahrverhalten bemerkbar: Drängeln, dichtes Auffahren, überhöhte Geschwindigkeit und Missachten des Sicherheitsabstandes. Verkehrsteilnehmer sind durch ein derartiges Verhalten in der Regel verunsichert oder verärgert. Sie fühlen sich unter Druck gesetzt und genötigt. Inwiefern tatsächlich eine Nötigung im Straßenverkehr vorliegt und ein Straftatbestand erfüllt ist, ist jedoch immer vom Einzelfall abhängig. Dabei müssen unterschiedliche Aspekte berücksichtigt werden.