B-Verstoß in der Probezeit
Haben Fahranfänger den Führerschein erworben, beginnt für sie die sogenannte Probezeit. Diese erstreckt sich über einen Zeitraum von zwei Jahren und wurde im November 1986 eingeführt. Um die Sicherheit im Straßenverkehr zu gewährleisten und die Unfallgefahr zu mindern, sollen Fahranfänger lernen, vorausschauend und rücksichtsvoll zu fahren. Nicht selten führt die fehlende Erfahrung im Straßenverkehr der Führerscheinneulinge zu einer Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer und zu Unfällen. Deswegen sieht das Verkehrsrecht innerhalb dieser zwei Jahre bei Vergehen im Straßenverkehr härtere Sanktionen vor.