Konzessionierten Mietwagen privat nutzen?
Als Mietwagenunternehmer kenne ich die im Personenbeförderungsgesetz geregelten Vorschriften wie Rückkehr- und Aufzeichnungspflicht und die besondere Rolle des Betriebssitzes.
Frage: Darf ich meinen konzessionierten Mietwagen auch privat z.B. für die Fahrt in die nächste Stadt bzw. die (lange) Fahrt in den Urlaub verwenden? Steuerliche Auswirkung ist mir klar; unklar ist mir aber, ob es mit dem PersBefG. vereinbar wäre.